Rechnung an sechzenhjaehrigen
Moderator: FDR-Team
Rechnung an sechzenhjaehrigen
Hallo,
Gerade gelesen,
Ein 16_ jähriger schickt bombendrohung an die schule. Es entstehen kosten für Polizeieinsatz von über 30t € die man ihm in Rechnung stellt.
Wie geht das weiter wenn er nicht zahlen kann ?
Gerade gelesen,
Ein 16_ jähriger schickt bombendrohung an die schule. Es entstehen kosten für Polizeieinsatz von über 30t € die man ihm in Rechnung stellt.
Wie geht das weiter wenn er nicht zahlen kann ?
Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen
Hallo,
vielleicht jetzt noch nicht, aber er ist ja erst 16 und wie eine Verjährung verhindert werden kann, das wird der Rechnungsersteller schon wissen.
Gruss
Czauderna
vielleicht jetzt noch nicht, aber er ist ja erst 16 und wie eine Verjährung verhindert werden kann, das wird der Rechnungsersteller schon wissen.
Gruss
Czauderna
Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen
Hallo,
na, da muss aber erst schon einiges dazukommen. 30.000 € ist zwar keine kleine Summe, aber bei einem einigermaßen normalen Berufsleben - er ist heute erst 16 - da kann eine solche Summe schon abgezahlt werden, oder hat er vor, erst gar nicht so weit zu kommen, also Ausbildung/Studium und Job ?
Gruss
Czauderna
na, da muss aber erst schon einiges dazukommen. 30.000 € ist zwar keine kleine Summe, aber bei einem einigermaßen normalen Berufsleben - er ist heute erst 16 - da kann eine solche Summe schon abgezahlt werden, oder hat er vor, erst gar nicht so weit zu kommen, also Ausbildung/Studium und Job ?
Gruss
Czauderna
Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen
An dem Beispiel (falls dieser Fall gemeint war), sieht man mal wieder sehr schön was passiert wenn Journalisten meinen, sie müssten behördliche Pressemitteilungen verbessern.
Die Polizei Osnabrück schrieb noch:
Die Polizei Osnabrück schrieb noch:
Der Norddeutsche Rundfunk machte daraus:Die Kosten eines Polizeieinsatzes, vermutlich eine vierstellige Summe, dürften auf drei Jugendliche in Quakenbrück zukommen, die am Donnerstag eine Bombendrohung gegen die Oberschule Artland aussprachen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104236/5432839
Die Polizei rechnet mit einer vierstelligen Summe, die auf die Eltern von zwei 14-jährigen Mädchen und einem 16-jährigen Junge zukommen dürfte.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... ng352.html
Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen
Es ist wohl keine Rechnung, sondern ein Kostenbescheid. Aus dem kann direkt vollstreckt werden und der verjährt auch nicht so schnell.
Interessant wäre die Frage nach den Rechtsmitteln. Kann der Junge selbst Widerspruch gegen der Kostenbescheid einlegen oder müssen das seine Eltern machen? Und wenn die keine Lust dazu haben, kann er dass dann nachholen, wenn er volljährig ist?
Interessant wäre die Frage nach den Rechtsmitteln. Kann der Junge selbst Widerspruch gegen der Kostenbescheid einlegen oder müssen das seine Eltern machen? Und wenn die keine Lust dazu haben, kann er dass dann nachholen, wenn er volljährig ist?
Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen
Je nachdem ob die Behörde öffentlich-rechtlich festgelegte Gebühren verlangt (was bei der Polizei je nach Landesrecht wohl der Fall wäre) oder zivilrechtlichen Schadensersatz (da könnte eine Möglichkeit sein bei Feuerwehreinsätzen, da hier der Kommune Kosten entstehen wie z.B. Verdienstausfall der FFW-Mitglieder).
Dann dürfte die Widerspruchsfrist abgelaufen sein. Im Sozialverwaltungsrecht (SGB I/X) ist man zwar schon ab 15 handlungsfähig, nach den Landesverwaltungsrechten wird das aber eher nicht der Fall sein (müsste man jeweils nachsehen). Denkbar wäre, dass das Kind einen Schadensersatzanspruch gegen seine Eltern hat, wenn diese in Ausübung der elterlichen Sorge Schritte unterlassen hatten, zu denen sie eigentlich verpflichtet gewesen wären. Aber ob die Eltern jetzt erkennen mussten, dass der Bescheid rechtswidrig war?
Es gibt zwar auch noch
https://dejure.org/gesetze/BGB/1629a.html
aber der passt in solchen Fällen nicht so wirklich.
Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen
Wieso sollte das zivilrechtlicher Schadenersatz sein? Den Verdienstausfall rechnen die Mitglieder der Feuerwehr bzw der Arbeitgeber mit der Kommune ab und ob das jemand erstattet ist deren Problem. Zumal "unsere" Gebührensatzung eine Pauschale pro Nase und Stunde vorsieht unabhängig davon ob alle Samstags abends vom grillen oder Montag morgens von der Arbeit kommen.
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Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen
Man muss da schon genau hinschauen.
Kostenbescheide der Polizei und Feuerwehr kommen nie in einem Beschluss, da es vollkommen andere Trägerschaften sind. Es ist durchaus möglich, dass da noch eine Rechnung der Feuerwehr dazu kommt.
Von dem Strafverfahren wegen Notrufmissbrauch reden wir jetzt nicht, denn dies dürfte im Jugendstrafrecht dann die kleinste Sorge sein.
Kostenbescheide der Polizei und Feuerwehr kommen nie in einem Beschluss, da es vollkommen andere Trägerschaften sind. Es ist durchaus möglich, dass da noch eine Rechnung der Feuerwehr dazu kommt.
Von dem Strafverfahren wegen Notrufmissbrauch reden wir jetzt nicht, denn dies dürfte im Jugendstrafrecht dann die kleinste Sorge sein.
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