Laufzeiten beim Beantragen des Eintrags eines Markenzeichens

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linlin
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Laufzeiten beim Beantragen des Eintrags eines Markenzeichens

Beitrag von linlin »

guten Morgen liebe Community,


Das DPMA sagt, das das Eintragungsverfahren zur Markenanmeldung im Grunde circa ein halbes Jahr dauern kann.
Das Eintragungsverfahren ist – wenn keine Rückfragen erforderliche sind und keine Einwände erhoben werden
- in der Regel nach circa 7 bis 8 Monaten abgeschlossen. Eine beschleunigte Prüfung ist auf Antrag und gegen eine gesonderte Gebühr möglich.
vgl. https://www.dpma.de/marken/pruefung_ein ... index.html

Wie lange würde es gehen wenn man das sogenannte beschleunigte Verfahren anwendet?

Wie lange dauert das Eintragungsverfahren bei einer Marke?

Freu mich von euch zu hören.
Tastenspitz
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Re: Laufzeiten beim Beantragen des Eintrags eines Markenzeichens

Beitrag von Tastenspitz »

Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
linlin
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Re: Laufzeiten beim Beantragen des Eintrags eines Markenzeichens

Beitrag von linlin »

hallo und guten Abend


vielen Dank für deine rasche Antwort. Und hier noch eine vertiefende Frage zum Thema "Markenanmeldung" - also ich bin im Moment dabei eine Marke anzumelden. Dabei stell ich frest: Es gibt hier "Unterschiede"



update: und nachtrag: : also wenn man das Formular für die Anmeldung im Offline-Verfahren ansieht - dann sieht man gleich was ich meine. hier kann man die Warzen und Dienstleistungen einfach eintragen

vgl hier: https://www.dpma.de/docs/formulare/marken/w7005.pdf

Also ich denke, dass das Offline-Verfahren für mich passender ist - denn hier kann ich meine Warzen u. Dienstleisutungs-Daten eintragen..

hier die ganze Story:
bei der Eintragung einer Marke möchte ich gern das elektronische Verfahren wählen - via DPMADirekt . Beim diesem Online-Verfahren den Waren- und Dienstleistungsklassen angelangt stelle ich fest, dass man hier anscheinend nur bestimmte "Oberklassen" angeben kann


Das Online-Verfahren notiert hier folgendes:

Waren und Dienstleistungen müssen nach Klassen getrennt und die Klassen numerisch aufsteigend aufgeführt werden, zum Beispiel:

soweit - so gut. Ich dachte dass ich hier also ein Formular vorfinde in dem ich die Waren und Dienstleistungsklassen moeglichst detailliert angeben kann - etwa so:


Klasse 3: Kosmetika; kosmetische Badezusätze; bla bla bla

Klasse 5: pharmazeutische Erzeugnisse; Arzneimittel für zahnärztliche Zwecke;
bla bla bla

Klasse 44: Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere.
bla bla bla

genaue Erläuterung der Waren und Dienstleistungen hier !!
Anm.: hier an dieser Stelle wären mir möglichst detailreiche Angaben sehr wichtig.


Meine Erwartung war, dass ich hier in den Eintragungen "narrativ" bzw. moeglichst genau werden kann.
Dies scheint aber m.E. nicht der Fall zu sein. So wie sich das mir erschließt - u. für mich aussieht - kann ich hier nicht so genau werden. sondern muss mit den hier angegebenen Mitteln arbeiten.

Das allerdings scheint mir etwas ungenau - und deshalb frage ich mich, ob ich das in Papierform nicht wesentlich einfacher (bzw. genauer - nämlich narrativ und beschreibend genau (vgl. oben im Beispiel) einreichen kann.

Was meint ihr denn hierzu!?

Freue mich über einen Tipp
vg


vgl. hier die Details: auf dem dpmaDirekt-Portal zu den Waren- und Dienstleistungen.


Waren und Dienstleistungen

Wählen Sie hier Waren und/oder Dienstleistungen aus, die Sie mit Ihrer Marke kennzeichnen wollen.

In dieser Anwendung sind ca. 70.000 Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen hinterlegt, die Ihnen zur Erstellung Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses zu Verfügung stehen. Mit der Auswahl von Oberbegriffen (Gruppentitel) vermeiden Sie unnötig detailliert ausgestaltete WDVZ; Sie tragen somit zu einer zügigen Bearbeitung Ihrer Anmeldung bei!


Waren und Dienstleistungen

Mit der Nutzung der Gruppentitel der einheitlichen Klassifikationsdatenbank besteht die Möglichkeit mit wenigen oberbegrifflich gefassten Formulierungen einen umfassenden Schutz für eine Markenanmeldung zu erlangen, ohne dafür sehr lange, umfangreiche und unübersichtliche Verzeichnisse erstellen zu müssen. Umfassende Informationen zu den Gruppentiteln finden Sie hier

Finden Sie die für Ihre Marke passenden Waren- und Dienstleistungen über die Oberbegriffe (Gruppentitel-Ebenen) in der linke Spalte! Durch Klick auf die blauen Pfeile der Klassen in der linke Spalte [1] öffnen sich die Ebenen der Oberbegriffe (sog. Gruppentitel). Durch Klick auf die Oberbegriffe (Gruppentitel) [2] werden in der rechten Spalte einzelne, unter diese Gruppentitel fallende Waren oder Dienstleistungen angezeigt. Sie können die Oberbegriffe direkt auswählen [3] und in Ihr Verzeichnis übernehmen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Oberbegriff wählen, ist die Nennung von darunterliegenden Einzelbegriffen nicht mehr nötig! Begriffe, die dieses Zeichen enthalten, sind zu unbestimmt um in ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aufgenommen zu werden. Wählen Sie hier passende Einzelbegriffe.
WDVZ Oberbegriffe selektieren

Finden Sie die für Ihre Marke passenden Waren- und Dienstleistungen über Schlagwortsuche! Im Feld „Suche" können Sie nach einzelnen Waren oder Dienstleistungen suchen. In der linken Spalte erhalten Sie eine Auflistung der Oberbegriffe (Gruppentitel) in denen der einzelne Suchbegriff enthalten ist. Durch Klick auf die angezeigten Oberbegriffe (Gruppentitel) werden die enthaltenen einzelnen Waren oder Dienstleistungen in der rechten Spalte angezeigt.

vielleicht hab ich ja etwas übersehen - und vielleicht kann man doch sehr genaue Angaben online eintragen?!
Freue mich auf einen Tipp.



vgl. die Bilder: https://imgur.com/a/xYkIOWS

https://imgur.com/HLe1qFB

https://imgur.com/undefined

https://imgur.com/2UklvRo


[editmessage]-- Editiert von User am 23. August 2023 04:34[/editmessage]

[editmessage]-- Editiert von User am 23. August 2023 04:37[/editmessage]


nachtrag:
also wenn man das Formular für die Anmeldung im Offline-Verfahren ansieht - dann sieht man gleich was ich meine. hier kann man die Warzen und Dienstleistungen einfach eintragen

vgl hier: https://www.dpma.de/docs/formulare/marken/w7005.pdf

Denke, dass das Offline-Verfahren für mich passender ist - denn hier kann ich meine Warzen u. Dienstleisutungs-Daten eintragen..
ExDevil67
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Re: Laufzeiten beim Beantragen des Eintrags eines Markenzeichens

Beitrag von ExDevil67 »

linlin hat geschrieben: 24.08.23, 00:43 also ich bin im Moment dabei eine Marke anzumelden.
An der Stelle habe ich aufgehört zu lesen. Beratung in konkreten Einzelfällen ist hier nicht zulässig.
linlin
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Zeitpunkte u. Verläufe im Prozess der Markenanmeldung ....

Beitrag von linlin »

Moin Community,


eine ganz allgemeine Frage zu Zeitpunkten u. Verläufen im Prozess der Markenanmeldung. - es ist so allgemein, wie unspezifisch - mithin keine Frage eines konkret vorliegenden Falles - sondern eine eher allgemeine Frage... - und damit trifft sie die Netiquette und Regularien des Forums von vornherein...


also - es geht um die Frage zu Zeitpunkten u. Verläufen:

Senta Bingener schreibt:

Vorbehaltlich anderer Auseinandersetzungen vor ordentlichen Gerichten, und Löschungsverfahren ist sie (die Marke) als Registerrecht jedoch zunächst erst "gesichert", wenn innerhalb von drei Monaten ab ihrer Veröffentlichung kein Inhaber einer älteren Registermarke oder neuerdings unter bestimmten Voraussetzungen auch älterer nicht eingetragener Marken oder anderer Zeichen einen erfolgreichen Widerspruch gegen sie einlegt.

Senta Bingener S. 169 - in Senta Bingene; Markenrecht Ein Leifaden für die Praxis 2. Auflage Verlag C.H. Beck 2012

Frage; wann ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung.. ist hier gemeint
a. die Eintragung - nach wahrscheinlich 6 Monaten... oder
b. die Eintragung - unmittelbar nach wenigen Wochen.. .

vgl. : "Die Entscheidung über jeden Einzelfall erfolgt allein auf Grundlage des Markengesetzes. Entspricht die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen und liegt kein Schutzhindernis vor, trägt das DPMA die Marke in das Register ein. Die Eintragung wird im elektronischen Markenblatt veröffentlicht"

vgl hier: Der Weg Ihrer Marke ins Register: https://www.dpma.de/marken/pruefung_ein ... index.html

....
Die Markenstellen des Deutschen Patent- und Markenamts klären zunächst, ob alle erforderlichen Angaben, nämlich Anmelder, Marke und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, vorliegen. Bearbeitet wird die Markenanmeldung jedoch erst, wenn die Gebühren für die Anmeldung vollständig einbezahlt sind. Einzelheiten zu den Dokumenten in Markenverfahren können Sie der aktuellen Fassung der pdf-Datei Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen und für die Registerführung (W 7735) entnehmen. Als nächstes prüfen die Markenstellen, ob die angemeldete Marke wegen absoluter Schutzhindernisse von der Eintragung ausgeschlossen sein könnte. So gelten vor allem Angaben, die die Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreiben (z.B. "Äpfel" für Obst), als Ausschlusskriterium, weswegen eine Marke nicht eingetragen werden kann. In diesen Fällen besteht auch dann kein Anspruch auf Eintragung, wenn die Marke so oder ähnlich bereits zu einem früheren Zeitpunkt ins Markenregister eingetragen wurde. Die Entscheidung über jeden Einzelfall erfolgt allein auf Grundlage des Markengesetzes. Entspricht die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen und liegt kein Schutzhindernis vor, trägt das DPMA die Marke in das Register ein. Die Eintragung wird im elektronischen Markenblatt veröffentlicht. Der Inhaber erhält eine Urkunde über die Eintragung.
Freue mich, von Euch zu hören. ...
Tastenspitz
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Re: Zeitpunkte u. Verläufe im Prozess der Markenanmeldung ....

Beitrag von Tastenspitz »

Der Markeninhaber bekommt eine Urkunde. Da steht ein Datum drauf. Ab diesem Datum dann den Timer an der SmartWatch auf 7.862.400 Sekunden stellen.
Das sollte passen.
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ktown
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Re: Laufzeiten beim Beantragen des Eintrags eines Markenzeichens

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
ExDevil67 hat geschrieben: 24.08.23, 06:34
linlin hat geschrieben: 24.08.23, 00:43 also ich bin im Moment dabei eine Marke anzumelden.
An der Stelle habe ich aufgehört zu lesen. Beratung in konkreten Einzelfällen ist hier nicht zulässig.
Das sagt alles.
Hiermit ist zu.
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