Darf eine alte in D (nach § 40b EStG) steuerfreie LV im Ausland besteuert werden?

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

Moderator: FDR-Team

Antworten
Gunthor
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 6
Registriert: 30.03.23, 11:00

Darf eine alte in D (nach § 40b EStG) steuerfreie LV im Ausland besteuert werden?

Beitrag von Gunthor »

Ein in Deutschland geborener Steuerpflichtiger hat einen alten Lebensversicherungsvertrag in den nichts mehr eingezahlt wird und der 2032 zur Auszahlung kommt. In D unterliegt dieser Vertrag nach § 40b EStG nicht der Besteuerung. Der Steuerpflichtige erwartet eine Brutto = Netto Auszahlung.

Der Steuerpflichtige beabsichtigt nun nach Österreich auszuwandern.

Das DBA zwischen Österreich und Deutschland sieht keine ausdrücklichen Regelungen für die Besteuerung von Lebensversicherungen vor. Allerdings regelt Art. 21 Abs. 1 des DBA, dass für Einkünfte (die in anderen Artikeln des Abkommens nicht behandelt werden) dem Wohnsitzstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht zuerkannt wird. Beiträge für die Auszahlung des angesammelten Kapitals der LV könnten nach meinem Verständnis deshalb in Österreich besteuert werden. Seht Ihr das auch so...?
Falls "Ja": in welcher Höhe werden aktuell in Österreich Lebensversicherungen besteuert?

Möglicherweise könnte es vielleicht vorteilhaft sein diese Lebensversicherung vor der Ausreise aus D auszahlen zu lassen (was ich mich Hilfe Eurer Antwort ausrechnen möchte).
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 28935
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Darf eine alte in D (nach § 40b EStG) steuerfreie LV im Ausland besteuert werden?

Beitrag von ktown »

Wir sind hier im Forum für deutsches Recht. Was sie wissen wollen müssen sie einen Anwalt für österreichischen Recht fragen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Antworten