Sehr geehrte Damen und Herren,
inwieweit können Erkenntnisse des Verfassungsschutzes oder Geheimdienstes an die deutschen Polizeibehörden weitervermittelt werden?
Meines Wissens existiert da eine Art Trennungsgrundsatz
Verfassungsschutz und Polizei
Moderator: FDR-Team
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Re: Verfassungsschutz und Polizei
Woher stammt dieses Wissen?
Und warum sollte der Dienst zB. eine Straftat nicht melden dürfen?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Verfassungsschutz und Polizei
Moderationsbeitrag
Was hat das mit Recht und Politik zu tun?
Habe es mal in Verfassungsrecht verortet.
Habe es mal in Verfassungsrecht verortet.
Re: Verfassungsschutz und Polizei
Zum Beispiel:
Und weiteres dort.§ 20 Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes
(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeien von sich aus die ihm bekanntgewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. (...)
https://www.gesetze-im-internet.de/bver ... 00990.html
Re: Verfassungsschutz und Polizei
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen weitgehend unproblematisch.
Der Trennungsgrundsatz besagt, dass die Polizei keine geheimdienstlichen Aufgaben haben und die Geheimdienste keine polizeilichen Maßnahmen durchführen dürfen; es darf also gerade keine Institution geben, die mit geheimdienstlichen Mitteln Personen ausforscht und dann mit Zwangsmitteln gegen sie vorgehen kann, wie es bspw. der Geheimen Staatspolizei oder dem Staatssicherheitsdienst (Ministerium für Staatssicherheit) möglich war.
Re: Verfassungsschutz und Polizei
Es wäre auch etwas seltsam, wenn eine Behörde von einem anstehenden Bombenanschlag auf einen Hauptbahnhof weiß, es aber der Polizei nicht rechtzeitig mitteilen darf.
Die Trennung betrifft eher die Organisation und die Kompetenzen. Und eben weil der Verfassungsschutz einen Hauptbahnhof nicht evakuieren kann, müsste er das dann der Bahnpolizei (also Bundespolizei) mitteilen.
Die Trennung betrifft eher die Organisation und die Kompetenzen. Und eben weil der Verfassungsschutz einen Hauptbahnhof nicht evakuieren kann, müsste er das dann der Bahnpolizei (also Bundespolizei) mitteilen.
Re: Verfassungsschutz und Polizei
Sehr geehrte Damen und Herren, lieber th-h, vielen Dank.
Was ist unter "geheimdienstlichen Aufgaben" im Unterschied zur Polizei konkret zu verstehen und wo verläuft hier die rechtliche Grenze?
Was ist unter "geheimdienstlichen Aufgaben" im Unterschied zur Polizei konkret zu verstehen und wo verläuft hier die rechtliche Grenze?
Re: Verfassungsschutz und Polizei
Ein Blick in das BVerfSchG dürfte hier helfen. Ich meine ab §8 dürfte etwas zu ihrer Frage stehen.
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