Einen wunderschönen guten Tag,
Mal angenommen es gibt die fiktive Wortmarke "Hosenknopf"
Eingetragen in Nizzaklasse x.
Darf man dann "Hosenknopf bunt und schön" in dieser Nizzaklasse anbieten, oder nicht?
Oder bei Wortmarke "große Häufchen"
Darf man dann "große Häufchen, kleine Päuschen" nutzen?
Oder sind die Worte, in jedem Fall, nicht mehr nutzbar?
Dankeschön
Markenrecht Wortmarke Nutzung in anderer Form
Moderator: FDR-Team
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