Wow, die Reaktionen sind mal wieder bezeichnend. Ähnlich wie bei Corona und vielen anderen Themen zeigt sich: Wenn ihr euch mega aufregt, dann scheint an der Kritik was dran zu sein. Und dann versucht man, mit Vehemenz den Kritiker anzugehen, anstatt mal in Ruhe zu überlegen, ob er nicht recht haben könnte.
Oftmals können sich einige dann auch nicht recht entscheiden, ob sie die Entscheidung verteidigen oder ob sie sagen, diese (falsche) Entscheidung werde schon geradegerückt und man solle sich keinen Kopf machen.
Evariste hat geschrieben: ↑24.03.23, 08:55
Es handelt sich hier zunächst einmal um eine einstweilige Verfügung und keine Entscheidung in der Hauptsache. So eine einstweilige Verfügung wird dann erlassen, wenn ein Obsiegen der klagenden Partei in der Hauptsache für
möglich gehalten wird, aber Grund zur Eile besteht, weil durch Abwarten Fakten geschaffen werden, die auch durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr geändert werden können.
Ich denke schon, dass auch bei einer einstweiligen Entscheidung eine Prüfung auf Rechtmäßigkeit durchgeführt wird und nicht nur eine Rechtsfolgenabwägung. Und selbst wenn, einen Eingriff in die Pressefreiheit einer Journalistin halte ich für einen ganz massiven staatlichen Eingriff, da er eben ein bedeutsames Verfassungsgut betrifft. Kann man das als geringer werten als die Verletzung eines diffusen Gefühls dieser "Transfrau"?
Evariste hat geschrieben: ↑24.03.23, 08:55
Kann man letztendlich auf einer faktischen Wahrheit beruhende Äußerungen verbieten?
lautet die Antwort "ja".
§ 192 StGB:
Sehr problematisch. Ist denn die Bezeichnung "Mann" überhaupt geeignet, eine Beleidigung darzustellen?
Ansonsten fällt beim Thema der faktischen wahren Aussage die Uneinheitlichkeit der Justiz ins Auge:
exxpress.at hat geschrieben:Dieses Urteil hat es in sich: Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) muss die Behauptung, die Corona-Impfung sei „nebenwirkungsfrei“, nicht zurücknehmen. Laut Gericht ist diese Aussage nämlich von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Aha, da ist sie doch mal wieder, diese Meinungsfreiheit. Für Lauterbach gilt sie offenbar, für eine in die Schublade "transfeindlich" einsortierte Journalistin nicht. Wobei ich das Ellwanger Urteil aber auch tatsächlich nicht für falsch halte. Denn: Was ist denn wahr, was ist falsch? Wo fängt Nebenwirkungsfreiheit an, wo hört sie auf - wer legt das fest?
Das ist doch auch der entscheidende Punkt hier. Es gibt keine Instanz, die alle möglichen Dinge als wahr oder falsch einordnet. Deswegen gibt es ja gerade die Meinungsfreiheit und deshalb geht sie laut BVerfG eben auch sehr weit, siehe etwa
Lüth-Urteil. Auch das Thema Geschlechtsidentität ist ein umstrittenes Thema. Jemand kann sich womöglich umoperieren und sich ein anderes Geschlecht im Personalausweis eintragen lassen. Aber hat er auch ein Recht darauf, dass jeder andere das akzeptiert und das "Abweichler" sogar bestraft werden?
Die Meinungsfreiheit besagt doch gerade, dass auch unbequeme, vermeintlich von der Mehrheitsmeinung abweichende Ansichten geschützt sind. In dem Zusammenhang fällt auch die Verbissenheit auf, mit der Verfechter des Wokism abweichende Ansichten bekämpfen. Sie fordern selbst Toleranz von anderen. Toleranz kommt von lat.
tolerare = ertragen, aushalten, dulden. Ich erdulde in diesem Moment das Poltern aus der Wohnung über mir. Ich finde es nicht toll, aber ich rufe nicht gleich das Ordnungsamt. Vielleicht bin ich auch mal laut, vielleicht hat der Nachbar gerade die Kinder da, das ist eben irgendwo auch unser alle Freiheit.
Diese Verbissenheit ist brandgefährlich, da sie eben massiv die Freiheitsrechte beschneidet. Es gibt ja auch schon Versuche, zum Beispiel Migrationskritik zu verbieten. Und das mit der hanebüchenen Begründung, dass zum Beispiel der Wunsch nach weniger Migration die Gefühle von Migranten verletze. Stichwort: Migrationspakt. Es droht eine Fehlentwicklung, die zu weitreichender Kriminalisierung bislang zulässiger Meinungen führt.
Eure Ausflucht ist, dass es euch ja nicht trifft. Trifft ja nur andere. Ihr seid ja der "richtigen" Meinung bzw. seid bereit, euch unterzuordnen, wenn eine linksgrüne moralische Elite Vorgaben trifft. Trifft ja nur einen Reichelt oder andere "Rechte". Hatten wir das nicht schon mal? Ich meine Zeiten, in denen die Leute wegsahen, weil sie ja nicht direkt betroffen waren?
Ein biologischer Mann ist nun mal ein biologischer Mann. Natürlich kann er seine Geschlechtsmerkmale operativ umwandeln lassen. Er kann darum bitten, als Frau anerkannt zu werden. Es sind aber gerade viele Frauen, die - aus meiner Sicht zu Recht - für Frauen bestimmte Schutzräume bedroht sehen:
pleiteticker.de hat geschrieben:Auch Frauenrechtlerin Inge Bell mahnt: „Mit dieser Einstweiligen Verfügung stellt das Gericht unter Strafe, das biologische Geschlecht eines Menschen auch so beim Namen zu nennen. Das halte ich für fatal – und ich bin beunruhigt darüber, dass hier ein Gericht offenbar nicht nur die Meinungs- und Pressefreiheit infrage stellt, sondern auch in Kauf nimmt, als Folge Mädchen- und Frauenrechte gefährlich zu erschüttern.“