Tierarztkosten trotz nicht erbrachter Leistung?

Recht rund ums Tier

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Sainghx
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Tierarztkosten trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Sainghx »

Folgender fiktiver Sachverhalt:

Hund soll chemisch kastriert werden.
Die tiermed. Fachangestellte hält den Hund, der Tierarzt möchte die Spritze setzen.

Der Hund windet sich unmittelbar nach dem Einstich aus dem Griff der Fachangestellten. Dabei fällt die Spritze zu Boden und ist wegen Kontamination nicht mehr zu verwenden. Eine chem. Kastration ist somit nicht erfolgt (Chip ist nicht gesetzt).

Der Tierarzt stellt die Leistung in Rechnung, da die Reaktion des Hundes nicht vorhersehbar war und die Leistung als erbracht gilt.

Wie ist die Rechtslage?
Gammaflyer
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Re: Tierarztkosten trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Gammaflyer »

Dass sich ein Hund bei einer Spritze windet, halte ich für absolut vorhersehbar.
Roni
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Re: Tierarztkosten trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Roni »

Da die Mitarbeiterin den Hund gehalten hat sehe ich das als das Problem des tierarztes.
Selbst wenn der Hundehalter das Tier festhält denke ich dass es auch da das problem vom Arzt waere.
Mein Tierarzt sagt immer " halten Sie den Kopf ". Er weiß warum. :lachen:
FM
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Re: Tierarztkosten trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von FM »

Das kann man so sehen, ob es am Ende zutrifft, sei dahin gestellt.

Ich weiß jetzt nicht was so eine herunter gefallene Spritze kostet. Aber es könnte gut sein, dass die Kosten für zwei Rechtsanwälte und ein Gericht weitaus höher sind, wenn man es verbindlich geklärt haben will. Kann man aber machen.
Tastenspitz
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Re: Tierarztkosten trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Tastenspitz »

Sainghx hat geschrieben: 23.08.23, 18:22 Der Tierarzt stellt die Leistung in Rechnung, da die Reaktion des Hundes nicht vorhersehbar war und die Leistung als erbracht gilt.
Das erachte ich als nicht korrekt an. Die Leistung war die Kastration, welche wohl nicht erfolgte.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Deputy
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Re: Tierarztkosten trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Deputy »

Tastenspitz hat geschrieben: 23.08.23, 22:18
Sainghx hat geschrieben: 23.08.23, 18:22 Der Tierarzt stellt die Leistung in Rechnung, da die Reaktion des Hundes nicht vorhersehbar war und die Leistung als erbracht gilt.
Das erachte ich als nicht korrekt an. Die Leistung war die Kastration, welche wohl nicht erfolgte.
Handelt es sich um einen Dienst- oder einen Werkvertrag? Bei der Kastration ist das wohl nicht so eindeutig.

Vielleicht sollte man sich hier eher um die rechtlichen Problematiken kümmern als ums Bauchgefühl.
Evariste
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Re: Tierarztkosten trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Evariste »

Deputy hat geschrieben: 24.08.23, 18:43 Handelt es sich um einen Dienst- oder einen Werkvertrag? Bei der Kastration ist das wohl nicht so eindeutig.
Richtig. Da geht es aber darum, ob der Tierarzt den Erfolg in dem Sinne schuldet, dass der Hund nach der Behandlung garantiert nicht mehr zeugungsfähig ist.
Das ist hier nicht das Thema, sondern der Arzt hat die Kastration einfach nicht ordentlich durchgeführt.
FM
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Wahä2

Beitrag von FM »

Evariste hat geschrieben: 24.08.23, 18:59
Deputy hat geschrieben: 24.08.23, 18:43 Handelt es sich um einen Dienst- oder einen Werkvertrag? Bei der Kastration ist das wohl nicht so eindeutig.
Richtig. Da geht es aber darum, ob der Tierarzt den Erfolg in dem Sinne schuldet, dass der Hund nach der Behandlung garantiert nicht mehr zeugungsfähig ist.
Das ist hier nicht das Thema, sondern der Arzt hat die Kastration einfach nicht ordentlich durchgeführt.
Wahrscheinlich war es auch noch mit einem Kaufvertrag (über die Spritze und das Arzneimittel) verbunden. Und die weitere Frage wäre: berechnet der Tierarzt diesen Kaufpreis, das Honorar für seine tierärztliche Leistung, oder beides?

Und noch eine Frage: warum kein zweiter Versuch mit einer neuen Spritze?
Roni
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Re: Tierarztkosten trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Roni »

Mein Tierarzt sagt immer er muss sich?darauf verlassen können dass der welcher das Tier hält das auch richtig macht. In dem Fall hat seine Mitarbeiterin das nicht richtig gemacht und daher meine ich dass der Hundehalter hier garnichts zahlen müsste.
Dass Hunde ( nicht jeder ) sich wehren ist doch nichts außergewöhnliches.
Bei Katzen ist?da noch schlimmer.
Der Fehler liegt beim Arzt
FM
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Re: Tierarztkosten trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von FM »

Roni hat geschrieben: 24.08.23, 19:57 Mein Tierarzt sagt immer er muss sich?darauf verlassen können dass der welcher das Tier hält das auch richtig macht. In dem Fall hat seine Mitarbeiterin das nicht richtig gemacht ...
Sehr wahrscheinlich war die Mitarbeiterin des Tierarztes nicht die Tierhalterin.
Roni
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Re: Tierarztkosten trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Roni »

FM hat geschrieben: 24.08.23, 20:14
Roni hat geschrieben: 24.08.23, 19:57 Mein Tierarzt sagt immer er muss sich?darauf verlassen können dass der welcher das Tier hält das auch richtig macht. In dem Fall hat seine Mitarbeiterin das nicht richtig gemacht ...
Sehr wahrscheinlich war die Mitarbeiterin des Tierarztes nicht die Tierhalterin.
So lese ich das aus dem Beitrag heraus.
Und da es seine Mitarbeiterin war sehe ich das als sein Problem.
FM
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Re: Tierarztkosten trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von FM »

"der welcher das Tier hält" könnte der Tierhalter sein.
Roni
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Re: Tierarztkosten trotz nicht erbrachter Leistung?

Beitrag von Roni »

FM hat geschrieben: 24.08.23, 21:19 "der welcher das Tier hält" könnte der Tierhalter sein.
Missverständnis
Er sagte zu mir dass er sich auf denjenigen der das Tier festhält verlassen muss und deshalb darf das nur seine Mitarbeiterin.
Ich soll nur vorne den Kopf halten, den Rest machen die immer.
th-h
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Re: Wahä2

Beitrag von th-h »

FM hat geschrieben: 24.08.23, 19:26 Wahrscheinlich war es auch noch mit einem Kaufvertrag (über die Spritze und das Arzneimittel) verbunden. Und die weitere Frage wäre: berechnet der Tierarzt diesen Kaufpreis, das Honorar für seine tierärztliche Leistung, oder beides?
Wenig überraschend sind auch die tierärztlichen Honorare - wie bei Humanmedizinern (GOÄ) und Zahnärzten (GOZ) - gesetzlich vorgegeben, hier in der GOT; und natürlich kauft der Tierhalter weder die Spritze noch das Arzneimittel, sondern diese werden ggf. als Auslagen oder Entgelte Teil der Vergütung (§ 1 S. 1 GOT). Die tierärztliche Leistung "Kastration Rüde" ist demnach nach Nr. 377 GOT zu berechnen.

Auch ohne eine Kommentierung darf man davon ausgehen, dass die Leistung mit der Kastration erbracht ist, nicht aber mit dem Kastrationsversuch. Insofern wird der fehlgeschlagene Versuch einer Kastration nicht berechenbar sein.

In Betracht kommen mag die Berechnung der zweiten benötigten Spritze samt Inhalt, nachdem hier aber das Tier wohl durch die Mitarbeiter nicht ausreichend fixiert wurde, würde ich der Auffassung zuneigen, dass dies auch finanziell zu Lasten des Tierarztes geht.
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