Falschberatung Holzfachhandel

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Michelmeier
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Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von Michelmeier »

Hallo,

wie würde es aussehen, wenn Herr X in ein Holzfachhandel geht und Holz für Doppelstegplatten erwerben möchte, da die alten Balken ausgetauscht werden müssen. Dem Verkäufer wurden Fotos vom Vorhaben gezeigt. Herr X wollte eigentlich Bauholz in der größer 14x8 cm haben(Auftrag wurde erteilt und nach nochmaliger Rücksprache storniert).. Im Geschäft teilt der Mitarbeiter mit, dass bei Doppelstegplatten KVH in der Größe 12x8 cm auf 400 cm reichen würde. Ein Verweis auf einen Statiker erfolgte nicht. Ein Dachdecker teilt jetzt mit, dass die Balken auf der Länge zu knapp bemessen wurde und der Grundsatz lautet, dass pro Meter 5 cm breites KVH Holz benötigt wird. Der Holzfachhandel selbst Verkauf auch komplette Terassenüberdachungen.
Damit fehlen insgesamt ca 4-5 cm der verkauften KVH Holz in der Statik. Herr X hat aber mit den Arbeiten angefangen und ist zu 75 % fertig. Wie sieht es mit dem Schadesersatz aus, da die Doppelstegplatten nicht mehr fachmännisch gesäubert werden dürfen (Balkenbelastung zu hoch). Muss der Kunde ggf. einen zweiten Balken unter den bisherigen dulden, da es Optisch nicht schön ist.
Welche Kosten muss der Händler (neue z.B. Holzbalken, ggf. neue Profile falls die beim Abbau kaput gehen, angepasste Alu Winkel, Arbeitszeit etc.) übernehmen ?
ktown
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von ktown »

Keine.
Ein Hinweis auf einen Statiker ist nicht verpflichtend und, wie mir scheint, wurde Herr X nicht dazu gezwungen von Bauholz zu KVH zu wechseln.
Natürlich steht es Herr X frei wegen Falschberatung zu klagen. Ich für meinen Teil finde es jedoch fahrlässig eine solche Konstruktion nicht durch einen Fachmann austauschen zu lassen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Michelmeier
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von Michelmeier »

Wenn ein Holzfachmann eine Beratung durchführt und eine Empfehlung ausspricht, dann folgt man dieser.
Zuletzt geändert von ktown am 27.08.23, 10:35, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Vollzitat entfernt
Dummerchen
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von Dummerchen »

Wieso kann man die Bedachung nicht mehr fachmännisch reinigen? Ein Fachmann sollte wissen, dass Doppelstegplatten nicht begehbar sind und über entsprechende Werkzeuge verfügen, um die Reinigung vom Boden oder von der Leiter aus durchzuführen.
Michelmeier hat geschrieben: 27.08.23, 09:15 Wenn ein Holzfachmann eine Beratung durchführt und eine Empfehlung ausspricht, dann folgt man dieser.
Wie du schon selbst schreibst: er ist Holzfachmann, nicht Terrassendachfachmann.

Wenn man sich nicht sicher ist, was man für die Konstruktion einer Terrassenüberdachung braucht, muss man einen Dachdecker oder eine Firma für solche Terrassenüberdachungen beauftragen. Die haften dann auch für das, was sie machen - inklusive der Auswahl der Materialien.
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ExDevil67
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von ExDevil67 »

Wo kamen die 14x8 cm her die Herr X ursprünglich haben wollte? Hat er sich die selber ausgedacht oder hat die ein Statiker ausgerechnet?
ktown
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von ktown »

Ich vermute mal, das die alten Balken diesen Querschnitt hatten.
Michelmeier hat geschrieben: 27.08.23, 09:15 Wenn ein Holzfachmann eine Beratung durchführt und eine Empfehlung ausspricht, dann folgt man dieser.
Wieso? Hat er mit dieser Ausbildung auch die Befähigung für statische Aspekte erworben?
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Michelmeier
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von Michelmeier »

Wenn das Geschäft selbst Doppelstegplatten als ganze Sets verkauft, dann kann man aus Erfahrungswerte berichten. Wenn der Grundsatz 1 Meter benötigt 5 cm KVH zählt, dann brauch man nicht viel rechnen. Der Verkäufer ist min 20 Jahre im Geschäft.
Tastenspitz
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von Tastenspitz »

Ich kenn die Formel 5+(2*Traglänge). Bei 4 m sind das dann 13 cm Sparrenhöhe. Die Breite ist hierbei für die Statik weniger relevant und ergibt sich aus der Höhe.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Michelmeier
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von Michelmeier »

Tastenspitz hat geschrieben: 27.08.23, 12:16 Ich kenn die Formel 5+(2*Traglänge). Bei 4 m sind das dann 13 cm Sparrenhöhe. Die Breite ist hierbei für die Statik weniger relevant und ergibt sich aus der Höhe.
Auskunft vom Dachdecker.

Als Grundregel gilt, dass je 100 Zentimeter Überdachung eine Balkenstärke von 5 Zentimetern verwendet werden sollte
ktown
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von ktown »

Also waren schon die alten Balken unterdimensioniert.
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von Michelmeier »

ktown hat geschrieben: 27.08.23, 13:22 Also waren schon die alten Balken unterdimensioniert.
Nein. Vor 40 Jahren wurden Balken anders dimensioniert
Michelmeier
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von Michelmeier »

Dummerchen hat geschrieben: 27.08.23, 09:17 Wieso kann man die Bedachung nicht mehr fachmännisch reinigen? Ein Fachmann sollte wissen, dass Doppelstegplatten nicht begehbar sind und über entsprechende Werkzeuge verfügen, um die Reinigung vom Boden oder von der Leiter aus durchzuführen.
Michelmeier hat geschrieben: 27.08.23, 09:15 Wenn ein Holzfachmann eine Beratung durchführt und eine Empfehlung ausspricht, dann folgt man dieser.
Wie du schon selbst schreibst: er ist Holzfachmann, nicht Terrassendachfachmann.

Wenn man sich nicht sicher ist, was man für die Konstruktion einer Terrassenüberdachung braucht, muss man einen Dachdecker oder eine Firma für solche Terrassenüberdachungen beauftragen. Die haften dann auch für das, was sie machen - inklusive der Auswahl der Materialien.

Bei Hartnäckigen dreck oder Reperaturen muss man auf die Balken gehen können. Aufgrund der Belastung und Eigengewichts ist das nicht zu vernachlässigen und kann gefährlich werden
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von Michelmeier »

ktown hat geschrieben: 27.08.23, 10:38 Ich vermute mal, das die alten Balken diesen Querschnitt hatten.
Michelmeier hat geschrieben: 27.08.23, 09:15 Wenn ein Holzfachmann eine Beratung durchführt und eine Empfehlung ausspricht, dann folgt man dieser.
Wieso? Hat er mit dieser Ausbildung auch die Befähigung für statische Aspekte erworben?
Wenn man in den Holzfachhandel geht und dem mitteilt, was man vor hat, dann ist es sehr häufig, dass entsprechende Statische Kenntnisse von einem Holzfachmann haben muss. Wenn er diese nicht hat, dann muss er auf eine. Statiker verweisen.
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von ktown »

Michelmeier hat geschrieben: 27.08.23, 13:36
ktown hat geschrieben: 27.08.23, 13:22 Also waren schon die alten Balken unterdimensioniert.
Nein. Vor 40 Jahren wurden Balken anders dimensioniert
Liegt wohl daran, da die DIN seitdem mehrfach überarbeitet wurde und die Sicherheitsbeiwerte erhöht wurden. :wink:
Das sind aber nicht die Themen die in diesem Forum erörtert werden.
Dafür gibt es viele andere.
Halten wir also fest.
Wir haben einen Laien der die Unterkonstruktion selbst, ohne fachmännischen Rat und Hilfe austauschen will. Er vertraut einem einem Dritten, der für ihn, als langjähriger Mitarbeiter eines Holzfachhandels, als Experte angesehen wird. Plötzlich taucht wieder ein Dritter auf der für den Laien als Experte angesehen wird und lässt sich durch eine unbelegte Aussage verunsichern und das ganze obwohl der Altbestand, unter dem Gesichtspunkt der Aussage, eigentlich komplett instabil hätte sein müssen. :wink:
Nur soviel zum Emotionalen.
Rein rechtlich gibt es keinen Beleg dafür, daß eine Falschberatung vorliegt.
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Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von ktown »

Michelmeier hat geschrieben: 27.08.23, 13:38 Bei Hartnäckigen dreck oder Reperaturen muss man auf die Balken gehen können. Aufgrund der Belastung und Eigengewichts ist das nicht zu vernachlässigen und kann gefährlich werden
Das stimmt grundsätzlich. Aber gibt es einen Beleg dafür, dass es jetzt nicht mehr geht (mal abgesehen von einer unbedarften Aussage eines Dachdecker der übrigens kein Zimmermann ist)?
Michelmeier hat geschrieben: 27.08.23, 13:41 Wenn er diese nicht hat, dann muss er auf eine. Statiker verweisen.
Sagt wer bzw. welche Vorschrift?
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