Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

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Tastenspitz
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von Tastenspitz »

Nordland hat geschrieben: 17.03.23, 00:16 keine Anzeichen für eine Aufarbeitung der unrechtmäßigen Corona-Maßnahmen gibt.
Vermutlich weil es die nur in deiner Phantasie gibt.
Nordland hat geschrieben: 17.03.23, 00:16 Andere dagegen werden dafür bestraft, ihre Existenz verloren zu haben:
EIn Einzelfall, weil.....
"Andere vergleichbare Verfahren wegen nicht geleisteter Impfungen in der Bundeswehr sind eingestellt worden", erklärte der Strafrechtsexperte aus Bonn.
Das Urteil hat gute Chancen wieder einkassiert zu werden. Das Zitat ist übrigens aus deiner BR Quelle. Hat du vermutlich überlesen......mal wieder..... :kopfstreichel:
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Tastenspitz
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von Tastenspitz »

Old Piper hat geschrieben: 17.03.23, 07:48
Roni hat geschrieben: 16.03.23, 12:00... sondern sofort diffamiert
Soso - diffamiert also. Sie meinen damit nicht zufällig das Gleiche, was Sie jetzt mit Lauterbach und Co machen?
Roni hat geschrieben: 16.03.23, 12:00...und mundtot gemacht.
Wären sie mundtot, könnten Sie das jetzt hier nicht zitieren!
Diskussionen mit Roni bringen wenig. Was ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich nicht durch Fakten verwirren. Stille Treppe hilft.
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ktown
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von ktown »

Nordland hat geschrieben: 17.03.23, 00:16 Tja, noch immer ist es so, dass es keine Anzeichen für eine Aufarbeitung der unrechtmäßigen Corona-Maßnahmen gibt.
Definition von Unrechtmäßig:
Adjektiv
- ohne rechtlichen Anspruch, ohne rechtliche Begründung
- nicht dem Recht entsprechend

Also ich kenne es so, dass Personen die so handeln entsprechend vor Gericht kommen.
Gibt es Urteile dafür? Wo kann man die nachlesen? Sind ihre Anzeigen, gegen Lauterbach und Co. derzeit noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von Roni »

Old Piper hat geschrieben: 17.03.23, 07:48
Roni hat geschrieben: 16.03.23, 12:00... sondern sofort diffamiert
Soso - diffamiert also. Sie meinen damit nicht zufällig das Gleiche, was Sie jetzt mit Lauterbach und Co machen?

:twisted:
Roni hat geschrieben: 16.03.23, 12:00...und mundtot gemacht.
Wären sie mundtot, könnten Sie das jetzt hier nicht zitieren!
Lauterbach diffamiert sich mit seinen lügen doch selbst.
Und ja, mich kann er nicht mundtot machen, aber bei anderen die ihren Job verloren haben, andere die er zum impfen gezwungen hat, da hat das doch ganz gut funktioniert.
Wir wissen doch hier mittlerweile alle wie die ungeimpften behandelt und betitelt wurden.
Und solange es Leute gibt, die das richtig finden, so lange gibt es auch keine Aufarbeitung.
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von lerchenzunge »

Old Piper hat geschrieben: 17.03.23, 07:48 Soso - diffamiert also. Sie meinen damit nicht zufällig das Gleiche, was Sie jetzt mit Lauterbach und Co machen?
wo wird denn aktuell Lauterbach "diffamiert"?
Tastenspitz
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von Tastenspitz »

hiermit erstatte ich Strafanzeige
gegen
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister
und alle weiteren ggf. noch tatbeteiligten Mitarbeiter des Bundesgesundheits-
ministeriums
wegen des Tatverdachts
der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gem. §§
223, 224, 226, 227, 340 StGB,
des Totschlags und Mords gem. § 212 und 211 StGB,
der fahrlässigen Körperverletzung gem. § 229 StGB,
der fahrlässigen Tötung gem. § 222 StGB,
aller in Betracht kommenden Straftatbestände gem. §§ 95, 96 AMG,
aller sonst in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen nach
dem StGB, Kriegswaffenkontrollgesetz, Völkerstrafgesetzbuch.
Quelle
https://www.mwgfd.org/wp-content/upload ... erbach.pdf

Wohlgemerkt: Alles was im StGB usw. steht, soll geprüft werden. Alles!
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von Roni »

Tastenspitz hat geschrieben: 17.03.23, 08:00
Old Piper hat geschrieben: 17.03.23, 07:48
Roni hat geschrieben: 16.03.23, 12:00... sondern sofort diffamiert
Soso - diffamiert also. Sie meinen damit nicht zufällig das Gleiche, was Sie jetzt mit Lauterbach und Co machen?
Roni hat geschrieben: 16.03.23, 12:00...und mundtot gemacht.
Wären sie mundtot, könnten Sie das jetzt hier nicht zitieren!
Diskussionen mit Roni bringen wenig. Was ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich nicht durch Fakten verwirren. Stille Treppe hilft.
Was soll man vom tastenspitz Kommentar halten. Einerseits hat er schon vor Tagen geschrieben dass er mich auf seine ignorierliste setzt, andererseits kommentiert er meine Äußerungen.
Ob bei ihm die stille zreppe noch helfen kann ??
Nordland
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von Nordland »

ktown hat geschrieben: 17.03.23, 08:01 Also ich kenne es so, dass Personen die so handeln entsprechend vor Gericht kommen.
Gibt es Urteile dafür? Wo kann man die nachlesen? Sind ihre Anzeigen, gegen Lauterbach und Co. derzeit noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig?
Es gibt auch keine Urteile gegen Putin und in seinem Heimatland keinerlei Tätigkeit der Justiz in Bezug auf sein Handeln. Ist es dann rechtmäßig?

Die Kritik richtet sich ja gerade an das Verhalten der Justiz. Das kann man dann nicht mit dem Verhalten der Justiz rechtfertigen. Wenn dein Kfz-Mechaniker trotz klarem Auftrag deine Bremsen nicht ordentlich repariert und du gegen einen Baum krachst, kann man dir ja nicht den Vorwurf machen, dein Auto nicht in die Werkstatt gebracht zu haben.

Es geht übrigens weiter:
LG München hat geschrieben:
Das Landgericht München II hat den Angeklagten Wolfgang G. im Berufungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 € verurteilt und das freisprechende Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen aufgehoben. Nach den Feststellungen der Berufungskammer hatte der Angeklagte im Rahmen einer Demonstration am 17.11.2020 in Murnau als Versammlungsleiter dazu aufgerufen, „als Zeichen des Widerstands die Maske abzusetzen“ und dann zu „schauen… was hier passiert“. Der Angeklagte habe während der Versammlung auch selbst keine Maske getragen.

[...]

Aus damaliger Sicht sei die Maßnahme aufgrund der erheblichen Gefahren der Corona-Pandemie geeignet und erforderlich gewesen. Eine relevante Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit konnte die Kammer in der Auflage nicht erkennen.
Interessant, dass man also massivste Grundrechtseinschränkungen, die - wie wir heute wissen und damals auch hätten wissen können - unnötig und damit rechtswidrig waren, damit rechtfertigt, dass sie "aus damaliger Sicht" in Ordnung gewesen seien.

Erinnert ein wenig an einen früheren Kollegen dieses heutigen bayerischen Richters, der sagte:
Filbinger, zitiert nach SPIEGEL hat geschrieben:
Was damals Rechtens war, das kann heute nicht Unrecht sein.
Ja, auch damals gab es Gesetze, die formal so anwendbar waren. Legt man die gleichen Maßstäbe an wie das LG heute, hätte man nichts aufarbeiten müssen. Dabei ist entscheidend, ob man damals erkennen konnte, ob Unrecht geschieht, das nominell per Gesetz legitimiert war. Die Justiz befreit sich selbst komplett von dieser moralischen Verantwortung und versucht, das eigene Versagen - also das mangelnde Vorgehen gegen unrechtmäßige Einschränkungen - noch schnell zu kaschieren, indem man auf angebliche damalige Erkenntnislücken abstellt. Das ist ja auch die Argumentation von Taste.

Wir hatten doch damals den berühmten § 175, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte und sogar vom BVerfG bestätigt wurde. War doch also formal rechtens. Warum gibt es dann das "Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG)", mit dem die Verurteilungen aufgehoben werden und sogar Entschädigungszahlungen angeordnet werden?
Grundrechte sind nicht verhandelbar.
Für Demokratie, Freiheit, Grundgesetz!
Old Piper
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von Old Piper »

Roni hat geschrieben: 17.03.23, 18:00 Einerseits hat er schon vor Tagen geschrieben dass er mich auf seine ignorierliste setzt, andererseits kommentiert er meine Äußerungen.
Einfach mal ein bisschen mit- und vor allem auch zu Ende denken. Gerade letzteres scheint nicht zu Ihren Kernkompetenzen zu gehören.
Natürlich hat er Sie auf seiner ignore-Liste, mich aber offenbar noch nicht. Und wenn ich dann Sie zitiere, muss er halt auch wieder Ihre Ergüsse ertragen.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Roni
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von Roni »

Old Piper hat geschrieben: 18.03.23, 07:58
Roni hat geschrieben: 17.03.23, 18:00 Einerseits hat er schon vor Tagen geschrieben dass er mich auf seine ignorierliste setzt, andererseits kommentiert er meine Äußerungen.
Einfach mal ein bisschen mit- und vor allem auch zu Ende denken. Gerade letzteres scheint nicht zu Ihren Kernkompetenzen zu gehören.
Natürlich hat er Sie auf seiner ignore-Liste, mich aber offenbar noch nicht. Und wenn ich dann Sie zitiere, muss er halt auch wieder Ihre Ergüsse ertragen.
Warum müssen Sie gleich persoenlich werden, sie kennen mich genau so wenig wie ich sie.
Natürlich weiss ich sie das funktioniert. Dennoch würde ich nicht Beiträge von Leuten kommentieren die ich blockiert habe. Dazu würde meine Kernkompetenzen oder oder auch grundeinstellung reichen.
Hier rumstaenkern nachdem man geschrieben hat dass man jemanden blockiert ist doch kindergarten.
Tastenspitz
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von Tastenspitz »

Old Piper hat geschrieben: 18.03.23, 07:58 Natürlich hat er Sie auf seiner ignore-Liste, mich aber offenbar noch nicht. Und wenn ich dann Sie zitiere, muss er halt auch wieder Ihre Ergüsse ertragen.
Das mit den Zitaten von gesperren Usern ist ein Lücke in der Forensoftware.
Nordland hat geschrieben: 17.03.23, 18:09 Es gibt auch keine Urteile gegen Putin und in seinem Heimatland keinerlei Tätigkeit der Justiz in Bezug auf sein Handeln. Ist es dann rechtmäßig?
Nein. Von daher greift jetzt auch das internationale Rechtswesen den Fall Putin auf.
Nordland hat geschrieben: 17.03.23, 18:09 Erinnert ein wenig an einen früheren Kollegen dieses heutigen bayerischen Richters, der sagte:
Die Maskenverordnung und deren Konsequenzen mit der Unrechtsjustiz aus dem 3. Reich zu vergleichen ist selbst für dein Niveau mehr als beschämend.
Nordland hat geschrieben: 17.03.23, 18:09 Das ist ja auch die Argumentation von Taste.
Meinst du mich?
Meine Argumentation ist stets gewesen, dass die Maskenpflicht hier (Massenversammlung) sinnvoll war. Ebenso, dass eine generelle Pflicht nicht zielführend wäre. Das Masken Schutz bieten ist doch jetzt auch bei dir angekommen. Was also soll das Beispiel dann beweisen?
Nordland hat geschrieben: 17.03.23, 18:09 (StrRehaHomG)", mit dem die Verurteilungen aufgehoben werden und sogar Entschädigungszahlungen angeordnet werden?
Das ist von 2017. Also knapp 70 Jahre nach 1945 entstanden. Corona war 2020. Analog bleibt zur Aufarbeitung deiner Meinung nach also Zeit bis 2090?
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Nordland
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von Nordland »

Tastenspitz hat geschrieben: 19.03.23, 14:06
Nordland hat geschrieben: 17.03.23, 18:09 Erinnert ein wenig an einen früheren Kollegen dieses heutigen bayerischen Richters, der sagte:
Die Maskenverordnung und deren Konsequenzen mit der Unrechtsjustiz aus dem 3. Reich zu vergleichen ist selbst für dein Niveau mehr als beschämend.
Es ging um eine juristisch sehr interessante Frage: Wie geht man damit um, wenn der Staat in Grundrechte eingreift und sich später zeigt, dass diese Eingriffe unsinnig waren? Ich gehe mal nicht davon aus, dass irgendjemand - abgesehen von härtesten ZeroCovid-Verfechtern - heute noch sagt, wir brauchten bei Demos im Freien eine Maskenpflicht. Müsste man dann zumindest nicht untersuchen, welche Faktenlage damals bestand? Müsste man nicht schauen, welche konkreten Hinweise es darauf gab, dass derartige Maßnahmen überzogen waren? Reicht es, dass Corona ja neu war und mit gewissen Unsicherheiten verbunden - wenn man doch schon damals klar erkennen konnte, dass sich eh jeder anstecken werde?

Tut man das nicht und geht pauschal davon aus, dass man es damals eben nicht besser wusste, nähert man sich leider der Argumentation Filbingers an. Diesem Vergleich muss man sich schon stellen, zumal ich nicht gesagt habe, dass die Dimensionen vergleichbar waren. Jedoch die juristische Problemstellung.
Tastenspitz hat geschrieben: 19.03.23, 14:06
Nordland hat geschrieben: 17.03.23, 18:09 (StrRehaHomG)", mit dem die Verurteilungen aufgehoben werden und sogar Entschädigungszahlungen angeordnet werden?
Das ist von 2017. Also knapp 70 Jahre nach 1945 entstanden. Corona war 2020. Analog bleibt zur Aufarbeitung deiner Meinung nach also Zeit bis 2090?
Moment! Der genannte § galt bis 1994. Und war damals wie gesagt vom BVerfG gebilligt worden - also von dem Grundgesetz, das bis heute leitend für unseren Rechtsstaat ist.

Wieso wird das - aus meiner Sicht gar nicht mal unbedingt zu Unrecht - aufgearbeitet und die Betroffenen rehabilitiert, wenn man hinsichtlich des Corona-Unrechts, das ebenfalls zu unberechtigten Strafen auf Basis formal korrekter Gesetze führte, so tut, als seien die Betroffenen eben selbst schuld. Sie hätten ja Maske tragen können. Wo ist der Unterschied zu: Sie hätten ja bei ihrer Frau bleiben und nicht zum Schwulentreff gehen müssen?
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von Evariste »

Nordland hat geschrieben: 17.03.23, 18:09 Interessant, dass man also massivste Grundrechtseinschränkungen, die - wie wir heute wissen und damals auch hätten wissen können - unnötig und damit rechtswidrig waren, damit rechtfertigt, dass sie "aus damaliger Sicht" in Ordnung gewesen seien.
1. Das Tragenmüssen einer FFP2-Maske bei einer Versammlung als "massivste" Grundrechtseinschränkung - nun ja.
2. Das das Tragenmüssen unnötig war, sehe ich auch heute noch nicht.
3. Das aus "damaliger Sicht" bezog sich- anders als Ihre Beispiele - nicht darauf, ob eine bestimmte Handlung an und für sich verwerflich war, sondern darauf, ob eine Anordnung der Behörden aufgrund der damals bekannten Tatsachen und geltenden Annahmen sinnvoll oder zumindest vertretbar war. Z. B. bei der Bewertung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung geht es auch nur darum, ob die damals bekannten Tatsachen den Durchsuchungsbeschluss trugen. Dadurch, dass sich später die Unschuld eines mutmaßlichen Täters herausstellt, ändert sich nichts, solange alle Beteiligten seinerzeit nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Sogar eine Verurteilung(!) aufgrund falscher Tatsachen ist nicht per se "rechtswidrig" - was man einfach daran sehen kann, dass es kein "Notwehrrecht" für einen unschuldig Verurteilten gibt.

Davon zu unterscheiden sind die Fälle, in denen sich die Bewertung von Handlungen im Laufe der Zeit geändert hat. Früher hat man Homosexualität als verwerflich angesehen (und entsprechende Handlungen mit Gefängnis bestraft und nicht nur mit ein bisschen Geldstrafe), heute sieht man das nicht mehr so. D. h. aus heutiger Sicht waren die damaligen Gesetze Unrecht. (Dennoch würde man wohl auch heute noch die Verurteilung eines Homosexuellen, der sich mit Gewalt gegen seine Inhaftierung gewehrt hat, aufrechterhalten und ihm nicht nachträglich ein Notwehrrecht zugestehen.)

An der Bewertung des Verhaltens eines Versammlungsleiters, der bewusst gegen Auflagen verstößt, hat sich dagegen nichts geändert. Auflagen, die der Sicherheit der Teilnehmer dienen (sollen), sind auch in 2023 zu befolgen, und Verstöße können geahndet werden. Die entsprechenden Gesetze gelten weiterhin und sind auch sinnvoll. Im Übrigen stand es den Organisatoren frei, die erteilten Auflagen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Zusammengefasst vergleichen Sie also Äpfel mit Birnen.
Roni
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von Roni »

In Österreich scheint man da schon weiter mit der Aufarbeitung zu sein.
Man zahlt strafgelder zurück.

https://www.zeit.de/politik/ausland/202 ... eckzahlung
FM
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Re: Was kann man tun, damit sich die Fehler der Corona-Politik nicht wiederholen?

Beitrag von FM »

Roni hat geschrieben: 19.03.23, 19:47 In Österreich scheint man da schon weiter mit der Aufarbeitung zu sein.
Man zahlt strafgelder zurück.

https://www.zeit.de/politik/ausland/202 ... eckzahlung
Nicht nur in Österreich:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/baye ... -1.5765756

Wobei das etwas überraschend ist, wenn die Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen waren. Das kann zu weiteren Konsequenzen führen. Bußgelder waren ja eher die seltene und geringfügige wirtschaftliche Folge. Wenn nun die Erkenntnis kommen sollte (und vielleicht von der Bundesregierung und den Landesregierungen anerkannt wird), dass auch das Betriebsverbot für Unternehmen wie Gastronomie, Bordelle, Theater, Diskotheken, Sprachschulen nicht nötig gewesen wäre, muss der Staat denen allen dann den verlorenen Umsatz nachzahlen? Und den betroffenen Arbeitnehmern die Differenz zwischen Gehalt und Kurzarbeitergeld? Wobei die Widerspruchs-, Einspruchs- und Verjährungsfristen natürlich sehr unterschiedlich sind, aber beim Thema Bußgeld sagt man offenbar: verpasste Fristen sind unschädlich.
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