Anonymität eines Influencers erlaubt?

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

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Hirnfreund
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Anonymität eines Influencers erlaubt?

Beitrag von Hirnfreund »

Geliebtes Forum,

folgender fiktiver Fall:

Auf einer großen Videoplattform gibt es einen Streamer, der ca. 250.000 Abonennten und somit eine nicht unerhebliche Reichweite hat. Er selbst ist auf der Plattform vollkommen anonym, im Impressum (das auf der Videoplattform vorgeschrieben ist), wird eine Anwaltskanzlei aufgeführt. Nun stellt sich Person X, die nicht sonderlich viel von den Inhalten des Streamers hält, die Frage, ob es in Deutschland überhaupt zulässig ist, vollkommen anonym Inhalte zu publizieren. Stichwort: Redaktionell verantwortlich.

Seine Themen sind zwar recht harmlos, könnten bestenfalls als Verschwörungsblabla anzusehen sein.

Es ist auch nicht so, dass diese Person lediglich der Sprecher ist, es wird deutlich durch die gewählte "Ich-Form" der Beiträge, dass die Beiträge, Ansichten und Inhalte von ihm kommen.

Ist das, was der Streamer dort tut legal? Oder muss er klipp und klar sagen, wer er ist?

Vielen Dank!
Froggel
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Re: Anonymität eines Influencers erlaubt?

Beitrag von Froggel »

Eine Anwaltskanzlei ebenso wie einen Adressservice im Impressum zu nennen, ist erlaubt. Ein Impressum benötigt eine ladungsfähige Anschrift, d.h. eine Anschrift, unter der die Person postalisch erreichbar sein muss, damit (gerichtlicher) Schriftverkehr ordnungsgemäß zugestellt werden kann. Es ist aber nicht erforderlich, dass die Person dort auch persönlich anzutreffen ist. Ferner muss die Person, deren Anschrift genutzt wird, dazu bevollmächtigt sein, den Schriftverkehr wirksam entgegenzunehmen. Nicht zuletzt muss die Anschrift so gestaltet sein, dass die Post dort auch zugestellt werden kann.
Ich bin kein Jurist.
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Gammaflyer
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Re: Anonymität eines Influencers erlaubt?

Beitrag von Gammaflyer »

Aber mit Blick auf die grundsätzliche Frage: Ja, Anonymität ist nach außen hin erlaubt.

Der Künstler hinter der Kunstfigur "Atze Schröder" z.B. ist trotz Webpräsenz und öffenlichen Schaffens nicht direkt postalisch erreichbar, sondern womöglich nur über eine Agentur. Sein bürgerlicher Name war lange Zeit unbekannt und gegen seine Verbreitugn wird/wurde rechtlich vorgegangen.
FM
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Re: Anonymität eines Influencers erlaubt?

Beitrag von FM »

Froggel hat geschrieben: 25.05.23, 12:24 Eine Anwaltskanzlei ebenso wie einen Adressservice im Impressum zu nennen, ist erlaubt. Ein Impressum benötigt eine ladungsfähige Anschrift, d.h. eine Anschrift, unter der die Person postalisch erreichbar sein muss, damit (gerichtlicher) Schriftverkehr ordnungsgemäß zugestellt werden kann. Es ist aber nicht erforderlich, dass die Person dort auch persönlich anzutreffen ist. Ferner muss die Person, deren Anschrift genutzt wird, dazu bevollmächtigt sein, den Schriftverkehr wirksam entgegenzunehmen. Nicht zuletzt muss die Anschrift so gestaltet sein, dass die Post dort auch zugestellt werden kann.
Für eine Ladung wäre vermutlich der Name schon auch erforderlich. Eine Klage gegen:
"Betreiber der Website xy.de"
zu laden über Rechtsanwalt (volle Daten der Kanzlei)
könnte auch ins Leere gehen. Bei einem Künstlernamen ist das noch denkbar, aber bei einem Internet-nick wüsste ich jetzt nicht, wie man die richtige Person laden, verurteilen oder gar gegen sie vollstrecken kann. Der genannte Rechtsanwalt kann ja sagen "ja natürlich habe ich alles weitergeleitet, aufgrund meiner Schweigepflicht sage ich aber nicht an wen".
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