Hallo.
Bei uns gibt es ein Amtsblatt verteile ist die gemeindeverwaltung.
In diesem Blatt werden z.b. Die Personen mit Geburtsdatum genannt die ueber 70 sind und in der erscheinungswoche Geburtstag haben. Verhindern kann man das mit einem schriftlichen Widerspruch bei der verwaltung. Das weiss aber nicht jeder.
Meine Frage dazu :
Musste die Verwaltung nicht fragen ob sie diese Daten veröffentlichen darf ??
Persönliche Daten im amtsblatt
Moderator: FDR-Team
Re: Persönliche Daten im amtsblatt
Gefühlt eher ja.
Bei mir in der Region war es lange üblich das die Bürgermeister gregelmäßig Listen bekamen wer aus ihrer Gemeinde wann welchen Geburststag feiert, zumindest ab einem gewissen Alter. Inzwischen nicht mehr bzw nur noch eingeschränkt. Man ahnt es schon, wegen Datenschutz.
Bei mir in der Region war es lange üblich das die Bürgermeister gregelmäßig Listen bekamen wer aus ihrer Gemeinde wann welchen Geburststag feiert, zumindest ab einem gewissen Alter. Inzwischen nicht mehr bzw nur noch eingeschränkt. Man ahnt es schon, wegen Datenschutz.
Re: Persönliche Daten im amtsblatt
Die Mitteilung solcher Daten an "die Presse" ist nach § 50 BMG erlaubt, sofern nicht widersprochen wurde, und auf die Widerspruchsmöglichkeit muss die Meldebehörde bei der Anmeldung ausdrücklich hinweisen. Natürlich dient die Mitteilung an "die Presse" der Veröffentlichung, und wer trotz des Hinweises bei der Anmeldung nicht widerspricht, ist offenbar einverstanden.
Fraglich erscheint mir aber, ob ein Amtsblatt als "die Presse" gilt, es erfüllt ja ganz andere Aufgaben und hat einen ganz anderen Status als z.B. die örtliche Tageszeitung.
Man kann aber auch nachträglich (also nach der Anmeldung) noch dem Meldeamt einfach mitteilen, dass man jeglicher Art von Weitergabe oder Veröffentlichung, die nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, widerspricht. Damit dürfte sich das Problem erledigt haben. Das Finanzamt oder die Polizei werden die Daten trotzdem noch bekommen, aber eben nicht jeder der sie haben will.
Wenn der 70. Geburtstag bereits genannt wurde, lässt sich das natürlich nicht mehr rückwirkend ungeschehen machen, aber beim 75. passiert es dann nicht mehr.
Fraglich erscheint mir aber, ob ein Amtsblatt als "die Presse" gilt, es erfüllt ja ganz andere Aufgaben und hat einen ganz anderen Status als z.B. die örtliche Tageszeitung.
Man kann aber auch nachträglich (also nach der Anmeldung) noch dem Meldeamt einfach mitteilen, dass man jeglicher Art von Weitergabe oder Veröffentlichung, die nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, widerspricht. Damit dürfte sich das Problem erledigt haben. Das Finanzamt oder die Polizei werden die Daten trotzdem noch bekommen, aber eben nicht jeder der sie haben will.
Wenn der 70. Geburtstag bereits genannt wurde, lässt sich das natürlich nicht mehr rückwirkend ungeschehen machen, aber beim 75. passiert es dann nicht mehr.
Je nach Kommunalverfassung ist der Bürgermeister der Chef der Meldebehörde (wie auch aller anderen Behörden der Gemeindeverwaltung), das wäre also keine Datenweitergabe nach außen.Bei mir in der Region war es lange üblich das die Bürgermeister regelmäßig Listen bekamen wer aus ihrer Gemeinde wann welchen Geburststag feiert, zumindest ab einem gewissen Alter.
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