Tastenspitz hat geschrieben: ↑27.03.23, 06:52
Und wie sollte man dieses Recht auf Klage einschränken?
Es geht nicht um das Recht auf Klage. Es geht um sachgerechte Gerichtsentscheidungen, in denen die Meinungsfreiheit eines jeden zur Geltung kommt, sodass solche unsinnigen Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben. Schade, dass man dir solche einfachen Zusammenhänge erklären muss.
Gammaflyer hat geschrieben: ↑27.03.23, 09:04
Gerne auch in drittes Mal: Die Persönlichkeitsrechte eine konkreten Gegenübers derart anzugreifen, dass man ihm/ihr die Identität abspricht, kann diese Freiheit aber womöglich einschränken.
Zum wiederholten Mal: Das subjektive Gefühl, in der Ehre verletzt zu sein, reicht eben nicht aus. Es ist doch schon klar herausgearbeitet worden, dass es hier den Klägern um mehr geht: Sie wollen nicht nur staatlicherseits ihr neues Geschlecht anerkannt bekommen, sie wollen auch, dass jeder einzelne so tut, als sei ein Geschlechtswechsel etwas natürliches, gegen das man nichts haben dürfe.
Das betrifft eben auch die negative Meinungsfreiheit. Es ist befremdlich, wie viele hier davon ausgehen, man könne die woke Ideologie einfach
par ordre du mufti für richtig erklären und Andersdenkende imkriminieren. Wir sind ja hier nicht bei Corona, wo man die Panikmache zur einzig richtigen Raison erklärte und Abweichler, deren Aussagen sich später bewahrheiteten, vor den Kadi zerrte.
Was mir auch auffällt: Keiner von euch, die diese Entscheidung verteidigen, hat auch nur im Ansatz anerkannt, dass man hier massiv in die Freiheitsrechte der Andersdenkenden eingreift. Auch da werden Parallelen zur Coronazeit wach, in der man die Einschränkungen gegenüber Ungeimpften beklatscht hat. Man selbst war ja geimpft...