Nachtzuschlag
Moderator: FDR-Team
Re: Nachtzuschlag
Das war ja der Grund warum A gemeckert hat.
Bei 2x40 € extra für 2 unmotivierte Bedienungen hätte keiner was gesagt....
Bei 2x40 € extra für 2 unmotivierte Bedienungen hätte keiner was gesagt....
Re: Nachtzuschlag
Wieso zahlt man dann diesen Posten wenn man damit nicht einverstanden ist?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Nachtzuschlag
dann wird sich der Nachtzuschlag ja im Trinkgeld ausgewirkt haben.für 2 unmotivierte Bedienungen
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Nachtzuschlag
Wohl wahr....
Warum zahlt man das....weil man mitten in der Nacht keinen Geist mehr hatte um Einzelposten auf einem Kassenausdruck zu kontrollieren...und das abgezeichnet hat.
Warum zahlt man das....weil man mitten in der Nacht keinen Geist mehr hatte um Einzelposten auf einem Kassenausdruck zu kontrollieren...und das abgezeichnet hat.
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Re: Nachtzuschlag
Dann sollte man das Geld unter "Lebenserfahrung" ausbuchen und vergessen. Eine Klage auf Rückerstattung dürfte hier von geringer Erfolgswahrscheinlichkeit sein.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Nachtzuschlag
1. Man hatte sicherlich an diesem Abend eine menge Geist in sich. Dies kann, meines Erachtens argumentativ auch herhalten.
2. Am Tag der Rechnungsbegleichung hat man sicherlich keinen Geist mehr in sich und war stock nüchtern. Wieso hat man dann den Posten nicht raus gestrichen?
Wenn nun letztlich der geforderte Betrag gezahlt wurde kann man das Einverständnis gegenüber der Forderung ansehen.Tastenspitz hat geschrieben: ↑21.07.23, 10:54 Eine Klage auf Rückerstattung dürfte hier von geringer Erfolgswahrscheinlichkeit sein.
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Re: Nachtzuschlag
Bei einer 100-Mann-Feier die anscheinend a-la-card abgerechnet wurde ist Saalmiete sicher nicht üblich. Die ist nur üblich wenn ich als Gast besondere Preise als auf der Karte bekomme oder der Saal z.B. 180 Personen fasst, die auch regelmäßig da sind, das Restaurant also auf den Gewinn von 80 Leuten verzichten musste.
Bei einer 100-Mann-Feier waren früher am Abend sicher deutlich mehr als 1 Kellner vorhanden. Für 10 Personen wird dann ja wohl einer ausgereicht haben, die anderen sind doch dann gegangen oder hatte zum Schluß jeder Gast seinen eigenen Kellner? Oder war damit zu rechnen, dass die anderen 90 Gäste wieder zurückkommen? Und für den einen Kellner wären gut 54€ für 1 oder 2 Stunden Mehrarbeit (oder ging die Party bis früh um 6?) doch wohl ok gewesen.
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Re: Nachtzuschlag
Das wäre mir sowas von Schnuppe. Es zeugt von schlechter Kalkulation und noch mehr von schlechter Kommunikation wenn solch ein Posten nicht im Vorfeld kommuniziert wird.MarkusToe hat geschrieben: ↑20.07.23, 09:52Wir haben schon keine Raummiete berechnet, obwohl das normal gewesen wäre, da Sie mir so sympathisch waren.
Auf den Nachtzuschlag können wir nicht verzichten, sonst bekommen wir gar kein Personal mehr. Egal wieviel
Personen noch anwesend sind, Personal muss dableiben.
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Re: Nachtzuschlag
Die letzten gingen um 1 Uhr und es waren noch 2 Kellner irgendwo anwesend....und nur per persönlichem Besuch motiviert etwas zu bringen.....
Re: Nachtzuschlag
Was alles nichts mit der rechtlichen Beurteilung zutun hat.
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Re: Nachtzuschlag
Mag sein. Könnte aber vielleicht den Chef des Hauses dazu motivieren, wenigstens einen Teil des Geldes wieder herauszurücken. Man könnte ja auch mal eine negative Bewertung auf irgendeinem Portal androhen. Ich glaube nicht, dass bei nüchterner Auflistung der Fakten (so und so war es vereinbart - das und das ist dann aber passiert...) dagegen etwas rechtlich einzuwenden wäre. Was natürlich dem Hotel auch nicht schmecken dürfte....Vielleicht kann man sich wenigstens irgendwo in der Mitte treffen.
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Re: Nachtzuschlag
Selbst wenn die Kellner unmotiviert in der Ecke standen. Das wäre der erste Gastronom der nur eine Bezahlung auf Leistung fordern würde.
Wieso sollte er im Nachgang einer Nachverhandlung zustimmen?
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Re: Nachtzuschlag
Eben.
Was hätte er davon, außer das er auf rund 500 € verzichten würde?
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Re: Nachtzuschlag
Keine schlechte publicity.Tastenspitz hat geschrieben: ↑21.07.23, 17:21 Was hätte er davon, außer das er auf rund 500 € verzichten würde?
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Re: Nachtzuschlag
Das wird überbewertet.
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