Frage zum Kirchenrecht

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schleiden
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Frage zum Kirchenrecht

Beitrag von schleiden »

Guten Tag,

muß das Presbyterium einer Ev. Kirchengemeinde diese über seine Beschlüsse informieren ?

Wie erfolgt das u.U. ?
Freundliche Grüsse

Klaus A.
FM
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Re: Frage zum Kirchenrecht

Beitrag von FM »

Die Evangelische Kirche in Deutschland besteht aus 20 selbständigen Landeskirchen, und jede hat in solchen Fragen eine eigene Gesetzgebung. Ein Presbyterium gibt es z.B. in etlichen Landeskirchen gar nicht und wo es existiert, kann es unterschiedlich geregelt sein. Daneben gibt es noch einige protestantische Kirchen außerhalb der EKD, die ein solches Gremium u.U. auch haben könnten.
schleiden
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Re: Frage zum Kirchenrecht

Beitrag von schleiden »

Das ist so schon bekannt
Freundliche Grüsse

Klaus A.
FM
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Re: Frage zum Kirchenrecht

Beitrag von FM »

Dann müsste man jetzt nur noch erwähnen, um welche der zwei oder drei Dutzend evangelischen Kirchen es geht.

Und ggf. um welche Angelegenheit. Einen Beschluss zur Frage um welche Uhrzeit der Gottesdienst stattfindet, wird die Gemeinde in jedem Fall veröffentlichen. Eine Entscheidung in Personalangelegenheiten aber oft nicht, wegen Datenschutz.
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