Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Moderator: FDR-Team
Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Eine Person mit deutscher Staatsbürgerschaft hat ihren Wohnsitz in der Schweiz und wird dort besteuert, in D beschränkt steuerpflichtig.
Darf so jemand sich in D eine Ferienwohnung kaufen, die er nicht vermietet, sondern ausschließlich selbst nutzt?
Wenn ja, wie lange darf er diese Wohnung pro Jahr nutzen, ohne von D einen Wohnsitz unterstellt zu bekommen?
Darf so jemand sich in D eine Ferienwohnung kaufen, die er nicht vermietet, sondern ausschließlich selbst nutzt?
Wenn ja, wie lange darf er diese Wohnung pro Jahr nutzen, ohne von D einen Wohnsitz unterstellt zu bekommen?
Re: Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Ja, warum sollte er das nicht dürfen?topsecret hat geschrieben:Darf so jemand sich in D eine Ferienwohnung kaufen, die er nicht vermietet, sondern ausschließlich selbst nutzt?
Gar nicht. Wenn die Wohnung der Person dauerhaft jederzeit zu eigenen Wohnzwecken zur Verfügung steht und sie auch dafür auch zeitweilig genutzt wird, dann besteht auch ein Wohnsitz. Hat die Person denn überhaupt (nennenswerte) Einkünfte in Deutschland, so dass eine unbeschränkte Steuerpflicht problematisch wäre?topsecret hat geschrieben:Wenn ja, wie lange darf er diese Wohnung pro Jahr nutzen, ohne von D einen Wohnsitz unterstellt zu bekommen?
Re: Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Eine unbeschränkte Besteuerung in D soll keinesfalls entstehen, die Wohnung würde nur wenige Wochen im Jahr genutzt. Der NAchweis, dass sie nicht länger genutzt wird, könnte jederzeit z. B. über die Srromrechnung erbracht werden.
Re: Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Wer eine Wohnung in D hat und diese ab und an nutzt muss einen Wohnsitz in D nehmen und ist in D steuerpflichtig.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 2261
- Registriert: 30.03.08, 11:36
- Wohnort: Bayern
Re: Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Dann kann der Wohnsitz in D aus steuerlicher Sicht ohne weiteres positiv sein!
taxpert
Your friendly bavarian tax collector
Motto:
"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver)
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
Motto:
"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver)
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
Re: Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Seltsam - in der AO§9 geht es um den gewöhnlichen Aufenthalt, der in meinem dargestellten Fall zweifellos in der Schweiz liegt. Dort findet sich der Zusatz: "Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs- Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert."
Der Aufenthalt zu derart privaten Zwecken wäre doch geradezu exakt ein reiner Urlaubsaufenthalt.
Wann kommt dieser Satz zum Tragen, wenn nicht bei einer reinen Ferienwohnungsnutzung?
Der Aufenthalt zu derart privaten Zwecken wäre doch geradezu exakt ein reiner Urlaubsaufenthalt.
Wann kommt dieser Satz zum Tragen, wenn nicht bei einer reinen Ferienwohnungsnutzung?
Re: Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
- alle Angaben ohne Gewähr -
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1002
- Registriert: 24.08.15, 10:54
Re: Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
§ 9 AO wird nicht mehr geprüft, wenn § 8 AO bereits erfüllt ist. Und das ist nach der Schilderung im Eingangsbeitrag in beiden Staaten der Fall, denn in beiden Staaten liegt eine Wohnung, die der Person zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung steht.
§ 9 AO ist nur interessant, wenn das nicht erfüllt wäre.
Und unabhängig davon, ist man egal, ob § 8 oder § 9 AO erfüllt ist, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Grüße Hertha1892
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1002
- Registriert: 24.08.15, 10:54
Re: Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Und zur Ergänzung: mit welchen Einkünften hält die Person sich für beschränkt einkommensteuerpflichtig in D?
Dass Einkünfte nicht doppelt besteuert werden, regelt ja das DBA mit der Schweiz. Und da es bei beschränkter Einkommensteuerpflicht keinen Grundfreibetrag wäre, erkenne ich gerade die Nachteile der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nicht.
Grüße Hertha1892
Dass Einkünfte nicht doppelt besteuert werden, regelt ja das DBA mit der Schweiz. Und da es bei beschränkter Einkommensteuerpflicht keinen Grundfreibetrag wäre, erkenne ich gerade die Nachteile der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nicht.
Grüße Hertha1892
Re: Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Beschränkt steuerpflichtig wegen Mieteinkünften in D.
Auf meinen Hinweis zu Satz 2 (rein private Nutzung zu Kur-, Erholungs- U.ä. Zwecken begründen keinen Wohnsitz,) gehen Sie leider nicht ein.
Auf meinen Hinweis zu Satz 2 (rein private Nutzung zu Kur-, Erholungs- U.ä. Zwecken begründen keinen Wohnsitz,) gehen Sie leider nicht ein.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 2261
- Registriert: 30.03.08, 11:36
- Wohnort: Bayern
Re: Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Doch!topsecret hat geschrieben:Auf meinen Hinweis zu Satz 2 (rein private Nutzung zu Kur-, Erholungs- U.ä. Zwecken begründen keinen Wohnsitz,) gehen Sie leider nicht ein.
Da durch das Vorhalzen einer (Ferien-)Wohnung das Tatbestandsmerkmal „Inne haben einer Wohnung“ des §8 AO erfüllt ist, ist die Rechtsfolge „unbeschränkte Steuerpflicht“ bereits eingetreten.
Die Einschränkung des §9 Satz 3 AO gilt nur für §9 AO, nicht jedoch für §8 AO.
taxpert
Your friendly bavarian tax collector
Motto:
"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver)
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
Motto:
"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver)
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1002
- Registriert: 24.08.15, 10:54
Re: Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Dann würden die Mieteinkünfte als einzige Einkünfte unter die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht fallen, die aus der Schweiz stammenden Einkünfte wären entweder Progressionseinkünfte oder die in der Schweiz zu zahlenden Steuern wären auf eine hier zu erhebende Steuer anzurechnen.
Haben Sie das mal durchgerechnet, ob es wirklich dramatisch in der Auswirkung wäre?
Zum Nachsatz hat der Taxpert schon alles gesagt.
Grüße Hertha1892
Re: Wohnsitz Schweiz - Ferienwohnung in D
Das muss man tatsächlich einmal prüfen
. Danke für die Infos dazu.
-
- Letzte Themen