Hallo zusammen,
es geht um ein Hilfskriterium einer Vorbeurteilung aus einem niedrigerem Amt.
Die Vorbeurteilung ist bei beiden Beamten aus einem niedrigerem Amt und daher wurde jedes Merkmal um einen Punkt zurück gestuft. So weit so gut.
Beamter A hatte in der Vorbeurteilung 3 Merkmale mit 4 und 4 Merkmale mit 3, ///die sind nun 3x3 und 4x2
Beamter B hatte in der Vorbeurteilung 1 Merkmal mit 4 und 6 Merkmale mit 3, also nur 1x3 und 6x2.
Nun hat aber Beamter B nach dem Stichtag der Vorbeurteilung bis zu aktuellen Beurteilung eine Beurteilung aus besonderem Anlass mit 7 Merkmalen mit 4 Punkten bekommen, was nun runtergestuft 6x3 Punkte sind.
Jetzt die Frage, vergleicht man nur die Regelbeurteilungen miteinander oder spielt die (bessere) Beurteilung aus besonderem Anlass auch eine Rolle?
Viele Grüße
Wertigkeit einer Beurteilung aus bes. Anlass zu einer Regelbeurteilung
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Re: Wertigkeit einer Beurteilung aus bes. Anlass zu einer Regelbeurteilung
Ich verstehe zwar die ganze Rechnerei nicht, aber Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung sind gleichwertig. Außerdem sind solche Kalkulationen gar nicht zulässig. Die aktuelle Beurteilung soll unabhängig von Vorbeurteilungen eine Bewertung der Leistungen im Beurteilungszeitraum wiedergeben. Nur wenn die aktuellen Beurteilungen der beiden Bewerber gleich ist, können Vorbeurteilungen herangezogen werden.
Grüße Hertha1892
Grüße Hertha1892
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