Arzt Eigenbedarf Erstattung durch PKV

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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gandolf
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Arzt Eigenbedarf Erstattung durch PKV

Beitrag von gandolf »

Hallo allerseits,
im Freundeskreis stellte sich neulich die Frage, ob ein privat krankenversicherter Arzt sich selbst Rezepte für den Eigenbedarf ausstellen und diese dann bei der Krankenversicherung zur Erstattung einreichen kann? Und natürlich auch erstattet bekommt. Oder muss er jedesmal deshalb extra zu einem niedergelassenen Kollegen gehen? Das wär ja sehr umständlich. Wie ist da die Rechtslage?

Vielleicht kennt sich da jemand aus oder praktiziert das sogar.

Bis dann
gandolf
Gammaflyer
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Re: Arzt Eigenbedarf Erstattung durch PKV

Beitrag von Gammaflyer »

Es gibt Versicherungen, die das mitmachen. Zumindest für "normale Medikamente".
Für teure Exoten, große Mengen an Benzodiazepinen oder andere verdächtige Sachen mag das anders aussehen.

Oder wenn sich der Arzt wöchentliche Massagen und Fangopackungen verordnet etc.
gandolf
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Re: Arzt Eigenbedarf Erstattung durch PKV

Beitrag von gandolf »

Also ich hab da jetzt doch noch was gefunden. Letztich kommts ja ´wohl drauf an, was im Versicherungsvertrag steht. Und da hab ich gefunden:

"Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von den in Absatz .. genannten Behandlern ("niedergelassene approbierte Ärzte und Zahnärzte") verordnet, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke bezogen werden". Das vertseh ich jetzt so, das man als angestellter Krankenhausarzt sich nichts selbst verschreiben kann (verschreiben vielleicht schon, aber es nicht erstattet bekommt). . Bei Niedergelassenen wär ich mir nicht so sicher...

Nebenbei :Gibt es auch niedergelassene, nicht approbierte Ärzte?
Gammaflyer
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Re: Arzt Eigenbedarf Erstattung durch PKV

Beitrag von Gammaflyer »

Klar, bei den Privaten zählt vor allem der Vertrag. Das hätte ich noch ergänzen können.

Dem geschildertern Beispiel nach wäre es in diesem Fall nicht möglich. Am besten aber nochmal bei der Versicherung nachfragen. Wenn es um Alltägliches geht, wäre es ja sogar im Sinne der Versicherung, wenn sich der Arzt z.B. seine Blutdruck-Medikamente einfach selbst verschreibt und nicht jedes Mal auch noch eine Rechnung über Untersuchung, Beratung und Rezept einreicht.

Den Wortlaut im Beispiel halte ich für problematisch, wenn man das "niedergelassen" tatsächlich eng auslegend mit einer Praxis gleichsetzt. Dann wäre auch ein Rezept z.B. nach einer Krankenhaus-Entlastung oder aus einer Hochschul-Ambulanz nicht erstattungsfähig.
ExDevil67
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Re: Arzt Eigenbedarf Erstattung durch PKV

Beitrag von ExDevil67 »

Gammaflyer hat geschrieben: 11.05.23, 07:42 Wenn es um Alltägliches geht, wäre es ja sogar im Sinne der Versicherung, wenn sich der Arzt z.B. seine Blutdruck-Medikamente einfach selbst verschreibt und nicht jedes Mal auch noch eine Rechnung über Untersuchung, Beratung und Rezept einreicht.
Jein. Ja die Zusatzkosten für den verschreibenden Arzt könnten entfallen, auf der anderen Seite bekommt man dafür, zumindest in der Theorie, eine Zweitmeinung bezüglich der medizinischen Notwendigkeit. AFAIR hat nämlich jeder Arzt der sich entsprechend legitimieren kann in jeder Apotheke freie Auswahl. Und den Nachweis gibt's quasi mit der Approbation und Anmeldung bei der Kammer frei Haus.
Gammaflyer
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Re: Arzt Eigenbedarf Erstattung durch PKV

Beitrag von Gammaflyer »

Aber für Vieles benötigt man ja keine Zweitmeinung.

Und wenn man nur mit Arztausweis einkaufen geht, bekommt man eben keine Erstattung.
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