Falschberatung Holzfachhandel

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

Moderator: FDR-Team

Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5970
Registriert: 01.06.07, 18:45
Wohnort: Wehringen

Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von Elektrikör »

Och menno,

nun gebt ihm doch schon die Wunschantwort :ironie:

Wie sieht es mit dem Schadesersatz aus, da die Doppelstegplatten nicht mehr fachmännisch gesäubert werden dürfen (Balkenbelastung zu hoch).
Jede Menge .....
Muss der Kunde ggf. einen zweiten Balken unter den bisherigen dulden, da es Optisch nicht schön ist.
Auf keinen Fall, nie im Leben
Welche Kosten muss der Händler (neue z.B. Holzbalken, ggf. neue Profile falls die beim Abbau kaput gehen, angepasste Alu Winkel, Arbeitszeit etc.) übernehmen ?
Mindestens: ALLES

PS: ich hab keine Ahnung von der Materie :devil:
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 11323
Registriert: 21.01.05, 22:43
Wohnort: Der Kohlenpott hat mich wieder!

Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von Dummerchen »

Michelmeier hat geschrieben: 27.08.23, 13:38 Bei Hartnäckigen dreck oder Reperaturen muss man auf die Balken gehen können. Aufgrund der Belastung und Eigengewichts ist das nicht zu vernachlässigen und kann gefährlich werden
Dem professionellen Arbeitsschützer in mir kommt gleich das Kotzen.
Wenn die Bedachung nicht begehbar ist, dann ist sie nicht begehbar, auch nicht genau auf den darunterliegenden Balken!

Bei so einer Konstruktion muss man sich halt die notwendigen Werkzeuge holen, z.B. Steiger, oder man muss Laufstege auf das Dach bauen. Alles andere kann tödlich enden, so wie bei einem unserer Kunden, wo ein Mitarbeiter einen falschen Schritt gemacht hat und durch das Dach 6 Meter in den Tod gestürzt ist.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
Flowjob
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 918
Registriert: 11.09.13, 21:55

Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von Flowjob »

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Laufbohlen sind das Mindeste, direkt auf den Platten hat niemand was zu suchen.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 23911
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von FM »

Michelmeier hat geschrieben: 27.08.23, 07:03 Ein Dachdecker teilt jetzt mit, dass die Balken auf der Länge zu knapp bemessen wurde und der Grundsatz lautet, dass pro Meter 5 cm breites KVH Holz benötigt wird.
Und wie "gerichtsfest" ist diese Aussage? Ist das allgemein anerkannter technischer Standard, auch unabhängig von weiteren Faktoren wie z.B. Bauweise, Holzart, sonstige Materialien, Verbindungstechnik, Standort? Oder ist es die fachliche Meinung dieses einen Handwerkers?
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24297
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von Tastenspitz »

Letztlich wird ein Statiker sich das ansehen müssen um eine belastbare Aussage zu bekommen.
Und da geht's dann auch um Sparrenabstand, Dicke der Platte, Neigung und wie die Last abgefangen wird.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 29439
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von ktown »

Ist aber alles letztlich für die eigentlichen Sachverhalt unerheblich. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 23911
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von FM »

Tastenspitz hat geschrieben: 27.08.23, 18:49 Letztlich wird ein Statiker sich das ansehen müssen um eine belastbare Aussage zu bekommen.
Und da geht's dann auch um Sparrenabstand, Dicke der Platte, Neigung und wie die Last abgefangen wird.
... und welche Informationen dem Verkäufer dazu mitgeteilt wurden.
Ist aber alles letztlich für die eigentlichen Sachverhalt unerheblich. :wink:
Ich bin zwar technischer Laie, könnte mir aber schon gut vorstellen, das die von Tastenspitz genannten Kriterien (die der Dachdecker vor Ort dann sah, der Verkäufer aber nicht) relevant sein könnten.

Man sollte sich halt bewusst sein: wer am Ende verliert, bezahlt das Gericht, beide Anwälte und vermutlich eben auch einen Sachverständigen. Eventuell sind da andere Lösungen preisgünstiger.
MGH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 594
Registriert: 07.01.05, 11:47
Wohnort: Region München

Re: Falschberatung Holzfachhandel

Beitrag von MGH »

Die einzige offiziell richtige Methode ist eine statische Berechnung unter Anwendung der betreffenden DIN-Normen. Dabei sind dann auch Schneelastzonen, Windlasten, konstruktive Details usw. zu beachten.
Alles Andere sind Näherungsverfahren, die unter bestimmten Rahmenbedingungen zwar meist brauchbare Ergebnisse liefern, aber formal keinen Standsicherheitsnachweis ersetzen. Auch ist dabei darauf zu achten, das der Ersteller auch nachweisberechtigt ist, z. B. als Bauing, oder bestimmte Handwerksmeister (Maurer, Betonbauer, Zimmerer, teilweise mit Zusatzqualifikation je nach Bundesland).
Auch beschränkt sich die Statik nicht alleine auf den Einfeldträger "Sparren" sondern betrachtet auch die Auflager, Aussteifungen, Stützen, Fundamente usw.

Der Holzfachverkäufer (wenn nicht zufällig auch Bauing.) und der Dachdecker (soweit nicht z. B. Zimmerermeister) sind i.d.R. nicht nachweisbereichtigt, auch wenn ich einem erfahrenen Dachdecker, der die Einbausituation vor Ort besichtigt hat, es eher zutraue als einem Verkäufer nach Ferndiagnose...
Antworten