Person wird von einem Tier verletzt

Recht rund ums Tier

Moderator: FDR-Team

Antworten
myLord
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1090
Registriert: 27.04.05, 23:03

Person wird von einem Tier verletzt

Beitrag von myLord »

Nehmen wir mal folgende Situation an:
A arbeitet als Selbstständiger für B. Bei der Auftragsvergabe wird A gefragt, ob er sich mit Tieren auskennt. A sagt: Ja.
Bei der Arbeit wird A von einem Tier von B angegriffen und tatsächlich "verletzt".

Die Frage ist: wer haftet und was ist der Schaden?

Bei einem Hund und bei Verletzungen, die ein Hund anrichten kann, ist die Situation wohl klar. Hund beißt eine fremde Person, man kommt für die Behandlungskosten auf und evtl. Schmerzensgeld.

Nehmen wir jetzt mal an, dass das Tier ein Hahn ist. Und der Schaden eine Wunde von ca. 2x2mm vom Schnabel.

Und ja, wahrscheinlich wird in so einem Fall nie rechtlich irgendetwas passieren. Dass jemand irgendwelche Ansprüche stellt, etc. Oder gar zum Arzt geht.

Mich würde aber dennoch der Grundsatz interessieren. Das Problem ist ja, dass es eigentlich ein Arbeitsunfall wäre. Also möchte man diesen wahrscheinlich auch dokumentieren. Am Einfachsten und unsichersten ist ein einfacher Eintrag in ein Verbandbuch. Am Sichersten ist es aber, wenn man zum Arzt geht. Geht man zum Hausarzt, kommt da wohl eine einfache Beratung für 10 EUR bei rum. Geht man aber zu einem Unfallarzt für die BG, wird gleich die ganze Diagnostik-Maschine losgetreten. Inkl. Röntgen nur um mal auf Nummer sicher zu gehen. Hab das selbst erlebt bei einem einfachen Unfall, bei dem unterm Strich um die 500 EUR Arztkosten auf der Uhr standen - damals tatsächlich für die BG.

Da aber ein Tier den Unfall verursacht hat, wird sich die BG das Geld vom Halter des Tieres holen wollen.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 23841
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Person wird von einem Tier verletzt

Beitrag von Tastenspitz »

Wenn jemand hier verletzt wird, kann der natürlich zum Arzt gehen. Kosten trägt der Verursacher aka Tierhalter.
Wenn derjenige Selbstständiger ist, dürfte die BG raus sein.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Altbauer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1042
Registriert: 10.12.14, 17:47

Re: Person wird von einem Tier verletzt

Beitrag von Altbauer »

myLord hat geschrieben: 22.05.23, 12:16 Und ja, wahrscheinlich wird in so einem Fall nie rechtlich irgendetwas passieren. Dass jemand irgendwelche Ansprüche stellt, etc. Oder gar zum Arzt geht.
Zum Arzt zu gehen kann sogar sehr sinvoll sein. Man stelle sich vor, dass es durch die Verletzung zu scheren Infektionen mit bösen Folgen kommt. Dann wird ein eventueller Rechtsstreit um die Kosten womöglich noch komplizierter. Die Gegenseite könnte vorbringen, dass bei sofortiger ärztlicher Behandlung die folgen viel weniger kostspielig gewesen wären!
myLord
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1090
Registriert: 27.04.05, 23:03

Re: Person wird von einem Tier verletzt

Beitrag von myLord »

Geht ein KFZ-Mechaniker auch jedes Mal zum Arzt, wenn er sich die Hand am KFZ verletzt? Oder ein Gärtner, wenn er von einer Rose gestochen wird? Oder der Mitarbeiter eines Tierarztes, wenn die Katze einfach mal die Krallen ausfährt (ohne dass sie als Angriff kratzt).

Und die nächste Frage ist, ob die Diagnostik-Maschine nicht schädlicher ist, als die anfängliche Verletzung. Siehe mein Beispiel.
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4691
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Person wird von einem Tier verletzt

Beitrag von lottchen »

Der angestellte Handwerker geht zum Arzt wenn er von der Leiter gerutscht ist und sich den Fuß verdreht hat. Wenn er sich an einer scharfen Fliesenkante den Finger geschnitten hat und es stark blutet. Wenn er eine Stufe verfehlt hat und sich dabei das Knie verdreht hat. Wenn während des Laufens auf Arbeit der Meniskus gerissen ist.....Alles Fälle für den Durchgangsarzt und alles Fälle für die Meldung eines Arbeitsunfalles. Man kann ja nie wissen, welche Folgeschäden da kommen könnten.
Beim Selbstständigen wäre bei Schäden ohne Einwirkung Dritter die Frage was für Versicherungen er selber hat. Bei Schäden durch Dritte (oder deren Tiere) ist eine Meldung / Forderungsanmeldung eigentlich obligatorisch. Zum eigenen Schutz denn auch hier weiß er ja nicht, was daraus erwachsen könnte. Bis zur BU.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 23841
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Person wird von einem Tier verletzt

Beitrag von Tastenspitz »

myLord hat geschrieben: 22.05.23, 12:51 Geht ein KFZ-Mechaniker auch jedes Mal zum Arzt, wenn er sich die Hand am KFZ verletzt? Oder ein Gärtner, wenn er von einer Rose gestochen wird? Oder der Mitarbeiter eines Tierarztes, wenn die Katze einfach mal die Krallen ausfährt (ohne dass sie als Angriff kratzt).

Und die nächste Frage ist, ob die Diagnostik-Maschine nicht schädlicher ist, als die anfängliche Verletzung. Siehe mein Beispiel.
Nein.
Nein.
Nein.

Wissen wir nicht.

In allen 4 Fällen kann es aber nicht verboten werden. Vom Arbeitgeber nicht und schon gar nicht vom Schädiger.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
MGH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 557
Registriert: 07.01.05, 11:47
Wohnort: Region München

Re: Person wird von einem Tier verletzt

Beitrag von MGH »

mal bissl die Rollen klarstellen.
Auftraggeber weist auf eine "abstrakte Gefährdung" durch Tiere hin.

Als Arbeitgeber müsste der Selbstständige dann, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geeignete Selbstschutzmaßnahmen prüfen, vorbereiten, umsetzen und dokumentieren... ist das geschehen? Oder ist er in der kurzen Hose in das "Raubtiergehege" ;-)
Da er selbst der Mitarbeiter war eher unkritisch, wenn es einen schutzbefohlenen Mitarbeiter getroffen hätte, kann es sein, das die BG in der Folge die Selbstschutzmaßnahmen genauer betrachtet.

Wenn die Mitarbeiter nicht mit geeigneten Schutzhandschuhen ausgestattet und unterwiesen werden, könnte der Arbeitgeber des KFZ-Mechanikers, des Gärtners usw. theoretisch schon Ärger bekommen. Auch wiederum abhängig davon, was dokumentiert wurde... (Unterweisung, Aushang, Übergabe PSA, usw.... )
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 23841
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Person wird von einem Tier verletzt

Beitrag von Tastenspitz »

Das da
myLord hat geschrieben: 22.05.23, 12:16 Bei der Auftragsvergabe wird A gefragt, ob er sich mit Tieren auskennt. A sagt: Ja.
ist was anderes als das da
MGH hat geschrieben: 22.05.23, 15:14 Auftraggeber weist auf eine "abstrakte Gefährdung" durch Tiere hin.
Aber wir spalten Haare.
Letztlich kann bei einer solchen Wunde sich ein Infektion ausbreiten und ein Arztbesuch ist nmE. nicht abwegig.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
MGH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 557
Registriert: 07.01.05, 11:47
Wohnort: Region München

Re: Person wird von einem Tier verletzt

Beitrag von MGH »

im Zweifel streiten sich A und B dann vor Gericht, wie die Frage genau formuliert war, was damit gemeint war und wieviel Sachkunde im Umgang mit Tieren aus der Antwort abzuleiten ist. So lange es nur um die Kosten "eines Pflasters" geht, sicher kein Thema... wenn eine Infektion der Wunde dann zu einer Berufsunfähigkeit, führt vielleicht schon.
Daher fordern ja z. B. die BGs, das Unterweisungen dokumentiert werden... und viele Kursanbieter verdienen gut daran, diese Unterweisungen "BG-zertifiziert" und "TÜV-geprüft" durchzuführen...
Wer sich mit ner Kettensäge "auskennt", sollte sie nicht nur anschalten können, sondern schließlich auch wissen, wo die Gefahren liegen...

Wie viel Dokumentation notwendig / richtig ist, merkt man leider immer erst, wenn es wegen ungenauer Absprache zu Missverständnissen kommt, jeder sich danach an was anderes erinnert und der genaue Wortlaut eben nicht dokumentiert ist...
hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7943
Registriert: 02.02.09, 13:21

Re: Person wird von einem Tier verletzt

Beitrag von hambre »

myLord hat geschrieben:Die Frage ist: wer haftet und was ist der Schaden?
Das hängt auch davon ab, ob B den Hahn zu beruflichen Zwecken hält, z.B. weil er Hühnerzüchter ist, oder ob er den Hahn zu privaten Zwecken hält. Nur im letzteren Fall ist klar, dass B haften muss.
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4691
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Person wird von einem Tier verletzt

Beitrag von lottchen »

Und ob der Tierarzt oder der Zaunbauer verletzt wurde dürfte auch einen Unterschied machen. Und warum es der Hahn schaffte B so nahe zu kommen dass er ihn verletzen konnte....
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
myLord
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1090
Registriert: 27.04.05, 23:03

Re: Person wird von einem Tier verletzt

Beitrag von myLord »

MGH hat geschrieben: 22.05.23, 17:30 Daher fordern ja z. B. die BGs, das Unterweisungen dokumentiert werden... und viele Kursanbieter verdienen gut daran, diese Unterweisungen "BG-zertifiziert" und "TÜV-geprüft" durchzuführen...
Naja, die Theorie ist etwas anderes, als die Praxis. Also was jetzt die Unterweisung angeht. Ich selbst habe auch den "AEVO" Schein. Und dort wird (zumindest in der Prüfung - Them Unterweisung) gefordert, den Azubi auf alle möglichen Gefahren hinzuweisen. Also beim Abheften von Papier z.B. darauf, dass man sich am Papier schneiden kann.

Wobei, kA wie es in Deutschland ausgeurteilt werden würde.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 23841
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Person wird von einem Tier verletzt

Beitrag von Tastenspitz »

myLord hat geschrieben: 23.05.23, 07:02 den Azubi auf alle möglichen Gefahren hinzuweisen.
Das wäre ziemlich lebensfremd. Unterweisungen beziehen sich nicht auf "alles" sondern bspw. auf ein Arbeitsmittel resp. eine Tätigkeit und dort geht es dann um die korrekte Handhabung und nicht darum, wie man sich am kreativsten die Flossen zerschneidet und das man das nicht soll. Bei konkreten Gefahren finden sich idR. bereits Hinweise auf dem Arbeitsmittel.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Antworten