Religionszugehörigkeit automatisch zugewiesen?

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Mark Herzog
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Religionszugehörigkeit automatisch zugewiesen?

Beitrag von Mark Herzog »

Wenn ein nicht EU-Ausländer nach Deutschland kommt und einkommensteuerpflichtig qua Arbeitserlaubnis wird, ist er/sie dann auch automatisch kirchensteuerpflichtig, oder hängt das davon ab, was man beim EMA als Religion angegeben hat (oder fragen die da gar nicht nach)? Oder kommt da irgendwann mal einer wie "Jack in the box" um die Ecke und will Kirchensteuer kassieren wenn man nicht aufpasst?
FM
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Re: Religionszugehörigkeit automatisch zugewiesen?

Beitrag von FM »

Wie soll das "automatisch" funktionieren? Man kann ja nicht einfach pi mal Daumen raten, der ist aus Italien, also wird er wohl katholisch sein, und der aus Schweden wird wohl evangelisch sein.
Tastenspitz
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Re: Religionszugehörigkeit automatisch zugewiesen?

Beitrag von Tastenspitz »

Sie sind dann kirchensteuerpflichtig, wenn sie einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehören.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Evariste
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Re: Religionszugehörigkeit automatisch zugewiesen?

Beitrag von Evariste »

Ist tatsächlich ein bisschen "Jack in the Box" und auch "automatisch" ist richtig. :)

Wenn z. B. ein als Säugling katholisch Getaufter nach Deutschland zieht, ist er hier kirchensteuerpflichtig, auch dann, wenn er nicht christlich erzogen wurde und sich gar nicht als Katholik fühlt. Da bleibt nur der schnellstmögliche Kirchenaustritt, um die Kirchensteuer zu vermeiden.

Zu dem Thema gibt es umfangreiche Rechtsprechung.
Mark Herzog
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Re: Religionszugehörigkeit automatisch zugewiesen?

Beitrag von Mark Herzog »

Evariste hat geschrieben: 15.04.23, 20:23 I.... als Säugling ....
... einkommensteuerpflichtig, wegen Arbeitserlaubnis???
Evariste
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Re: Religionszugehörigkeit automatisch zugewiesen?

Beitrag von Evariste »

Mark Herzog hat geschrieben: 15.04.23, 22:23
Evariste hat geschrieben: 15.04.23, 20:23 I.... als Säugling ....
... einkommensteuerpflichtig, wegen Arbeitserlaubnis???
Ich kann nur raten, was SIe meinen... es handelt sich nicht um einen Säugling, der nach D zieht, sondern um einen "als Säugling katholisch Getauften".
Die Langform:
Bei der römisch-katholischen Kirche handelt es sich um eine weltumspannende Kirche. Sind Sie in Ihrem Heimatland Mitglied der römisch-katholischen Kirche bleibt die Mitgliedschaft zur römisch-katholischen Kirche auch automatisch bei einem Umzug nach Deutschland unverändert bestehen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie in Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde zum Ausdruck bringen, auch [der] in Deutschland katholischen Kirche anzugehören. Sind Sie also getauft und ziehen aus Ihrem Heimatland nach Deutschland, sind Sie kirchensteuerpflichtig und zwar unabhängig davon, ob die römisch-katholische Kirche Ihres Heimatlandes Kirchensteuer erhebt.
Problematisch (aber zu Lasten des Kirchensteuerpflichtigen ausgeurteilt) sind insbesondere die Fälle, in denen jemand im Heimatland z. B. der Oma zuliebe als Baby getauft, aber nie im christlichen Glauben erzogen wurde. So jemand sieht sich natürlich nicht als Katholiken und sah deswegen auch nie die Notwendigkeit, formell aus der Kirche auszutreten (wenn es diese Möglichkeit in seinem Heimatland überhaupt gab). Aufgrund der Taufe ist er aber nach deutschem Recht kirchensteuerpflichtig, solange, bis ein neu beantragter Kirchenaustritt wirksam wird.

Wobei dieses Schicksal auch Deutsche aus den Neuen Ländern treffen kann:
Wer als Säugling getauft wurde und nicht aus der Kirche ausgetreten ist, muss Kirchensteuer zahlen. Laut VG Berlin gilt das auch dann, wenn man bisher überhaupt nichts von seiner Taufe und Kirchenmitgliedschaft wusste.
...
Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht (VG) am Donnerstag und wies die Klage einer 66-Jährigen zurück, die sich gegen zwei Kirchensteuerbescheide wandte (Urt. v. 12.12.2019, Az. 27 K 292.15).
Mark Herzog
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Re: Religionszugehörigkeit automatisch zugewiesen?

Beitrag von Mark Herzog »

Evariste hat geschrieben: 16.04.23, 11:13 Ich kann nur raten, was SIe meinen... es handelt sich nicht um einen Säugling, der nach D zieht, sondern um einen "als Säugling katholisch Getauften".
Sorry, aber man ist hier ja auch immer um Knappheit und Prägnanz bemüht...
Es handelt sich um eine als 14-Jährige russisch orthodox getaufte Person, die qua Eheschliessung (nicht kirchlich und nicht in Deutschland) nach D gekommen ist.
Jdepp
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Re: Religionszugehörigkeit automatisch zugewiesen?

Beitrag von Jdepp »

Die orthodoxen Kirchen machen in Deutschland keinen Gebrauch von der Kirchensteuer, also muss die Person auch nicht befürchten zahlen zu müssen egal ob sie die Religion wahrheitsgemäß angegeben hat oder nicht.
FM
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Re: Religionszugehörigkeit automatisch zugewiesen?

Beitrag von FM »

Bei der römisch-kath. Kirche ist es relativ einfach, weil sie eben weltweit eine Kirche ist.

Bei protestantischen oder orthodoxen Kirchen wird es deutlich schwieriger. Da gibt es auch teils erhebliche theologische Unterschiede und mitunter mehrere derselben "Richtung" in einer Region. Das kann sogar innerhalb Deutschlands schwierig sein. Einige Gliedkirchen der EKD sind lutherisch, einige uniert, eine ist auch reformiert. Ob jemand nur aufgrund eines Umzuges dann einer evangelischen Kirche anderer Richtung automatisch angehört, ist zumindest fraglich.

Beim Einwohnermeldeamt muss die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angegeben werden. Welche das sind, ist landesrechtlich geregelt. Die röm.-kath. Kirche immer, evangelische Kirchen meistens aber nicht immer, andere je nachdem.
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