Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 6
- Registriert: 17.08.23, 09:03
Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Hallo Zusammen,
ich hätte eine allgemeine Frage zum Thema Datenschutz und Gesundheitsdaten: Wäre eine unberechtigte Abfrage von Gesundheitsdaten seitens des Arbeitgebers schon ein Verstoß gegen den Datenschutz? Also nur die Frage nach Gesundheitsdaten?
Fiktives Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist bereits längere Zeit arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber fragt bei dem erkrankten Arbeitnehmer nach einer gewissen Zeit folgende Informationen ab:
- Wurde ein Rentenantrag wegen Erwerbsminderung gestellt?
- Sieht Ihr behandelnder Arzt einen Erfolg auf eine Vollrente?
- Wurde eine Schwerbehinderung beantragt?
- Was hat Ihr Arzt Ihnen geraten?
Sind diese Fragen schon ein Verstoß gegen den Datenschutz?
MfG
Hans-Peter
ich hätte eine allgemeine Frage zum Thema Datenschutz und Gesundheitsdaten: Wäre eine unberechtigte Abfrage von Gesundheitsdaten seitens des Arbeitgebers schon ein Verstoß gegen den Datenschutz? Also nur die Frage nach Gesundheitsdaten?
Fiktives Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist bereits längere Zeit arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber fragt bei dem erkrankten Arbeitnehmer nach einer gewissen Zeit folgende Informationen ab:
- Wurde ein Rentenantrag wegen Erwerbsminderung gestellt?
- Sieht Ihr behandelnder Arzt einen Erfolg auf eine Vollrente?
- Wurde eine Schwerbehinderung beantragt?
- Was hat Ihr Arzt Ihnen geraten?
Sind diese Fragen schon ein Verstoß gegen den Datenschutz?
MfG
Hans-Peter
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Fragen darf man alles.
Die Frage wäre eher warum wird das gefragt und muss man die Fragen wahrheitsgemäß dem Frager beantworten.
Die Frage wäre eher warum wird das gefragt und muss man die Fragen wahrheitsgemäß dem Frager beantworten.
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 6
- Registriert: 17.08.23, 09:03
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Ja, fragen darf man eigentlich alles. Ist das aber auch bei Gesundheitsdaten so? Laut meinem Kenntnisstand sind z.B. Fragen zum Gesundheitszustand im Bewerbungsgespräch i.d.R. unzulässig. Inwieweit diese Unzulässigkeit auch einen Verstoß bedeutet, kann ich aber nicht sagen.
Ich denke, dass bei meinem Beispiel ebenfalls die Angaben verweigert werden dürfen oder es dürfen unwahre Angaben gemacht werden.
Warum der Arbeitgeber solche Fragen stellen könnte? In meinem fiktiven Beispiel handelt es sich um eine unberechtigte Abfrage von Gesundheitsdaten, da es ihm nur um die Planbarkeit, also die Rückkehr des Arbeitnehmers geht.
Ich denke, dass bei meinem Beispiel ebenfalls die Angaben verweigert werden dürfen oder es dürfen unwahre Angaben gemacht werden.
Warum der Arbeitgeber solche Fragen stellen könnte? In meinem fiktiven Beispiel handelt es sich um eine unberechtigte Abfrage von Gesundheitsdaten, da es ihm nur um die Planbarkeit, also die Rückkehr des Arbeitnehmers geht.
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Hallo,
es könnte auch damit in Verbindung stehen - https://www.bundesgesundheitsministeriu ... inter.html
Da geht es auch um die Wiedereingliederung bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit. Kommt eben auch auf die Betriebsgröße an - da es bei der Frage natürlich um einen fiktiven Fall geht - bringt der Rat, sich beim Arbeitgeber bzw. beim Betriebsrat zu erkundigen, ob es in der Firma so etwas gibt, nichts.
Gruss
Czauderna
es könnte auch damit in Verbindung stehen - https://www.bundesgesundheitsministeriu ... inter.html
Da geht es auch um die Wiedereingliederung bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit. Kommt eben auch auf die Betriebsgröße an - da es bei der Frage natürlich um einen fiktiven Fall geht - bringt der Rat, sich beim Arbeitgeber bzw. beim Betriebsrat zu erkundigen, ob es in der Firma so etwas gibt, nichts.
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Kann auch an arbeits-/tarifvertraglichen Regelungen zur Beendigung der Beschäftigung bei Erwerbsminderung liegen.
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 6
- Registriert: 17.08.23, 09:03
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Mein Fehler, ich hätte bei dem Beispiel noch einmal darauf hinweisen müssen, dass es sich hier um eine unberechtigte Abfrage von Gesundheitsdaten handelt.
Bei meiner Fragestellung geht es mir darum, inwieweit eine unberechtigte Abfrage von Gesundheitsdaten seitens des Arbeitgebers schon einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt? Unberechtigt = unzulässig = Verstoß?
Bei meiner Fragestellung geht es mir darum, inwieweit eine unberechtigte Abfrage von Gesundheitsdaten seitens des Arbeitgebers schon einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt? Unberechtigt = unzulässig = Verstoß?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 24496
- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Eine simple Frage ist kein datenschutzrelevanter Vorgang. Erst wenn hier dann bspw. "keine Antwort" als Resultat der Erhebung gespeichert oder verarbeitet werden, hat der Betroffene seine Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung...).
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Wenn es unberechtigt ist, dann ist es nicht berechtigt.
Mehr war wohl nicht gefragt.
Mehr war wohl nicht gefragt.
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 6
- Registriert: 17.08.23, 09:03
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Erst einmal vielen Dank die ganzen Rückmeldungen!
Ich bin bei dem Thema eher ein Laie, aber die Anmerkungen und Fragen in diesem Forum helfen mir ganz gut ein besseres Verständnis für die Thematik zu bekommen.
Bei meiner Fragestellung geht es mir darum, inwieweit eine unberechtigte Abfrage von Gesundheitsdaten seitens des Arbeitgebers schon einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt? Unberechtigt = unzulässig = Verstoß? Bei juristischen Themen kommt es ja oft auf die genaue Formulierung an.
Könnte man die DSGVO so interpretieren?
Artikel 9 Absatz 1 DSGVO: Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten einer natürlichen Person ist untersagt (mit Ausnahmen).
Artikel 4 Ziffer 2 DSGVO: Begriffsbestimmungen: Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben …
Ich bin bei dem Thema eher ein Laie, aber die Anmerkungen und Fragen in diesem Forum helfen mir ganz gut ein besseres Verständnis für die Thematik zu bekommen.
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass schon die "Erhebung" von Gesundheitsdaten ein datenschutzrechtlicher Vorgang ist. Zumindest dann, wenn ein "aktives Handeln" des Arbeitgebers vorliegt; dieser also danach gefragt hat.Tastenspitz hat geschrieben: ↑17.08.23, 14:35 Eine simple Frage ist kein datenschutzrelevanter Vorgang. Erst wenn hier dann bspw. "keine Antwort" als Resultat der Erhebung gespeichert oder verarbeitet werden, hat der Betroffene seine Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung...).
Nicht ganz.
Bei meiner Fragestellung geht es mir darum, inwieweit eine unberechtigte Abfrage von Gesundheitsdaten seitens des Arbeitgebers schon einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt? Unberechtigt = unzulässig = Verstoß? Bei juristischen Themen kommt es ja oft auf die genaue Formulierung an.
Könnte man die DSGVO so interpretieren?
Artikel 9 Absatz 1 DSGVO: Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten einer natürlichen Person ist untersagt (mit Ausnahmen).
Artikel 4 Ziffer 2 DSGVO: Begriffsbestimmungen: Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben …
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Das ist eben nicht in jedem Fall so. Es gibt auch eine ganze Reihe von Fällen, in denen der Arbeitgeber ganz legal nach gesundheitlichen Umständen fragen darf (manchmal sogar muss). Ob der Arbeitnehmer antworten muss, ist dann wieder eine andere Frage.Hans-Peter2 hat geschrieben: ↑17.08.23, 16:43 Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass schon die "Erhebung" von Gesundheitsdaten ein datenschutzrechtlicher Vorgang ist. Zumindest dann, wenn ein "aktives Handeln" des Arbeitgebers vorliegt; dieser also danach gefragt hat.
Deshalb: wenn die Frage denn unberechtigt war, war sie nicht berechtigt.
Welche Rechtsfolge das dann hat, ist wieder eine neue Frage und je nach Fall verschieden.
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Natürlich ist auch die Erhebung von Daten eine Datenverarbeitung, eine bloße Frage nach Daten ist aber keine Datenerhebung, denn es erfolgt insoweit noch kein Umgang mit personenbezogenen Daten. Wird die Frage beantwortet, liegt dann eine Datenerhebung vor.Hans-Peter2 hat geschrieben: ↑17.08.23, 16:43Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass schon die "Erhebung" von Gesundheitsdaten ein datenschutzrechtlicher Vorgang ist. Zumindest dann, wenn ein "aktives Handeln" des Arbeitgebers vorliegt; dieser also danach gefragt hat.
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 6
- Registriert: 17.08.23, 09:03
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Es müsste sich aber m. E. trotzdem um einen datenschutzrechtlichen Vorgang handeln.
Laut Haufe kann das Erheben als Beschaffen, Aufnehmen und Sammeln von Daten bezeichnet werden. Eine andere Definition (Rehm-Verlag): Erheben meint das auf die Gewinnung von Daten abzielende aktive Beschaffen von Daten.
Laut Artikel 13 Absatz 1 DSGVO (Informationspflicht bei Erhebung): Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit …
Die Datenerhebung beginnt nach meinem Verständnis schon mit der Frage bzw. wäre der 1. Schritt.
Vielleicht denke ich hier auch nur zu "spitzfindig" bzw. kompliziert und evtl. ist es auch kein reines Datenschutzthema, sondern tangiert auch das Gleichbehandlungsgesetz bzw. Arbeitsrecht (Stichwort Fragerecht Arbeitgeber).
Laut Haufe kann das Erheben als Beschaffen, Aufnehmen und Sammeln von Daten bezeichnet werden. Eine andere Definition (Rehm-Verlag): Erheben meint das auf die Gewinnung von Daten abzielende aktive Beschaffen von Daten.
Laut Artikel 13 Absatz 1 DSGVO (Informationspflicht bei Erhebung): Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit …
Die Datenerhebung beginnt nach meinem Verständnis schon mit der Frage bzw. wäre der 1. Schritt.
Vielleicht denke ich hier auch nur zu "spitzfindig" bzw. kompliziert und evtl. ist es auch kein reines Datenschutzthema, sondern tangiert auch das Gleichbehandlungsgesetz bzw. Arbeitsrecht (Stichwort Fragerecht Arbeitgeber).
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 24496
- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
OK.
Anderer Ansatz/Annahme:
Die oben genannten Fragen bekommen sie per Mail.
Sie antworten darauf nicht. Nach DSGVO verlangen sie nun Löschung, Berichtigung usw. von was?
Anderer Ansatz/Annahme:
Die oben genannten Fragen bekommen sie per Mail.
Sie antworten darauf nicht. Nach DSGVO verlangen sie nun Löschung, Berichtigung usw. von was?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 6
- Registriert: 17.08.23, 09:03
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Nach diesem Ansatz bzw. dieser Annahme dürfte ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer, zumindest aus Sicht DSGVO, alles fragen. Relevant würde es erst werden, wenn datenschutzrechtliche Informationen ausgetauscht werden.
Das kann natürlich sein und ist schließlich der Kern meiner anfänglichen Frage.
Laut Artikel 6 DSGVO gibt es aber auch die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Zumindest bei Einstellungsgesprächen scheint es diesbezüglich unzulässige Fragen zu geben.
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 62960.html
Auch hier wäre ich wieder bei meiner Verständnisfrage angelangt: Unzulässig = Verstoß?
Das kann natürlich sein und ist schließlich der Kern meiner anfänglichen Frage.
Laut Artikel 6 DSGVO gibt es aber auch die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Zumindest bei Einstellungsgesprächen scheint es diesbezüglich unzulässige Fragen zu geben.
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 62960.html
Auch hier wäre ich wieder bei meiner Verständnisfrage angelangt: Unzulässig = Verstoß?
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Das bestreitet ja auch niemand. Unzulässige Fragen bei der Einstellung müssen gar nicht und dürfen unwahr beantwortet werden. Aber das war ja nicht Ihre Frage (und hat auch weniger mit Datenschutz als mit Arbeitsrecht zu tun).Hans-Peter2 hat geschrieben: ↑18.08.23, 10:03Laut Artikel 6 DSGVO gibt es aber auch die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Zumindest bei Einstellungsgesprächen scheint es diesbezüglich unzulässige Fragen zu geben.
-
- Letzte Themen