Medizinische Behandlung - Polizei hält mit der Kamera drauf

Recht der Gefahrenabwehr

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Nordland
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Re: Medizinische Behandlung - Polizei hält mit der Kamera drauf

Beitrag von Nordland »

@ktown: Die ganze Sache hier hat nichts mit dem Gleichheitsprinzip zu tun.
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Re: Medizinische Behandlung - Polizei hält mit der Kamera drauf

Beitrag von ktown »

Nordland hat geschrieben: 10.04.23, 16:19 @ktown: Die ganze Sache hier hat nichts mit dem Gleichheitsprinzip zu tun.
Wieso nicht? Sie sagten doch, ich zitiere nochmal:
Nordland hat geschrieben: 09.04.23, 22:33Man muss nicht alles auf Film dokumentiert haben - auch nicht in der heutigen Zeit.
Da dürfte doch die Frage erlaubt sein, ob dies für alle Beteiligten oder nicht direkt Beteiligten bei diesem Geschehen gilt.

Aber ich muss zugeben. Ich hatte schon prognostiziert, dass dieser Wunsch von Ihnen natürlich nur einseitig zur Anwendung kommen sollte. :wink:
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Re: Medizinische Behandlung - Polizei hält mit der Kamera drauf

Beitrag von Nordland »

Dunkel ist der Worte Sinn. Hat irgendjemand verstanden, was @ktown meint, und kann es verständlich erklären?
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Re: Medizinische Behandlung - Polizei hält mit der Kamera drauf

Beitrag von ktown »

Sie enttäuschen mich aber jetzt schon. Ich hatte mehr von Ihnen erwartet. Aber naja, man kann nicht alles haben. :wink:
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Re: Medizinische Behandlung - Polizei hält mit der Kamera drauf

Beitrag von Nordland »

Ich kann mir keinen Reim darauf machen. Ich erkenne auch keine Argumentation, sondern nur hingeworfene Slogans. Solltest du darauf anspielen, dass die Videoaufnahmen auch dem Fußballfan dienen könnten, sollte es zu Polizeigewalt kommen, muss ich dich leider enttäuschen. In solchen Fällen sind die Videoaufnahmen meist unauffindbar - natürlich rein zufällig:
SZ hat geschrieben:Selbst die Generalstaatsanwaltschaft beißt mit ihren Nachermittlungen bei der Polizei auf Granit: Die Originalvideoaufnahmen, die die Ausschreitungen zwischen Polizei und Fußballfans beim Amateurderby 1860 München gegen den FC Bayern dokumentieren, sind verschwunden. Die Beweismittel seien aus unerklärlichen Gründen plötzlich gelöscht oder irgendwie weg gewesen, so die Begründungen, die die eingesetzten Polizeieinheiten der Generalstaatsanwaltschaft lieferten.

Die Polizei ermittelte intern, und die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass tatsächlich ohne erkennbaren Grund wahllos mit Schlagstöcken auf Zuschauer eingeprügelt wurde. Trotzdem stellte sie die Ermittlungen ein, weil die Schläger nicht zu identifizieren seien. Die USK-Beamten tragen weder Namens- noch Nummernschilder, sind in dunkle Overalls gekleidet mit schwarzen Helmen - und heruntergeklapptem Visier.
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Re: Medizinische Behandlung - Polizei hält mit der Kamera drauf

Beitrag von FM »

Nordland hat geschrieben: 10.04.23, 20:20 Die Polizei ermittelte intern, und die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass tatsächlich ohne erkennbaren Grund wahllos mit Schlagstöcken auf Zuschauer eingeprügelt wurde. Trotzdem stellte sie die Ermittlungen ein, weil die Schläger nicht zu identifizieren seien. Die USK-Beamten tragen weder Namens- noch Nummernschilder, sind in dunkle Overalls gekleidet mit schwarzen Helmen - und heruntergeklapptem Visier.
[/quote]

Ja, das ist das eigentliche Problem (und da hätte ein Video oder Fotos auch nichtsgeholfen, wenn die Beamten vermummt sind).

In der Tat ist es absolut unverständlich, dass uniformierte Polizeibeamte im Dienst nicht durch äußere Kennzeichen identifizierbar sind. Dass da nicht der volle Name auf der Unform steht, ist verständlich, das könnte zu privaten Rachenakten führen. Aber gegen eine Kennzeichnung wie z.B.:
BY-M-1234
(BY= Bayerische Polizei, M=Polizeipräsidium München, 1234=welcher der 6.500 Beamten dieses Präsidiums)
würde überhaupt nichts sprechen. Außer eben, dass die Beamten in solchen Fällen ungern straf- oder disziplinarrechtlich verfolgt werden möchten.
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