Guten Tag,
muß das Presbyterium einer Ev. Kirchengemeinde diese über seine Beschlüsse informieren ?
Wie erfolgt das u.U. ?
Frage zum Kirchenrecht
Moderator: FDR-Team
Frage zum Kirchenrecht
Freundliche Grüsse
Klaus A.
Klaus A.
Re: Frage zum Kirchenrecht
Die Evangelische Kirche in Deutschland besteht aus 20 selbständigen Landeskirchen, und jede hat in solchen Fragen eine eigene Gesetzgebung. Ein Presbyterium gibt es z.B. in etlichen Landeskirchen gar nicht und wo es existiert, kann es unterschiedlich geregelt sein. Daneben gibt es noch einige protestantische Kirchen außerhalb der EKD, die ein solches Gremium u.U. auch haben könnten.
Re: Frage zum Kirchenrecht
Dann müsste man jetzt nur noch erwähnen, um welche der zwei oder drei Dutzend evangelischen Kirchen es geht.
Und ggf. um welche Angelegenheit. Einen Beschluss zur Frage um welche Uhrzeit der Gottesdienst stattfindet, wird die Gemeinde in jedem Fall veröffentlichen. Eine Entscheidung in Personalangelegenheiten aber oft nicht, wegen Datenschutz.
Und ggf. um welche Angelegenheit. Einen Beschluss zur Frage um welche Uhrzeit der Gottesdienst stattfindet, wird die Gemeinde in jedem Fall veröffentlichen. Eine Entscheidung in Personalangelegenheiten aber oft nicht, wegen Datenschutz.
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