Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

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Gammaflyer
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Gammaflyer »

Nordland hat geschrieben: 26.03.23, 22:09Und was wäre wenn man Menschen, die eine andere Bezeichnung für richtig halten, in einer Gesellschaft, die sich als freiheitlich und vielfältig bezeichnet, nicht vor den Kadi zerrt?
Aber nicht dafür, dass er diese Überzeugung hat oder sagt, dass er diese Überzeugung hat. So weit geht die Freiheit.

Gerne auch in drittes Mal: Die Persönlichkeitsrechte eine konkreten Gegenübers derart anzugreifen, dass man ihm/ihr die Identität abspricht, kann diese Freiheit aber womöglich einschränken.
Tastenspitz
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Tastenspitz »

ktown hat geschrieben: 27.03.23, 06:58
Tastenspitz hat geschrieben: 27.03.23, 06:52Und wie sollte man dieses Recht auf Klage einschränken?
Sie stellen jetzt nicht wirklich diese Frage an Nordland? :lachen:
Och ist doch egal.
Solange ich nicht was über den HSV schreibe, antwortet er mir eh nicht. :ironie:
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Evariste »

Gammaflyer hat geschrieben: 26.03.23, 12:20 Sie verkennen anhaltend, dass gegen die Position "Transfrauen sind für mich keine Frauen" niemand rechtliche Einwände hat.
Der Vollständigkeit halber: Auch das kann u. U. strafbar sein, wenn zusätzliche Merkmale hinzutreten. § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB:
wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. ...
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Nordland »

Tastenspitz hat geschrieben: 27.03.23, 06:52 Und wie sollte man dieses Recht auf Klage einschränken?
Es geht nicht um das Recht auf Klage. Es geht um sachgerechte Gerichtsentscheidungen, in denen die Meinungsfreiheit eines jeden zur Geltung kommt, sodass solche unsinnigen Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben. Schade, dass man dir solche einfachen Zusammenhänge erklären muss.
Gammaflyer hat geschrieben: 27.03.23, 09:04 Gerne auch in drittes Mal: Die Persönlichkeitsrechte eine konkreten Gegenübers derart anzugreifen, dass man ihm/ihr die Identität abspricht, kann diese Freiheit aber womöglich einschränken.
Zum wiederholten Mal: Das subjektive Gefühl, in der Ehre verletzt zu sein, reicht eben nicht aus. Es ist doch schon klar herausgearbeitet worden, dass es hier den Klägern um mehr geht: Sie wollen nicht nur staatlicherseits ihr neues Geschlecht anerkannt bekommen, sie wollen auch, dass jeder einzelne so tut, als sei ein Geschlechtswechsel etwas natürliches, gegen das man nichts haben dürfe.

Das betrifft eben auch die negative Meinungsfreiheit. Es ist befremdlich, wie viele hier davon ausgehen, man könne die woke Ideologie einfach par ordre du mufti für richtig erklären und Andersdenkende imkriminieren. Wir sind ja hier nicht bei Corona, wo man die Panikmache zur einzig richtigen Raison erklärte und Abweichler, deren Aussagen sich später bewahrheiteten, vor den Kadi zerrte.

Was mir auch auffällt: Keiner von euch, die diese Entscheidung verteidigen, hat auch nur im Ansatz anerkannt, dass man hier massiv in die Freiheitsrechte der Andersdenkenden eingreift. Auch da werden Parallelen zur Coronazeit wach, in der man die Einschränkungen gegenüber Ungeimpften beklatscht hat. Man selbst war ja geimpft...
Grundrechte sind nicht verhandelbar.
Für Demokratie, Freiheit, Grundgesetz!
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Gammaflyer »

Nordland hat geschrieben: 27.03.23, 15:03Zum wiederholten Mal: Das subjektive Gefühl, in der Ehre verletzt zu sein, reicht eben nicht aus. Es ist doch schon klar herausgearbeitet worden, dass es hier den Klägern um mehr geht: Sie wollen nicht nur staatlicherseits ihr neues Geschlecht anerkannt bekommen, sie wollen auch, dass jeder einzelne so tut, als sei ein Geschlechtswechsel etwas natürliches, gegen das man nichts haben dürfe.
Nein, so ist das nicht.
Es wird niemand verboten, das unnatürlich zu finden.
Es wird aber verboten, das einem betroffenen Gegenüber in verletzender Weise klarzumachen.

Es wurde gerichtlich gerügt, eine Person, die sich als Frau identifiziert (und rechtlich wohl auch ist), als Mann zu bezeichnen und damit eine für sie essenzielle Frage der Identität anzugreifen.

Wenn es unserem Meinungsverfechter selbst so ein wichtiges Anliegen ist, darauf herumzureiten, muss er doch einsehen können, wie sehr es die persönlich noch viel tiefergehend Betroffene verletzen muss, wenn er sie derart angeht.
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Re: Meinungsfreiheit? Pressefreiheit?

Beitrag von Tastenspitz »

Nordland hat geschrieben: 27.03.23, 15:03 Es geht nicht um das Recht auf Klage.
Ach. Also doch vor den "Kadi". Klang vorhin noch anders.
Nordland hat geschrieben: 26.03.23, 22:09 Und was wäre wenn man Menschen, die eine andere Bezeichnung für richtig halten, in einer Gesellschaft, die sich als freiheitlich und vielfältig bezeichnet, nicht vor den Kadi zerrt?
Nordland hat geschrieben: 27.03.23, 15:03 Es geht um sachgerechte Gerichtsentscheidungen, in denen die Meinungsfreiheit eines jeden zur Geltung kommt, sodass solche unsinnigen Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben.
Sachgerecht bedeutet im Sinne des Gesetzes. Das ist hier erfolgt.
Die Pressefreiheit ist hier unberührt. Der Artikel verliert durch korrekte Benennung der Person nichts an Inhalt oder Informationsgehalt.
Die Meinungsfreiheit ist begrenzt durch die bekannten Paragrafen im StGB.
Nordland hat geschrieben: 27.03.23, 15:03 Schade, dass man dir solche einfachen Zusammenhänge erklären muss.
Gähn.... :roll:
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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