Hallo,
Herr A hat in 2021 einen KfW Kredit (150k Euro, 10 Jahre, nach 2 Jahren Tilgung) aufgenommen, und einen GmbH Startup gegründet. Leider ist der Startup nicht sehr erfolgreich, es reicht zwar für die Miete und Prozenttilgungen, aber wenn dann regelmäßige Tilgung ab September 2023 kommt, wird es kaum reichen. Die Bank hat dabei eine persönliche Bürgschaft an den Herrn A aufgezwungen. Wenn die Firma also nicht in der Lage sein wird den Kredit zu Tilgen, wird man wohl bei dem GmbH Insolvenz anmelden müssen, und wieder eine Festanstellung suchen. Die Frage ist - wie kann A dann vermeiden, dass er über 10 Jahre monatlich 2+k Euro zahlt? Würde da eine Privatinsolvenz sinn machen? Wenn ja - wie und wo wendet A sich, um weitere Informationen zu bekommen?
Startup zuendet nicht, was mit KfW Kredit?
Moderator: FDR-Team
Re: Startup zuendet nicht, was mit KfW Kredit?
Klingt nach einem Fall für eine Schuldnerberatung.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 693
- Registriert: 12.12.05, 15:54
- Wohnort: Berlin
Re: Startup zuendet nicht, was mit KfW Kredit?
Hallo Zusammen,
ist denn Herr A. auch Geschäftsführer?
Die Faustregel ist ja immer, erst die Kapitalgesellschaft in die Insolvenz schicken und dann erst folgt (unter bestimmten Bedingungen) die private Insolvenz.
ist denn Herr A. auch Geschäftsführer?
Die Faustregel ist ja immer, erst die Kapitalgesellschaft in die Insolvenz schicken und dann erst folgt (unter bestimmten Bedingungen) die private Insolvenz.
Re: Startup zuendet nicht, was mit KfW Kredit?
Wobei hier die Privatinsolvenz unausweichlich sein dürfte daFrank Wiedenhaupt hat geschrieben: ↑02.05.23, 14:55 Die Faustregel ist ja immer, erst die Kapitalgesellschaft in die Insolvenz schicken und dann erst folgt (unter bestimmten Bedingungen) die private Insolvenz.
womit zumindest Restschulden nach der GmbH-Insolvenz aus dem Darlehen automatisch zu Schulden von A werden.
Wobei, hat irgendwer die genauen Maßstäbe im Kopf wann die Insolvenzverschleppung beginnt? Wenn heute schon klar ist das die GmbH die Zusatzausgabe Tilgung nicht wird stemmen können und auch nicht absehbar ist das ausreichend Aufträge reinkommen, wäre dann nicht schon heute die Insolvenzreife erreicht?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1769
- Registriert: 19.11.07, 18:29
- Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~
Re: Startup zuendet nicht, was mit KfW Kredit?
Die Bank "zwingt" dem Gesellschafter (wird wohl so sein) keine Bürgschaft auf, sondern dies ist idR Voraussetzung für die Vergabe eines KfW-Darlehens, wissend, dass die Bürgschaft nicht viel Wert ist. Wenn der Gesellschafter Geld hätte, bräuchte er ja kein Darlehen.
Wenn die GmbH augenblicklich ihren Verpflichtungen nachkommt und erst ab September 2023 zu Liquiditätsproblemen kommt, weil die Tilgung nicht geleistet werden kann, ist die GmbH allenfalls drohend zahlungsunfähig. Dies ist zwar ein Insolvenzgrund, der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann aber nur von dem GF der GmbH gestellt werden und es besteht augenblicklich wohl keine Insolvenzantragspflicht.
Wenn der GF/GS nicht in der Lage ist, künftig seine Bürgschaftsverpflichtungen zu erfüllen, sollte man sich mit allen notwendigen Papieren JETZT schon fachkundigen Rat holen, denn neben der absoluten Reißleine einer Insolvenz gibt es auch andere seröse Möglichkeiten, die Kuh vom Eis zu holen. Das macht aber nur dann Sinn, wenn es eine seriöse positive Fortführungsprognose für die GmbH gibt. Alles andere ist Zombie und unnötige Verzögerung eines Neustarts für den GF/GS.
Eine solche Beratung geht über das, was ein Schuldnerberater macht hinaus. Da muss schon jemand mit juristischer und wirtschaftlicher Expertise ran. Was alles möglich ist, wird man auf die Situation abstimmen müssen. Wichtig ist mE jetzt zu handeln.
Wenn die GmbH augenblicklich ihren Verpflichtungen nachkommt und erst ab September 2023 zu Liquiditätsproblemen kommt, weil die Tilgung nicht geleistet werden kann, ist die GmbH allenfalls drohend zahlungsunfähig. Dies ist zwar ein Insolvenzgrund, der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann aber nur von dem GF der GmbH gestellt werden und es besteht augenblicklich wohl keine Insolvenzantragspflicht.
Wenn der GF/GS nicht in der Lage ist, künftig seine Bürgschaftsverpflichtungen zu erfüllen, sollte man sich mit allen notwendigen Papieren JETZT schon fachkundigen Rat holen, denn neben der absoluten Reißleine einer Insolvenz gibt es auch andere seröse Möglichkeiten, die Kuh vom Eis zu holen. Das macht aber nur dann Sinn, wenn es eine seriöse positive Fortführungsprognose für die GmbH gibt. Alles andere ist Zombie und unnötige Verzögerung eines Neustarts für den GF/GS.
Eine solche Beratung geht über das, was ein Schuldnerberater macht hinaus. Da muss schon jemand mit juristischer und wirtschaftlicher Expertise ran. Was alles möglich ist, wird man auf die Situation abstimmen müssen. Wichtig ist mE jetzt zu handeln.
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
-
- Letzte Themen