Sind Kosten eines Rechtstreits Pflegekosten?

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Solderdot
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Sind Kosten eines Rechtstreits Pflegekosten?

Beitrag von Solderdot »

Hallo zusammen,

A und B sind Geschwister, Kinder von C. C ist dement, hat eine Pflegestufe und lebt im Pflegeheim. A und B sind gleichrangig in der Sorgevereinbarung von C benannt und mit einer umfassenden, notariell beglaubigten Vollmacht ausgestattet. In besagter Sorgevereinbarung haben sich A und B u.A. verpflichtet, Schaden vom Vermögen von C abzuwenden.

A bahnt Geschäfte mit dem Vermögen von C an, die rechtlich unsicher sind und ein erhebliches finanzielles Risiko für C darstellen. B will das verhindern, eine Einigung mit A ist jedoch nicht möglich und treibt die Geschäfte weiter voran. Erst als B mit anwaltlicher Hilfe gegen A vorgeht, werden die Geschäfte auf ein rechtlich solides Fundament gestellt und das finanzielle Risiko für C eliminiert. B trägt die Kosten seines Anwalts.

Letztlich hat B im Interesse von C gehandelt, der aufgrund der Demenz nicht mehr selbständig handeln kann, wozu er durch die Sorgevereinbarung verpflichtet ist. Sind die B durch seinen Anwalt entstandenen Kosten als Pflegekosten für C einzustufen?

Danke für Eure Einschätzung
-- Solderdot
Czauderna
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Re: Sind Kosten eines Rechtstreits Pflegekosten?

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
ich sehe im SGB 12 keinen Ausführungen zu einer solchen Problematik. Es handelt sich hier weder um eine Sachleistung noch um eine Pflegegeldleistung.
Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zulasten der Pflegeversicherung fallen allenfalls bei verlorenen Sozialgerichtsverfahren an.
Also, nein, Rechtsstreitkosten, die, so wie hier geschildert werden, können nicht als Pflegekosten geltend gemacht werden.
Gruss
Czauderna
ktown
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Re: Sind Kosten eines Rechtstreits Pflegekosten?

Beitrag von ktown »

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