Forderungsverzicht mit Besserungsschein

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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Carlton
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Forderungsverzicht mit Besserungsschein

Beitrag von Carlton »

Liebe Community,

folgende Frage trat bei der Diskussion hinsichtlich des Postens "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in der Bilanz auf:

Muss ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein notariell beurkundet werden?
Im www. lässt sich darüber nichts finden, daher gehe ich davon aus, dass es nicht notariell beurkundet werden muss - lieg ich richtig?


Vielleicht kennt sich da jemand besser aus als ich und kann ein wenig Licht ins Dunkle bringen ;-)

Vielen Dank und beste Grüße

Carlton
Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
bergerc
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Re: Forderungsverzicht mit Besserungsschein

Beitrag von bergerc »

Hallo,

> Muss ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein notariell beurkundet werden?

nein, dafür gibt es keine Formerfordernisse, wobei die selbstverständlich schon aus Gründen der Beweisbarkeit die Schriftform gewahrt werden sollte.

> "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Ich kann den Zusammenhang zur eigentlichen Frage nicht erkennen. Ein Forderungsverzicht dient ja in der Regel gerade dazu, den Zustand der Überschuldung zu beseitigen und dadurch das Eigenkapital durch den daraus resultierenden Ertrag bzw. bei Buchung über die Kapitalrücklage unmittelbar zu stärken.

Wenn die Voraussetzungen für die Besserung erfüllt sind, ist die Verbindlichkeit dann wieder aufwandswirksam einzubuchen.

Gruß
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