Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

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Chiara0721
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Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

Beitrag von Chiara0721 »

Hallo zusammen,
anbei folgender Tatbestand:
Der Großvater stirbt, beide Söhne sind bereits davor gestorben.
Es gibt Erbgemeinschaft bestehen aus:
1 x Enkelin(A) vom 1. Sohn
2 x Enkelinnen (B) + (C) vom 2. Sohn
Um die Verwaltung und finanzielle Angelegenheiten nach dem Tod des Erblassers hat sich Enkelin A (lebt in Deutschland) gekümmert (B+C leben in Polen).
Auch die Auflösung der Wohnung des Großvaters hat sie übernommen. Da die Entfernung ca. 85 km einfach zu seiner Wohnung beträgt, war dies mit mehrmaligen Fahrten und wesentlichen Spritkosten verbunden.
Es gab keine Gegenstände, die man veräußern könnte, es handelte sich mehr um eine Entrümpelung. Auch der Zeitaufwand war enorm.

Eine Nachfrage bzgl. Beteiligung an den Kosten wird von B und C ignoriert.

Frage: Wie wird es gesetzlich geregelt:
Sind alle Miterben verpflichtet sich an den Kosten der Wohnungsauflösung zu beteiligen? Wenn ja, gibt es ein Gesetz, wo es angesprochen wird?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen

Liebe Grüße
Chiara
ktown
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Re: Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

Beitrag von ktown »

Die Kosten werden unter den Erben aufgeteilt.
Ist auch relativ simple. Der Hausrat gehört zum Erbe. Wenn also alle Ihre Erbe annehmen, dann gehört jedem auch der Hausrat und jeder hat die Kosten zu tragen wenn solche bei einer Haushaltsauflösung anfallen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Chiara0721
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Re: Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

Beitrag von Chiara0721 »

Vielen Dank für die Antwort.

Freundliche Grüße
Chiara
Altbauer
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Re: Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

Beitrag von Altbauer »

Das Problem wird halt sein:
- Nachweis der Kosten
- Bewertung der von Erbin A geleisteten Arbeit.
Chiara0721 hat geschrieben: 15.05.23, 08:07 Es gab keine Gegenstände, die man veräußern könnte, es handelte sich mehr um eine Entrümpelung. Auch der Zeitaufwand war enorm.
Warum wurde dann das Erbe nicht ausgeschlagen?

Und das nächste Problem wird sein, die Miterbinnen ggfs. in Polen zu verklagen.

Es wäre unter Umständen besser, die Kosten zähneknirschend als Lehrgeld zu verbuchen.
lottchen
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Re: Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

Beitrag von lottchen »

Es steht nicht drinnen, ob es was zu erben gab. Gab es was? Eigentlich gibt es ja ein Erbe (meistens bestehend aus Summe X auf dem Konto). Davon werden die Beerdigungskosten gezahlt und die Wohnungsauflösung (Entrümpelung, Schönheitsreparaturen, die letzten Mieten bei einer Mietwohnung...) und wenn dann noch was übrig ist wird das unter den Erben aufgeteilt.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
matthias.
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Re: Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

Beitrag von matthias. »

ktown hat geschrieben: 15.05.23, 08:28 Die Kosten werden unter den Erben aufgeteilt.
Jein. Die Kosten gehen zu Lasten des Erbes. Werden also aus der Erbmasse bezahlt. (Und im Grunde wird danach der Rest auseinandergesetzt/verteilt.)

Und von daher ist es schon wichtig, ob im Erbe denn nun was substantielles war oder nicht.

Wie wurde die Beerdigung bezahlt?
Chiara0721
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Re: Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

Beitrag von Chiara0721 »

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Es gibt eine vierstellige Summe zu Erben.

Die Beerdigungskosten sind durch die Abtretung der Lebensversicherung des Großvaters direkt an ein Bestattungsinstitut beglichen worden (noch zu seiner Lebenszeit).
Es gibt auch keine sonstigen Verbindlichkeiten, die bezahlt werden müssen.

Viele Grüße
Chiara
Chiara0721
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Re: Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

Beitrag von Chiara0721 »

Noch zur Erklärung,
Enkelin A hat viel mehr für die Erbgemeinschaft getan als nur die Wohnungsauflösung.
Sie kümmerte sich um die gesamte Verwaltung der nach dem Tod des Erblassers entstandenen Angelegenheiten.
Es gelang ihr u.a. eine nachträglich zu unrecht ausgestellte Rechnung einer ausländischen Pflege-Vermittlung abzuwehren - zu Gunsten der Erbmasse als auch eine Kostenübernahme von der Krankenkasse zu bewirken.
Chiara0721
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Re: Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

Beitrag von Chiara0721 »

Die Enkelin A hat viel mehr getan als sich nur um die Wohnungsauflösung des Erblassers.

Sie kümmerte sich um die nach seinem Tod angefallenen Angelegenheiten, u.a. ist es ihr gelungen eine nachträglich zu unrecht ausgestellte Rechnung einer ausländischen Pflege-Vermittlung abzuwehren als auch die Kostenübernahme der Krankenkasse zu bewirken - alles zugunsten der Erbmasse.
matthias.
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Re: Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

Beitrag von matthias. »

Wie stellen sich die anderen Erben denn die Aufteilung vor? Melden die sich überhaupt?

Hier mal eine Antwort von einem Anwalt:

https://www.[Link nicht erlaubt]/Nachla ... 48659.html
Chiara0721
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Re: Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

Beitrag von Chiara0721 »

Hallo 🤗
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Die Verteilung des Erben ist durch alle drei Miterbinnen akzeptiert worden.
Es geht jetzt nur noch um die Verteilung der mit der Wohnungsauflösung entstandenen Kosten.

Beide haben sich lange Zeit nicht gemeldet, bis vor kurzem.
Es ist auch so, dass Erbin B nach einem Telefonat mit Übernahme der anteiligen Kosten einverstanden ist, Erbin C im Gegenteil nicht.

Danke für die Zusendung des Links, ich kann ihn allerdings nicht öffnen.

Viele Grüße
Chiara
FM
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Re: Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

Beitrag von FM »

ktown hat geschrieben: 15.05.23, 08:28 Die Kosten werden unter den Erben aufgeteilt.
Ist auch relativ simple. Der Hausrat gehört zum Erbe. Wenn also alle Ihre Erbe annehmen, dann gehört jedem auch der Hausrat und jeder hat die Kosten zu tragen wenn solche bei einer Haushaltsauflösung anfallen.
Und aus demselben Grund muss auch jeder Miterbe einverstanden sein, bevor Gegenstände aus dem Hausrat auf den Müll kommen.
lottchen
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Re: Beteiligung der Erbgemeinschaft an der Wohnungsauflösung des Erblassers

Beitrag von lottchen »

Wenn sich aber 2 der 3 Erben im Ausland befinden und selber eh keinen Finger krumm machen (und die eine nicht zustimmt, aber trotzdem keinen vernünftigen Gegenvorschlag bringt) bleibt mir als Erbe 3 ja gar nichts anderes übrig als selber diese Entscheidungen zu treffen und die Kosten einzufordern. Nennt sich Schadensminderungspflicht und dürfte hier auch zutreffen. Dann wird eben das Erbe für alle geringer.
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