Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

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Nordland
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Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Nordland »

Beim Thema Corona hatte ich die Vermutung angestellt, dass die massiven Grundrechtseinschränkungen auch eine Art Testballon seien. Wie viel sind die Bürger bereit, klaglos hinzunehmen? Quasi eine Vorbereitungshandlung für weitere Grundrechtseinschränkungen.

Aktuell bereitet eine Entscheidung des LG Frankfurt allen Menschen, die für Freiheit und Grundrechte eintreten, Sorgen:
www.prigge-recht.de hat geschrieben:Mit Beschluss vom 17.03.2023 hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main der Rome Medien GmbH und ihrer Autorin Judith Sevinç Basad untersagt, die Journalistin Janka Kluge in einem veröffentlichten Beitrag als „Mann“ zu bezeichnen. Erstmalig verbietet damit ein Landgericht im Wege einer einstweiligen Verfügung das Misgendern einer trans Frau.

Das von Ex-BILD-Chefredakteur Julian Reichelt geleitete Verlagsunternehmen hatte auf dem von ihr verantworteten Blog „Pleiteticker.de“ einen Beitrag veröffentlicht, in dem unsere Mandantin kritisiert wurde. In dem Beitrag wurde unsere Mandantin zunächst als „Transfrau“, im weiteren Verlauf „biologischer Mann“ und zum Ende hin nur noch als „Mann“ bezeichnet.
Wie passt es mit der Meinungs- und der Pressefreiheit zusammen, wenn ein Mensch, der offenkundig als Mann geboren wurde, nicht als solcher bezeichnet werden darf? Bei allem Respekt dafür, dass er sich als Frau fühlt, ist es für mich eine Frage der Höflichkeit, seiner Bitte zu entsprechen, als Frau angesprochen zu werden. Und keine Frage, die sich juristisch durchsetzen ließe. Weil unser Grundgesetz eben die freie Meinungsäußerung ausdrücklich schützt.

Niemand kann etwas dafür, wenn eine Person - obwohl sie sich als Frau fühlt - als Mann im biologischen Sinne geboren wird. Kann man letztendlich auf einer faktischen Wahrheit beruhende Äußerungen verbieten?

Edit: Ich habe recherchiert, aber die Entscheidung scheint noch so frisch zu sein, dass sie noch nicht veröffentlicht wurde.
Grundrechte sind nicht verhandelbar.
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FM
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von FM »

Jetzt hab ich doch noch mal das "ignore" aufgehoben.

Es könnte sein, dass es nicht um eine Meinungsäußerung geht sondern um eine Tatsachbehauptung.

Ich würde es jetzt auch verstehen, wenn man Herrn Scholz (der Bundeskanzler. MdB, Volljurist, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht ist) nicht einfach so als Bauingenieur, Chefarzt oder Zuhälter bezeichnen darf. Das alles ist er eben nicht und war er auch nie. Da geht es nicht um Meinung.

Die Aussage "Frau B., die bis zum .... Herr B, war" dürfte aber unproblematisch sein.

Ob sich das bei Frau B. geändert hat wird man sehen, wenn das Urteil veröffentlicht ist.
Old Piper
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Old Piper »

Nordland hat geschrieben: 23.03.23, 20:37Beim Thema Corona hatte ich die Vermutung angestellt, dass die massiven Grundrechtseinschränkungen auch eine Art Testballon seien. Wie viel sind die Bürger bereit, klaglos hinzunehmen? Quasi eine Vorbereitungshandlung für weitere Grundrechtseinschränkungen.
Und das war seinerzeit bereits genauso lächerlich und daneben wie Ihr aktueller Post
Nordland hat geschrieben: 23.03.23, 20:37Wie passt es mit der Meinungs- und der Pressefreiheit zusammen, wenn ein Mensch, der offenkundig als Mann geboren wurde, nicht als solcher bezeichnet werden darf?
Och, eigentlich ganz gut, finde ich. Würden Sie sich öffentlich "Kleinkind" nennen lassen, bloß weil Sie mal eins waren?
Nordland hat geschrieben: 23.03.23, 20:37Bei allem Respekt dafür, ...
Ähm... an dieser Stelle haben Sie offenbar den hier vergessen... :ironie:
Nordland hat geschrieben: 23.03.23, 20:37...dass er sich als Frau fühlt,
Falsch! Sie (so viel zur Frage Ihrer Fähigkeit zur Höflichkeit!) ist eine Frau! Die Geschlechtsumwandlung von Frau B. ist offenbar vollzogen und abgeschlossen.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
ktown
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von ktown »

Nordland hat geschrieben: 23.03.23, 20:37 Aktuell bereitet eine Entscheidung des LG Frankfurt allen Menschen, die für Freiheit und Grundrechte eintreten, Sorgen
Warum fühlt sich ihre Klientel immer zu höherem berufen? Für mich sprechen sie nicht.

Ihre Entrüstung zeigt aber wieder deutlich auf, wo bei ihnen der Grundrechtseingriff anfängt und wo er wieder endet.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Evariste
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Evariste »

Es handelt sich hier zunächst einmal um eine einstweilige Verfügung und keine Entscheidung in der Hauptsache. So eine einstweilige Verfügung wird dann erlassen, wenn ein Obsiegen der klagenden Partei in der Hauptsache für möglich gehalten wird, aber Grund zur Eile besteht, weil durch Abwarten Fakten geschaffen werden, die auch durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr geändert werden können. Das ist bei einer Veröffentlichung üblicherweise der Fall - wenn in etlichen Monaten entschieden wird, dass die Veröffentlichung tatsächlich gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen hat, bringt das der klagenden Partei nicht mehr viel. Es steht derm Verlag frei, gegen den Beschluss vorzugehen (dieser ist noch nicht rechtskräftig), im Hauptsacheverfahren seine Argumente vorzutragen oder, wenn das alles nichts hilft, nach dem Zug durch die Instanzen das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Zu Ihrer Frage
Kann man letztendlich auf einer faktischen Wahrheit beruhende Äußerungen verbieten?
lautet die Antwort "ja".

§ 192 StGB:
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
Ob die Verwendung des Wortes "Mann" der Diskussion diente, oder einfach nur ein Seitenhieb (unter der Gürtellinie) gegen die Betroffene war, muss dann in der Hauptsacheverhandlung entschieden. werden. Das Gericht hält es anscheinend für möglich, dass es das Zweite war. Ich ehrlich gesagt auch, jedenfalls wenn ich mir diversen erbosten Reaktionen auf den Beschluss ansehe. Da wurde bewusst provoziert und jetzt hat man wieder etwas zum Aufregen.
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Tastenspitz »

Nordland hat geschrieben: 23.03.23, 20:37 Beim Thema Corona hatte ich die Vermutung angestellt, dass die massiven Grundrechtseinschränkungen auch eine Art Testballon seien.
Sicher. Und das die Grundrechte ausgehebelt werden, dass das Demonstationsrecht fällt, dass alle Geimpften im September tot umfallen..... ne... Moment.... das war der Wendler. Egal.
Nichts davon ist passiert. Was also tun? Man sucht sich eine banale Entscheidung raus und konstruiert halt (mal wieder) einen Untergang der freien Meinungsäußerung drumherum. Jetzt mal im Ernst - gibt es da bei euch sowas wie Mickymausstempel in ein Sammelheft für sowas oder warum machst du das?
Nordland hat geschrieben: 23.03.23, 20:37 Aktuell bereitet eine Entscheidung des LG Frankfurt allen Menschen, die für Freiheit und Grundrechte eintreten, Sorgen
Wer ist das alles? Da die Entscheidung nach deiner Aussage noch nicht mal veröffentlich wurde, können das ja noch nicht so viele sein.
Und letztlich: Warum leidet die Meinungsäußerung daran, wenn eine Person anders benannt werden möchte? Worin besteht hier die Einschränkung im Informationsfluss?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
hawethie
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von hawethie »

allen Menschen
nö - mir nicht.
Also nicht so eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellen, gell?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Tastenspitz
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Tastenspitz »

Genau lesen. Nordland baut gerne Fallen ein um darauf dann rumzukauen:
Nordland hat geschrieben: 23.03.23, 20:37 Aktuell bereitet eine Entscheidung des LG Frankfurt allen Menschen, die für Freiheit und Grundrechte eintreten, Sorgen:
Wenn man also keine Sorgen hat, gehört man natürlich zu den Menschen, die NICHT dafür eintreten. :wink:
Und wieso sind wir nicht in der SC? Das macht allen Menschen Sorgen, die gerne unwichtiges hier nicht haben wollen. :devil:
Gammaflyer
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Gammaflyer »

"Dapf wirt man jawoll nochma sagen düafan !!!!111!!!"
FM
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von FM »

Gab es nicht vor einigen Monaten eine Gesetzesänderung, dass es jetzt nur noch von der zuletzt bei einer Behörde (wahrscheinlich Standesamt) eingegangenen eigenen Mitteilung abhängt, ob man Mann, Frau oder ein sonstiges Geschlecht ist? Ich weiß jetzt aber nicht, in welchem Gesetz das steht.
Gammaflyer
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Gammaflyer »

Nein, das ist so nicht entschieden worden.
Evariste
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Evariste »

Es gibt ein Eckpunktepapier, das in diese Richtung geht:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/199 ... r-data.pdf

Der eigentliche Gesetzentwurf wird wohl z. Z noch erarbeitet.

Eine einfache Mitteilung wird aber wohl nicht ausreichen, sondern dazu wird es ein Verwaltungsverfahren geben.
Nordland
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Nordland »

Wow, die Reaktionen sind mal wieder bezeichnend. Ähnlich wie bei Corona und vielen anderen Themen zeigt sich: Wenn ihr euch mega aufregt, dann scheint an der Kritik was dran zu sein. Und dann versucht man, mit Vehemenz den Kritiker anzugehen, anstatt mal in Ruhe zu überlegen, ob er nicht recht haben könnte.

Oftmals können sich einige dann auch nicht recht entscheiden, ob sie die Entscheidung verteidigen oder ob sie sagen, diese (falsche) Entscheidung werde schon geradegerückt und man solle sich keinen Kopf machen.
Evariste hat geschrieben: 24.03.23, 08:55 Es handelt sich hier zunächst einmal um eine einstweilige Verfügung und keine Entscheidung in der Hauptsache. So eine einstweilige Verfügung wird dann erlassen, wenn ein Obsiegen der klagenden Partei in der Hauptsache für möglich gehalten wird, aber Grund zur Eile besteht, weil durch Abwarten Fakten geschaffen werden, die auch durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr geändert werden können.
Ich denke schon, dass auch bei einer einstweiligen Entscheidung eine Prüfung auf Rechtmäßigkeit durchgeführt wird und nicht nur eine Rechtsfolgenabwägung. Und selbst wenn, einen Eingriff in die Pressefreiheit einer Journalistin halte ich für einen ganz massiven staatlichen Eingriff, da er eben ein bedeutsames Verfassungsgut betrifft. Kann man das als geringer werten als die Verletzung eines diffusen Gefühls dieser "Transfrau"?
Evariste hat geschrieben: 24.03.23, 08:55
Kann man letztendlich auf einer faktischen Wahrheit beruhende Äußerungen verbieten?
lautet die Antwort "ja".

§ 192 StGB:
Sehr problematisch. Ist denn die Bezeichnung "Mann" überhaupt geeignet, eine Beleidigung darzustellen?

Ansonsten fällt beim Thema der faktischen wahren Aussage die Uneinheitlichkeit der Justiz ins Auge:
exxpress.at hat geschrieben:Dieses Urteil hat es in sich: Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) muss die Behauptung, die Corona-Impfung sei „nebenwirkungsfrei“, nicht zurücknehmen. Laut Gericht ist diese Aussage nämlich von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Aha, da ist sie doch mal wieder, diese Meinungsfreiheit. Für Lauterbach gilt sie offenbar, für eine in die Schublade "transfeindlich" einsortierte Journalistin nicht. Wobei ich das Ellwanger Urteil aber auch tatsächlich nicht für falsch halte. Denn: Was ist denn wahr, was ist falsch? Wo fängt Nebenwirkungsfreiheit an, wo hört sie auf - wer legt das fest?

Das ist doch auch der entscheidende Punkt hier. Es gibt keine Instanz, die alle möglichen Dinge als wahr oder falsch einordnet. Deswegen gibt es ja gerade die Meinungsfreiheit und deshalb geht sie laut BVerfG eben auch sehr weit, siehe etwa Lüth-Urteil. Auch das Thema Geschlechtsidentität ist ein umstrittenes Thema. Jemand kann sich womöglich umoperieren und sich ein anderes Geschlecht im Personalausweis eintragen lassen. Aber hat er auch ein Recht darauf, dass jeder andere das akzeptiert und das "Abweichler" sogar bestraft werden?

Die Meinungsfreiheit besagt doch gerade, dass auch unbequeme, vermeintlich von der Mehrheitsmeinung abweichende Ansichten geschützt sind. In dem Zusammenhang fällt auch die Verbissenheit auf, mit der Verfechter des Wokism abweichende Ansichten bekämpfen. Sie fordern selbst Toleranz von anderen. Toleranz kommt von lat. tolerare = ertragen, aushalten, dulden. Ich erdulde in diesem Moment das Poltern aus der Wohnung über mir. Ich finde es nicht toll, aber ich rufe nicht gleich das Ordnungsamt. Vielleicht bin ich auch mal laut, vielleicht hat der Nachbar gerade die Kinder da, das ist eben irgendwo auch unser alle Freiheit.

Diese Verbissenheit ist brandgefährlich, da sie eben massiv die Freiheitsrechte beschneidet. Es gibt ja auch schon Versuche, zum Beispiel Migrationskritik zu verbieten. Und das mit der hanebüchenen Begründung, dass zum Beispiel der Wunsch nach weniger Migration die Gefühle von Migranten verletze. Stichwort: Migrationspakt. Es droht eine Fehlentwicklung, die zu weitreichender Kriminalisierung bislang zulässiger Meinungen führt.

Eure Ausflucht ist, dass es euch ja nicht trifft. Trifft ja nur andere. Ihr seid ja der "richtigen" Meinung bzw. seid bereit, euch unterzuordnen, wenn eine linksgrüne moralische Elite Vorgaben trifft. Trifft ja nur einen Reichelt oder andere "Rechte". Hatten wir das nicht schon mal? Ich meine Zeiten, in denen die Leute wegsahen, weil sie ja nicht direkt betroffen waren?

Ein biologischer Mann ist nun mal ein biologischer Mann. Natürlich kann er seine Geschlechtsmerkmale operativ umwandeln lassen. Er kann darum bitten, als Frau anerkannt zu werden. Es sind aber gerade viele Frauen, die - aus meiner Sicht zu Recht - für Frauen bestimmte Schutzräume bedroht sehen:
pleiteticker.de hat geschrieben:Auch Frauenrechtlerin Inge Bell mahnt: „Mit dieser Einstweiligen Verfügung stellt das Gericht unter Strafe, das biologische Geschlecht eines Menschen auch so beim Namen zu nennen. Das halte ich für fatal – und ich bin beunruhigt darüber, dass hier ein Gericht offenbar nicht nur die Meinungs- und Pressefreiheit infrage stellt, sondern auch in Kauf nimmt, als Folge Mädchen- und Frauenrechte gefährlich zu erschüttern.“
Grundrechte sind nicht verhandelbar.
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Gammaflyer
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Gammaflyer »

Ganz einfach: Es ist aber keine "Meinung", jemandem seine Identität abzusprechen.

Noch weniger, wenn physische wie rechtliche Tatschen vorliegen, die dieser "Meinung" entgegenstehen.

Und dass Pressefreiheit durch Persönlichkeitsrechte eingeschränkt wird, ist auch keine neue und empörenswerte Erkenntnis.
Nordland
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Nordland »

Gammaflyer hat geschrieben: 24.03.23, 20:08 Ganz einfach: Es ist aber keine "Meinung", jemandem seine Identität abzusprechen.
Doch, das ist eine Meinung. So, wie wenn jemand behauptet, Gamma sei kein griechischer Buchstabe oder Schweine könnten fliegen. Dahingehend ist die Meinungsfreiheit nicht so ausgelegt, dass es irgendwo eine Restriktion gäbe, dass von alledem irgendetwas keine Meinung sei.

Oder hast du einen juristischen Beleg für deine Aussage? Sie bestätigt eher nur das, was ich schrieb, dass ihr von eurer eigenen Meinung abweichende Ansichten nicht für schützenswert haltet.
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