Anspruch auf ALG?
Moderator: FDR-Team
Anspruch auf ALG?
Angestellter A arbeitet seit vielen Jahren in Firma X. Außerdem hat A eine UG gegründet, wo er geschäftsführender Gesellschafter ist. Ein Gehalt bezieht er von der UG nicht. A möchte in eine andere Stadt umziehen. Da A 7 Monate Kündigungsfrist bei X hat ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es mit einem reibungslosen Wechsel zwischen jetzigem Job und neuem Job nichts wird. A wird bei X selber kündigen müssen und dann 2 oder 3 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist sich in der neuen Stadt um einen Job bewerben. Falls es dann nicht gleich klappt bleibt die Frage wovon A in der Zwischenzeit leben und seine Krankenversicherung bezahlen soll. Denn für ALG1 würde er ja wohl erst einmal gesperrt sein aufgrund der Eigenkündigung. Kann sich A in seiner UG für 1 oder 2 Monate ein GF-Gehalt von über 520€ auszahlen (damit wäre er ja auch krankenversichert), diesen "Job" dann kündigen (also sich selbst kündigen?) und für danach ALG1 beantragen und bekommen bis der neue Job gefunden ist? Dann gibt es keine Sperre? Die UG wirft nicht soviel ab als dass A davon auf Dauer leben könnte.
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Re: Anspruch auf ALG?
Schon gelesen?
https://www.haufe.de/sozialwesen/versic ... 04670.html
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Anspruch auf ALG?
Die Krankenkasse wird ihn als hauptberuflich selbständig und somit nicht versicherungspflichtig einstufen.
Re: Anspruch auf ALG?
Sofern A alleiniger Gesellschafter ist oder in der Gesellschafterversammlung das sagen hat, ist er selbständig tätig und nicht über ein "Gehalt" automatisch krankenversichert.
Warum will A denn umziehen? In bestimmten Fällen wird ein sog. "wichtiger Grund" für die Eigenkündigung akzeptiert und es tritt keine Sperrzeit ein.
Beispiele: Wiederherstellung oder Gründung einer ehelichen Gemeinschaft, einer Erziehungsgemeinschaft, Vermeidung der Notwendigkeit einer doppelten Haushaltsführung zur Sicherung der Pflege von Angehörigen...
Einfach nach den fachlichen Weisungen der Arbeitsagentur zum Thema Sperrzeit suchen..
Re: Anspruch auf ALG?
Bisher ist alles blanke Theorie. So, wie es für das Forum vorgeschrieben ist
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Wäre wohl hier der Fall. Da wir hier aber von 1 Stunde Entfernung zwischen zukünftigen Wohnort und jetzigen Arbeitsort rede könnte die Agentur für Arbeit vielleicht auch auf die Idee kommen zu sagen: Zieh um, behalte den Job, kauf Dir ein 49€-Ticket und fahr gefälligst jeden Tag hin und zurück. Geht auch....
Wie auch immer: An die Familienversicherung dachte ich noch gar nicht. Der Ehepartner von A hat 2 Teilzeitjobs und ist gesetzlich versichert. Damit müsste die Krankenversicherung zumindest erst mal abgedeckt sein.

Weil A geheiratet hat und wenn die wohnlichen Voraussetzungen in der neuen Heimat geschaffen sind (was auch einige Zeit dauern wird) mit dem Ehepartner irgendwann mal zusammenleben möchte.
Wäre wohl hier der Fall. Da wir hier aber von 1 Stunde Entfernung zwischen zukünftigen Wohnort und jetzigen Arbeitsort rede könnte die Agentur für Arbeit vielleicht auch auf die Idee kommen zu sagen: Zieh um, behalte den Job, kauf Dir ein 49€-Ticket und fahr gefälligst jeden Tag hin und zurück. Geht auch....
Wie auch immer: An die Familienversicherung dachte ich noch gar nicht. Der Ehepartner von A hat 2 Teilzeitjobs und ist gesetzlich versichert. Damit müsste die Krankenversicherung zumindest erst mal abgedeckt sein.
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Re: Anspruch auf ALG?
Was spricht denn dagegen, das so zu machen, während man eine Arbeitsstelle am neuen Wohnort sucht? 1 Stunde Fahrzeit pro Strecke dürfte noch zumutbar sein.lottchen hat geschrieben: ↑23.05.23, 15:26 Da wir hier aber von 1 Stunde Entfernung zwischen zukünftigen Wohnort und jetzigen Arbeitsort rede könnte die Agentur für Arbeit vielleicht auch auf die Idee kommen zu sagen: Zieh um, behalte den Job, kauf Dir ein 49€-Ticket und fahr gefälligst jeden Tag hin und zurück. Geht auch....
Re: Anspruch auf ALG?
Es kann einem auch passieren, dass man von der Agentur für Arbeit recht schnell in einen Job mit noch längeren Fahrtzeiten vom neuen Wohnort aus vermittelt wird, denn zweieinhalb Stunden sind zumutbar (insgesamt am Tag). Siehe: https://dejure.org/gesetze/SGB_III/140.html Abs. 4
Eine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit schließt übrigens auch die Familienversicherung aus, selbst wenn man nichts oder wenig als Einkommen hat.
Eine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit schließt übrigens auch die Familienversicherung aus, selbst wenn man nichts oder wenig als Einkommen hat.
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