folgende Frage trat bei der Diskussion hinsichtlich des Postens "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in der Bilanz auf:
Muss ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein notariell beurkundet werden?
Im www. lässt sich darüber nichts finden, daher gehe ich davon aus, dass es nicht notariell beurkundet werden muss - lieg ich richtig?
Vielleicht kennt sich da jemand besser aus als ich und kann ein wenig Licht ins Dunkle bringen

Vielen Dank und beste Grüße
Carlton