Koffer taucht nach 28 Tagen wieder auf. Was tun mit Kosten von neu gekauften Produkten?

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

Moderator: FDR-Team

dicker2503
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Re: Koffer taucht nach 28 Tagen wieder auf. Was tun mit Kosten von neu gekauften Produkten?

Beitrag von dicker2503 »

Evariste hat geschrieben: 15.05.23, 17:29
dicker2503 hat geschrieben: 15.05.23, 16:27 Ich denke ich nehme ihn an und Versuche Ansprüche geltend zu machen.
Äh. Das dürfte sich gegenseitig ausschließen.
Das finde ich leider nirgends. Ich kann gern berichten wie es endet. Wird aber bestimmt noch einige Wochen dauern. Meine Freundin wird ihn wohl annehmen.

Dass es um den Zeitwert geht ist mir bekannt.
FM
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Re: Koffer taucht nach 28 Tagen wieder auf. Was tun mit Kosten von neu gekauften Produkten?

Beitrag von FM »

Wenn der Fluggast die Sachen jetzt doppelt hat, hat er ja auch einen finanziellen Vorteil davon (die Zahnbürste oder die Schuhe hätten auch so nicht ewig gehalten). Das müsste man eben gegenrechnen.
Evariste
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Re: Koffer taucht nach 28 Tagen wieder auf. Was tun mit Kosten von neu gekauften Produkten?

Beitrag von Evariste »

dicker2503 hat geschrieben: 15.05.23, 18:13 Das finde ich leider nirgends.
Hier: § 249 Abs. 1 BGB:
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Mit der Nachlieferung der Koffer wurde der alte Zustand wiederhergestellt. Wenn es andererseits bereits eine Entschädigung gab, hat der Passagier keinen Anspruch mehr auf die Nachlieferung bzw. nur unter Rückgabe der Entschädigung.

Dass es im Verlustfall nur den Zeitwert gibt, resultiert aus der gleichen Vorschrift. Wenn die Fluggesellschaft nämlich den Neuwert ersetzen würde, wäre der Passagier im Ergebnis besser gestellt, als wenn die Koffer nicht verloren gegangen wären. Das ist ist nicht vorgesehen.
Evariste
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Re: Koffer taucht nach 28 Tagen wieder auf. Was tun mit Kosten von neu gekauften Produkten?

Beitrag von Evariste »

P.S.:

Es gibt allerdings einige Urteile (die Rechtsprechung ist uneinheitlich), die in bestimmten Fällen argumentieren, der Zeitwert sei nicht ausreichend, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen, weil es keine Mäglichkeit gibt, sich auf dem Gebrauchtmarkt Ersatz zu beschaffen. So geschehen z. B. bei einer zerstörten Brille - für 50% des Neuwerts bekommt man nun mal keine - bis auf Abnutzung gleichwertige - Ersatzbrille.
FM
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Re: Koffer taucht nach 28 Tagen wieder auf. Was tun mit Kosten von neu gekauften Produkten?

Beitrag von FM »

Es wäre denkbar, dass der inzwischen erfolgte Neukauf zu keinem finanziellen Vorteil führt. Z.B. wenn man eine Eintrittskarte für die Oper neu kaufte und sie nun doppelt hat.

Aber bei so Sachen wie Badehose, Zahnpasta, Schuhe wäre nicht ganz verständlich, warum durch die erneute Anschaffung ein Schaden entstanden ist.
Tastenspitz
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Re: Koffer taucht nach 28 Tagen wieder auf. Was tun mit Kosten von neu gekauften Produkten?

Beitrag von Tastenspitz »

Wir sind aber immer noch primär beim Montrealer Abkommen. Und das sagt:
Art. 19 Verspätung
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der
Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch
nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle
zumutbaren Massnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass
es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Massnahmen zu ergreifen.
Und wenn in dem Koffer bspw. das komplette Rasierzeugs drin war kauft man sich neues und reicht den Beleg ein. Wenn dann 28 Tage später der Koffer doch noch auftaucht, darf die Airline gerne das neu gekaufte dann bekommen. Kein Problem.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Evariste
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Re: Koffer taucht nach 28 Tagen wieder auf. Was tun mit Kosten von neu gekauften Produkten?

Beitrag von Evariste »

Tastenspitz hat geschrieben: 19.05.23, 08:28 Und wenn in dem Koffer bspw. das komplette Rasierzeugs drin war kauft man sich neues und reicht den Beleg ein. Wenn dann 28 Tage später der Koffer doch noch auftaucht, darf die Airline gerne das neu gekaufte dann bekommen. Kein Problem.
Richtig. Es kann ja auch z. B. sein, dass die Reise eine Dienstreise war und 3 Tage später steht die nächste Dienstreise an. Dann bleibt einem nichts anderes übrig, als schnell einen neuen Koffer zu kaufen.

Das muss man dann aber jeweils eigens begründen. Und wenn es dumm läuft, kommt man um eine Klage nicht herum.
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