Google-Suche nach verbotenem Lied

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Digtron
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Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von Digtron »

Guten Tag,

folgender fiktiver Fall: Man wird auf den Namen eines Liedes aufmerksam, das einem unbekannt ist bzw. die Hintergründe dazu. Interessehalber gibt man den Namen des Liedes bei Google ein und es stellt sich heraus, dass es ein in Deutschland verbotenes Lied aus der NS-Zeit ist.

Wie ist in so einem Fall die Rechtslage? Muss sich jemand in so einem Fall Sorgen machen, dass es rechtliche Konsequenzen gibt, weil man denken könnte, dass man nach verbotener Musik gesucht hat und (verbotene) Suchen eventuell von Google gemeldet werden?

Vielen Dank im Voraus.
ktown
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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von ktown »

Woraus ergibt sich die Angst, das die Recherche nach solchem Material verboten ist?
Damit würden sich Historiker wie auf die Beamten die nach solchen Dingen suchen oder sich aus beruflichen Gründen damit befassen auch strafbar machen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Digtron
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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von Digtron »

ktown hat geschrieben: 31.03.23, 19:17 Woraus ergibt sich die Angst, das die Recherche nach solchem Material verboten ist?
Damit würden sich Historiker wie auf die Beamten die nach solchen Dingen suchen oder sich aus beruflichen Gründen damit befassen auch strafbar machen.
Danke für die Antwort. Man könnte ja denken, dass man danach gesucht hat, weil man es sich anhören möchte. Das wäre ja verboten. Sofern solche Suchanfragen überhaupt protokolliert werden.
Elektrikör
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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von Elektrikör »

Digtron hat geschrieben: 31.03.23, 19:20 Sofern solche Suchanfragen überhaupt protokolliert werden.
:lachen: :lachen: :lachen: :lachen: :lachen: :lachen:

Willkommen in der Wirklichkeit

Aber ich hab aus Neugierde auch schon nach dem Horst-Dingsbums-Lied gesucht und hab es sogar mal angehört

Komm ich jetzt in´s Gefängnis?


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nordland
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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von Nordland »

Tja, könnt ihr mal sehen, was die Leute schon für Fragen stellen.

In zehn bis 20 Jahren werden uns die Smilieys im Hals hängen bleiben.
FM
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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von FM »

ktown hat geschrieben: 31.03.23, 19:17 Woraus ergibt sich die Angst, das die Recherche nach solchem Material verboten ist?
Damit würden sich Historiker wie auf die Beamten die nach solchen Dingen suchen oder sich aus beruflichen Gründen damit befassen auch strafbar machen.
Da gibt es schon Unterschiede. In der Bibliothek des jeweiligen Instituts für Geschichte einer Universität wird man Bücher wie "Mein Kampf" oft sogar einfach im Lesesaal finden, da es dort eben der wissenschaftlichen Lehre und Forschung dient. In der öffentlichen Buchhandlung oder Gemeindebücherei ist es schwieriger (da die kommentierte Ausgabe des Instituts für Zeitgeschichte vielleicht schon, die Originalausgabe nur mit Nachweis des berechtigten Interesses). Hintergrund ist:
https://dejure.org/gesetze/StGB/86.html Absatz 4

Ebenso macht sich natürlich ein Beamter der Kriminalpolizei, ein Staatsanwalt oder ein Richter nicht strafbar, wenn er kinderpornographische Medien speichert und betrachtet im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben.

Die bloße google-Suche nach Nazi-Material dürfte auch noch nicht strafbar sein, ist aber ein Indiz für "vorrätig hält". So wie eben auch bei entsprechenden Suchanfragen nach Kinderpornographie es angebracht sein könnte, mal per Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des Computers zu prüfen, ob die jeweilige Person Straftaten begangen hat. Wenn das der zuständige Staatsanwalt ist und es vom Dienstcomputer aus gemacht hat, wird er es leicht erklären können. Und bei wissenschaftlichen Recherchen zu Nazi-Material ähnlich, zumindest für Historiker (aber nicht ausschließlich).
Evariste
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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von Evariste »

FM hat geschrieben: 31.03.23, 19:45 Die bloße google-Suche nach Nazi-Material dürfte auch noch nicht strafbar sein, ist aber ein Indiz für "vorrätig hält". So wie eben auch bei entsprechenden Suchanfragen nach Kinderpornographie es angebracht sein könnte, mal per Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des Computers zu prüfen, ob die jeweilige Person Straftaten begangen hat.
Das ist nicht das Gleiche. Anders als der Besitz von Kinderpornografie ist das "vorrätig halten" im Sinne des § 86 StGB nur dann strafbar, wenn eine zusätzliche Voraussetzung erfüllt ist:
Wer Propagandamittel ...
... im Inland verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt,
Wenn ich mir also irgendwo im Ausland eine Originalausgabe von "Mein Kampf" besorge und mir die ins eigene Bücherregal stelle, mache ich mich damit nicht strafbar. Das Gleiche gilt für ein verbotenes Lied, was ich mir irgendwo herunterlade und privat (*) anhöre(solange ich keine Filesharing-Software benutze, durch die das Lied dann weiterverbreitet wird).

(*) die öffentliche Vorführung dürfte allerdings unter § 86a StGB fallen.
ExDevil67
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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von ExDevil67 »

Das würde ich entspannt sehen. Wenn jede Suchanfrage nach in einem Land strafbaren Material an die jeweiligen Behörden gemeldet werden würde oder müsste, die Betreiber dürften mit nix anderem mehr beschäftigt sein.

Und auch eine deutsche Staatsanwaltschaft dürfte über die Aussicht nicht erfreut sein. Mehr als IP 1.2.3.4 hat am 30.2.2345 um 12:34:56 Uhr nach xy gesucht wird die Suchmaschine nicht liefern können. Also wäre in Schritt 1 der Anschlussinhaber zu ermitteln um überhaupt einen Ansatz zu haben. Und selbst der kann sich ganz schnell als Sackgasse erweisen weil die IP z.B. einem VPN Dienstleister gehört der im Ausland sitzt und nix von speichern hält.
Deputy
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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von Deputy »

ktown hat geschrieben: 31.03.23, 19:17 Woraus ergibt sich die Angst, das die Recherche nach solchem Material verboten ist?
Damit würden sich Historiker wie auf die Beamten die nach solchen Dingen suchen oder sich aus beruflichen Gründen damit befassen auch strafbar machen.
Ach so. Ein Polizist darf z.B. sichergestellte illegale Drogen zur Dienststelle transportieren; ist sogar seine ausdrückliche Aufgabe - logisch. Rein zivilrechtlich besitzt er sie in dem Augenblick - und macht sich nicht strafbar. Also darf auch jeder Bürger illegale Drogen besitzen - der Polizist darf das ja auch bzw. macht sich ja auch nicht strafbar...

Logisch, oder?!
lottchen
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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von lottchen »

Wenn ich "Mord", "Pädophilie", "Vergewaltigung" u.ä. verbotene rechtswidrige Sachen in der Suchmaschine meiner Wahl eingebe stehe ich doch auch nicht gleich mit einem Bein im Knast.
Niemand2000
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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von Niemand2000 »

Nordland hat geschrieben: 31.03.23, 19:43In zehn bis 20 Jahren werden uns die Smilieys im Hals hängen bleiben.
Du sollst die ja auch nicht essen; du scheinst wirklich alles in den Mund zu stecken :ironie:
Niemand2000
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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von Niemand2000 »

stehe ich doch auch nicht gleich mit einem Bein im Knast.
nein, mit beiden :ostern:
FM
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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von FM »

Evariste hat geschrieben: 31.03.23, 20:12 Wenn ich mir also irgendwo im Ausland eine Originalausgabe von "Mein Kampf" besorge und mir die ins eigene Bücherregal stelle, mache ich mich damit nicht strafbar. Das Gleiche gilt für ein verbotenes Lied, was ich mir irgendwo herunterlade und privat (*) anhöre(solange ich keine Filesharing-Software benutze, durch die das Lied dann weiterverbreitet wird).

(*) die öffentliche Vorführung dürfte allerdings unter § 86a StGB fallen.
Ich hatte doch extra geschrieben: ein Indiz. Für eine Verurteilung natürlich nicht ausreichend, für weitere Ermittlungen vielleicht schon. Wenn der Student der Musikwissenschaft darlegen kann, dass er gerade seine Masterarbeit über irgendwelche Aspekte des Horst-Wessel-Liedes schreibt, wird die Sache schon erledigt sein. Wenn es um ein NPD-Mitglied geht, das solchen Mist oft weiter verbreitet, könnten weitere Schritte, auch zur Prävention, sinnvoll sein.

Auch bei Deputy's Beispiel mit dem Polizeibeamten der Drogen zur Dienststelle bringt: wenn der zufällig von einem Kollegen der Verkehrspolizei kontrolliert wird und es dabei bemerkt wird, muss der Kollege weiter ermitteln. Das Ergebnis kann natürlich recht schnell sein: aha, Polizeibeamter im Dienst, hat es dem Dealer abgenommen und bringt es ins Präsidium, nichts weiter zu unternehmen. Oder eben anders. Es wurden auch schon Beamte der Drogenfahndung aus solchen Gründen verurteilt, wenn sie die Ware eben aus anderen Gründen dabei hatten.
Wenn jede Suchanfrage nach in einem Land strafbaren Material an die jeweiligen Behörden gemeldet werden würde oder müsste, die Betreiber dürften mit nix anderem mehr beschäftigt sein.
Benötigen die Behörden den Suchmaschinenbetreiber dazu überhaupt?

Das Problem dürfte schon eher die Absicht sein, die aus einer Suchmaschinenanfrage noch nicht erkennbar ist. Wenn ich da "Horst Wessel" eingebe, will ich vielleicht auch nur in Wikipedia nachlesen, was es mit dieser Person auf sich hatte. Das ist selbstverständlich völlig unproblematisch.
ktown
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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von ktown »

Deputy hat geschrieben: 31.03.23, 21:05Rein zivilrechtlich besitzt er sie in dem Augenblick
Das bezweifle ich. Da er in der Funktion als Staatsdiener handelt. Wie kann er Besitzer von Beweismitteln werden? Oder ist er auch Besitzer seiner Dienstkleidung wie auch des Dienstfahrzeuges?
Deputy hat geschrieben: 31.03.23, 21:05Also darf auch jeder Bürger illegale Drogen besitzen - der Polizist darf das ja auch bzw. macht sich ja auch nicht strafbar...
Äpfel mit Birnen zu vergleichen bringt hier überhaupt nichts. Oder können Sie den entsprechenden Paragraphen zitieren der die Suche nach Indexliedern unter Strafe stellt?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Google-Suche nach verbotenem Lied

Beitrag von FM »

ktown hat geschrieben: 31.03.23, 22:04 Das bezweifle ich. Da er in der Funktion als Staatsdiener handelt. Wie kann er Besitzer von Beweismitteln werden? Oder ist er auch Besitzer seiner Dienstkleidung wie auch des Dienstfahrzeuges?
Es geht um Besitz, nicht um Eigentum. Aus § 854 BGB:
Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
Sogar der Dieb ist Besitzer des Streifenwagens, wenn er diesen erfolgreich geklaut hat und damit durch die Gegend fährt.
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