Es war die Hausverwaltung, die Mieter 2 beschuldigte. Diese hat den Rohrreinigungsdienst beauftragt auf Rat der ersten Handwerker (in meinem letzten Beitrag erwähnt), allerdings diese Rechnung ist sicher sehr niedrig im Vergleich zum Versicherungsschaden. Die Hausverwaltung schrieb, sie hat den Betrag nur verauslagt.hambre hat geschrieben: ↑15.05.23, 22:16Das ist die vollständige Begründung? Da sucht der Vermieter wohl einen Dummen, dem er die Rechnung aufdrücken kann.Wase hat geschrieben:Begründung: er hat die Verstopfung des zulaufes zum Fallstrang selbst verschuldet.
Wenn der Rohrreinigungsdienst im Abflussrohr Dinge gefunden hätte, die dort nicht hingehören, dann würde es anders aussehen.
Da ein Küchenabfluss nach 16 Jahren auch bei vertragsgemäßer Nutzung verstopfen kann, liegt die Beweislast beim Vermieter, dass den Mieter ein Verschulden trifft.
Wasserschaden durch Abwasserrohre in Wohnung, Schadensregulierung
Moderator: FDR-Team
Re: Wasserschaden durch Abwasserrohre in Wohnung, Schadensregulierung
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