Nachtzuschlag

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MarkusToe
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von MarkusToe »

Das war ja der Grund warum A gemeckert hat.
Bei 2x40 € extra für 2 unmotivierte Bedienungen hätte keiner was gesagt....
ktown
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von ktown »

Wieso zahlt man dann diesen Posten wenn man damit nicht einverstanden ist?
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hawethie
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von hawethie »

für 2 unmotivierte Bedienungen
dann wird sich der Nachtzuschlag ja im Trinkgeld ausgewirkt haben.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
MarkusToe
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von MarkusToe »

Wohl wahr....

Warum zahlt man das....weil man mitten in der Nacht keinen Geist mehr hatte um Einzelposten auf einem Kassenausdruck zu kontrollieren...und das abgezeichnet hat.
Tastenspitz
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von Tastenspitz »

Dann sollte man das Geld unter "Lebenserfahrung" ausbuchen und vergessen. Eine Klage auf Rückerstattung dürfte hier von geringer Erfolgswahrscheinlichkeit sein.
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von ktown »

MarkusToe hat geschrieben: 21.07.23, 10:13Warum zahlt man das....weil man mitten in der Nacht keinen Geist mehr hatte um Einzelposten auf einem Kassenausdruck zu kontrollieren...und das abgezeichnet hat.
1. Man hatte sicherlich an diesem Abend eine menge Geist in sich. Dies kann, meines Erachtens argumentativ auch herhalten.
2. Am Tag der Rechnungsbegleichung hat man sicherlich keinen Geist mehr in sich und war stock nüchtern. Wieso hat man dann den Posten nicht raus gestrichen?
Tastenspitz hat geschrieben: 21.07.23, 10:54 Eine Klage auf Rückerstattung dürfte hier von geringer Erfolgswahrscheinlichkeit sein.
Wenn nun letztlich der geforderte Betrag gezahlt wurde kann man das Einverständnis gegenüber der Forderung ansehen.
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lottchen
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von lottchen »

MarkusToe hat geschrieben: 20.07.23, 09:52 Wir haben schon keine Raummiete berechnet, obwohl das normal gewesen wäre, da Sie mir so sympathisch waren.
Bei einer 100-Mann-Feier die anscheinend a-la-card abgerechnet wurde ist Saalmiete sicher nicht üblich. Die ist nur üblich wenn ich als Gast besondere Preise als auf der Karte bekomme oder der Saal z.B. 180 Personen fasst, die auch regelmäßig da sind, das Restaurant also auf den Gewinn von 80 Leuten verzichten musste.
MarkusToe hat geschrieben: 20.07.23, 09:52 Auf den Nachtzuschlag können wir nicht verzichten, sonst bekommen wir gar kein Personal mehr. Egal wieviel Personen noch anwesend sind, Personal muss dableiben.
Bei einer 100-Mann-Feier waren früher am Abend sicher deutlich mehr als 1 Kellner vorhanden. Für 10 Personen wird dann ja wohl einer ausgereicht haben, die anderen sind doch dann gegangen oder hatte zum Schluß jeder Gast seinen eigenen Kellner? Oder war damit zu rechnen, dass die anderen 90 Gäste wieder zurückkommen? Und für den einen Kellner wären gut 54€ für 1 oder 2 Stunden Mehrarbeit (oder ging die Party bis früh um 6?) doch wohl ok gewesen.
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von ktown »

MarkusToe hat geschrieben: 20.07.23, 09:52Wir haben schon keine Raummiete berechnet, obwohl das normal gewesen wäre, da Sie mir so sympathisch waren.
Auf den Nachtzuschlag können wir nicht verzichten, sonst bekommen wir gar kein Personal mehr. Egal wieviel
Personen noch anwesend sind, Personal muss dableiben.
Das wäre mir sowas von Schnuppe. Es zeugt von schlechter Kalkulation und noch mehr von schlechter Kommunikation wenn solch ein Posten nicht im Vorfeld kommuniziert wird.
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von MarkusToe »

Die letzten gingen um 1 Uhr und es waren noch 2 Kellner irgendwo anwesend....und nur per persönlichem Besuch motiviert etwas zu bringen.....
ktown
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von ktown »

Was alles nichts mit der rechtlichen Beurteilung zutun hat.
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von lottchen »

ktown hat geschrieben: 21.07.23, 14:08 Was alles nichts mit der rechtlichen Beurteilung zutun hat.
Mag sein. Könnte aber vielleicht den Chef des Hauses dazu motivieren, wenigstens einen Teil des Geldes wieder herauszurücken. Man könnte ja auch mal eine negative Bewertung auf irgendeinem Portal androhen. Ich glaube nicht, dass bei nüchterner Auflistung der Fakten (so und so war es vereinbart - das und das ist dann aber passiert...) dagegen etwas rechtlich einzuwenden wäre. Was natürlich dem Hotel auch nicht schmecken dürfte....Vielleicht kann man sich wenigstens irgendwo in der Mitte treffen.
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von ktown »

Selbst wenn die Kellner unmotiviert in der Ecke standen. Das wäre der erste Gastronom der nur eine Bezahlung auf Leistung fordern würde.
Wieso sollte er im Nachgang einer Nachverhandlung zustimmen?
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von Tastenspitz »

Eben.
Was hätte er davon, außer das er auf rund 500 € verzichten würde?
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von lottchen »

Tastenspitz hat geschrieben: 21.07.23, 17:21 Was hätte er davon, außer das er auf rund 500 € verzichten würde?
Keine schlechte publicity.
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Re: Nachtzuschlag

Beitrag von Tastenspitz »

Das wird überbewertet.
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