Einen wunderschönen guten Tag,
Mal angenommen es gibt die fiktive Wortmarke "Hosenknopf"
Eingetragen in Nizzaklasse x.
Darf man dann "Hosenknopf bunt und schön" in dieser Nizzaklasse anbieten, oder nicht?
Oder bei Wortmarke "große Häufchen"
Darf man dann "große Häufchen, kleine Päuschen" nutzen?
Oder sind die Worte, in jedem Fall, nicht mehr nutzbar?
Dankeschön
Markenrecht Wortmarke Nutzung in anderer Form
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Re: Markenrecht Wortmarke Nutzung in anderer Form
Hier dürfte die Verwechslungsgefahr sehr hoch sein. Der Inhaber der 1 . Marke könnte also klagen und diese Gefahr richterlich feststellen lassen. Ob die Gefahr von Verwechslungen besteht, wird dabei aus der Sicht eines "durchschnittlichen Verbrauchers" zu beurteilen sein. Das heißt auch, diese rechtliche Bewertung ist eine Prognoseentscheidung. Für den Zweitanmelder also ziemlich dünnes Eis.
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Re: Markenrecht Wortmarke Nutzung in anderer Form
Manche Begriffe sind schützenswert, andere nicht. Ein Gericht hat z.B. gerade erst vor kurzem festgestellt, dass die Wortmarke »Pfeffersymphonie« nicht spezifisch genug ist, dass das Wort eintragungsfähig ist. Anders wäre es gewesen, wenn man mit diesem Begriff ausschließlich den Hersteller verbindet, der das Wort schützen lassen wollte. Da das nicht der Fall ist, dürfen auch andere Gewürzhersteller diesen Begriff nutzen.
Letztendlich ist es alles Ansichtssache, denke ich, und man kann vor Gericht gewinnen oder verlieren. Das ist nicht klar abgegrenzt.
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Ich bin kein Jurist.
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