P Konto ,über Freibetrag

Moderator: FDR-Team

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Nachtpilater
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P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von Nachtpilater »

Guten Tag Zusammen,
folgendes Beispiel: Herr A ist Solzialhilfeempfänger, Grundsicherung im Alter. Nun hat er eine Beschäftigung gefunden die mit 480€ monatlich vergütet bekommt.
Damit kommt er mit 45€ über die aktuelle Pfändungsgrenze.
Werden die 45 € vollständig gepfändet? oder nur prozentual von der Pfändungsumme, die beläuft sich auf 260 € ?
ExDevil67
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von ExDevil67 »

Die werden vollständig gepfändet bis die Schulden abgetragen sind. Was bei der Summe ja in überschaubarer Zeit der Fall sein wird.
Frage wäre nur wie sich das mit der Beschäftigung auf die Grundsicherung auswirkt.
Nachtpilater
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von Nachtpilater »

ok, mir wurde einmal berichtet das nur 12,80€ pfändbar wären bei Summe x ,das es da einen Prozentsatz gäbe.

zu deiner Frage: zur Grundsicherrung darf man einen Minijob ausüben von max 520 Euro. Davon werden 30% auf die Grundsicherung angerechnet.
Tastenspitz
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von Tastenspitz »

Nachtpilater hat geschrieben: 08.08.23, 17:33 mir wurde einmal berichtet das nur 12,80€ pfändbar wären bei Summe x ,das es da einen Prozentsatz gäbe.
Die Pfändungsgrenze ist wie der Name schon sagt eine Grenze. Bis dahin kann nicht gepfändet werden. Alles darüber idR. schon.
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ktown
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von ktown »

Da scheint es sowas zu geben.
Guckst du.
Hier im speziellen die neue Pfändungstabelle.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Nachtpilater
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von Nachtpilater »

Super, herzlichen Dank
.nach dieser Tabelle dürfen Herrn A nur 26,40 € gepfändet werden, also nicht die vollen 44 Euro über der Grenze
Jdepp
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von Jdepp »

Die Tabelle gilt bei Lohnpfändungen. Bei einem P-Konto gilt erstmal nur der Sockelfreibetrag der Tabelle. Mehr gibt es nur durch Erhöhung des Sockelfreibetrags entweder per Bescheinigung einer geeigneten Stelle wie einer Schuldnerberatungsstelle oä. oder wenn die nicht erhältlich ist durch Beschluss des Vollstreckungsgericht bzw der vollstreckenden Behörde
Nachtpilater
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von Nachtpilater »

Puuhh entschuldigung aber ich muss nochmal nachfragen :
Die Sozialhilfe plus der minijob bilden den Sockelbetrag. Also 44 Euro werden gepfändet
Ginge Herr A für den selben Betrag arbeiten, was er nicht kann, dann würde die Tabelle greifen, also nur 26nochwas pfändbar ?
Jdepp
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von Jdepp »

Nein auch bei Arbeitslohn auf dem Konto wäre nur der Sockelfreibetrag nach der Pfändungstabelle frei.
Nachtpilater
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von Nachtpilater »

Zu meinem Verständnis, 1410 Euro beträgt der Sockelbetrag, laut Tabelle. wenn man 50 Euro darüber ist(laut Tabelle) ,können 26,40 Euro gepfändet werden.
Nicht jedoch der gesamte Überschuss von 44 Euro. Richtig ?
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von ExDevil67 »

Nein.
Es ist zu unterscheiden ob die Pfändung direkt beim AG erfolgt oder auf dem P-Konto.
Beim AG greift die Tabelle aus der die 26,40 € kommen. Auf dem P-Konto gibt es einen Freibetrag X und alle Eingänge darüber hinaus sind komplett pfändbar.
ktown
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von ktown »

und wieso pfändet man dann beim AG des Schuldners und nicht gleich beim P-Konto?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Tastenspitz
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von Tastenspitz »

Weil man dort "an der Quelle" sitzt. Bspw.ein Vorschuss in Bar ist hier in der Lohnabrechnung berücksichtigt und die Pfändung greift vor Abzug des Vorschusses. Bei einer Überweisung auf das P - Girokonto bleibt nur die Restsumme zur Pfändung.
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von ExDevil67 »

Ich würde sagen, es kommt darauf an. Vorteile der Lohnpfändung beim AG hat Tastenspitz beschrieben.
Auf der anderen Seite hat die Pfändung auf dem P-Konto den Vorteil das hier alle Geldströme sich treffen. Gerade in Fällen wie hier bei dem Grundsicherung im Alter, vermutlich eine kleine Rente und Lohn eingehen, ist der Vorteil das jede Summe für sich unpfändbar ist und man als Gläubiger sonst alle Unterlagen sammeln und ausrechnen lassen muss was pfändbar ist um dann bei einem der Drittschuldner pfänden zu können. Bei dem es dann auch noch weniger gibt als von der Bank.
Nachtpilater
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Re: P Konto ,über Freibetrag

Beitrag von Nachtpilater »

Ahh jetzt ja, hat ein bisschen gedauert aber jetzt hab ich es verstanden.
Wird beim Arbeitgeber gepfändet greift die Tabelle.
Wird beim P Konto gefändet ist alles über dem Sockelbetrag komplett pfändbar
Vielen lieben Dank
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