Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
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Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
Eigentümer E hat einen defekten Rollladen. Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung ist Eigentümer E für die Reparatur zuständig.
Rollladenbauer R rückt an und stellt fest, dass eine Lamelle gerissen ist. Er empfiehlt einen Wechsel des gesamten Rollladens.
In der Teilungserklärung steht folgendes zum Thema Instandhaltung:
1. die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Eigentümergemeinschaft.
2. Jeder Eigentümer hat sein Sondereigentum nd die im räumlichen Bereich seines Sondereigentums befindlichen Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (z.b. Renster Rollläden und Außentüren) - jedoch ausgenommen Außenanstriche - auf seine Kosten so instand zu halten, wie dies im Interesse der Gemeinschaft erforderlich ist und dabei zu gewährlieisten, dass keinem anderen Wohnungseigentümer oder Hausbewohner über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.
Sehe ich es richtig, dass für die Kosten des Rollladens aufkommen muss?
Rollladenbauer R rückt an und stellt fest, dass eine Lamelle gerissen ist. Er empfiehlt einen Wechsel des gesamten Rollladens.
In der Teilungserklärung steht folgendes zum Thema Instandhaltung:
1. die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Eigentümergemeinschaft.
2. Jeder Eigentümer hat sein Sondereigentum nd die im räumlichen Bereich seines Sondereigentums befindlichen Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (z.b. Renster Rollläden und Außentüren) - jedoch ausgenommen Außenanstriche - auf seine Kosten so instand zu halten, wie dies im Interesse der Gemeinschaft erforderlich ist und dabei zu gewährlieisten, dass keinem anderen Wohnungseigentümer oder Hausbewohner über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.
Sehe ich es richtig, dass für die Kosten des Rollladens aufkommen muss?
Zuletzt geändert von Starwars2001 am 05.09.23, 09:59, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
So steht es da.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
Im Mietrecht unterscheidet man ja Instandhaltung und Instandsetzung.
Werden diese Begrifflichkeiten im WEG auch verwendet oder könnten sie hier eine Rolle spielen?
Werden diese Begrifflichkeiten im WEG auch verwendet oder könnten sie hier eine Rolle spielen?
Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
Nö. Da hier kein Mietverhältnis vorliegt und der Eigentümer es letztlich immer zahlt.
Wenn man die Begrifflichkeiten sich zu Gemüte führt, kommt man letztlich selbst drauf.
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Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
Laut Beschreibung sind die Rolläden Gemeinschaftseigentum der WEG. Für die Instandhaltung soll aber laut Teilungserklärung ausnahmsweise der jeweilige Wohnungseigentümer zuständig sein. Ist der Tausch des Rolladens eine Instandhaltungsmaßnahme?
Nach den Begrifflichkeiten des Mietrecht wohl nicht, aber spielt das hier eine Rolle?
Ich verstehe die Frage, kann sie aber nicht beantworten.
Nach den Begrifflichkeiten des Mietrecht wohl nicht, aber spielt das hier eine Rolle?
Ich verstehe die Frage, kann sie aber nicht beantworten.
Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
Das der Eigentümer nun den kompletten Panzer austauschen will, dafür kann die Eigentümergemeinschaft nichts. Der Austausch einer Lamelle würde ich als Instandhaltung ansehen.
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Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
Wollen sie jetzt jeweils um eine Lamelle erhöhen um zu erfahren, ab wann es keine Instandhaltung sondern eine Instandsetzung ist?
Letztlich würde das ein Richter entscheiden wenn sich der Eigentümer und die WEG nicht einigen könnten.
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Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
Diese Frage ist eindeutig mit ja zu beantworten.
Darauf kann es hinauslaufen.
Diese Empfehlung nimmt die Gemeinschaft nicht, an was dann?Starwars2001 hat geschrieben: ↑05.09.23, 09:54 Rollladenbauer R rückt an ... Er empfiehlt einen Wechsel des gesamten Rollladens.
Rollladen im Bereich des SE werden in der Regel nur vom Sondereigentümer benutzt.
Der einen betätigt sie nie, diese Rollladen verschleißen nicht und erleiden keine Schäden.
Der andere zwei mal am Tag mit entsprechend hohem "Verlusten".
Bietet sich da nicht eine verursachergerechte Kostenverteilung an?
Was wollten die Verfasser der Teilungserklärung wie regeln?Starwars2001 hat geschrieben: ↑05.09.23, 09:54 In der Teilungserklärung steht folgendes zum Thema Instandhaltung:
Was stellten sie sich unter Instandhaltung vor?
Wie sind Verschleißteile zu behandeln, z.B. Rollladengurte oder Rollladenmotoren.
Wie ist damit umzugehen, wenn der Insdtandhaltingspflichtige auf Verschleiß fährt um durch dann notwenige Reparaturen um die Kosten zu kommen?
Der eine nutzt "seine" Rollladen nie, entsprechend kommt es zu keinem Instandhaltungs- oder Instandsetzungsaufwand.
Der andere zweimal täglich mitentsprechend hohen Folgekosten.
Ist da nicht eine verursachergerechter Kostenverteilung angezeigt?
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Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
So wie in der TE hier? Jeder zahlt für seinen Teil mit Ausnahme des Fassadenanstriches. Ergibt Sinn.Verpflichteter hat geschrieben: ↑07.09.23, 10:04 Bietet sich da nicht eine verursachergerechte Kostenverteilung an?
NmE.:
Instandsetzung=Reparatur ist es ab kaputter Lamelle Nr. 1.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
Instandhaltung ist die Erhaltung eines funktionstüchtigen Zustandes durch vorbeugende Wartung, z.B. das Nachfüllen von Öl beim Auto, der Austausch von Verschleißteilen BEVOR sie kaputt gehen. Beim Rolladen beschränkt sich das vermutlich auf eine regelmäßige Reinigung um übermäßig Reibung im System zu vermeiden.
Instandsetzung beseitigt einen Schaden.
Ob man nun die Kosten für die Instandsetzung tragen muss, obwohl die Teilungserklärung nur zur Instandhaltung verpflichtet, kann man dann wohl mal in Frage stellen. Bestenfalls fehlt hier noch ein Beschluss der WEG...
Instandsetzung beseitigt einen Schaden.
Ob man nun die Kosten für die Instandsetzung tragen muss, obwohl die Teilungserklärung nur zur Instandhaltung verpflichtet, kann man dann wohl mal in Frage stellen. Bestenfalls fehlt hier noch ein Beschluss der WEG...
Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
Eindeutig ja.
Unsinn.
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Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
Man muss zwischen Instandhaltung und Instandsetzung unterscheiden. Instandhaltung = Rollladen/Lamellen werden regelmäßig gereinigt, geschmiert, gewartet usw. Instandsetzung = ein Teil des Rollladens geht kaputt (z.B. eine Lamelle bricht) und wird repariert/ersetzt.Starwars2001 hat geschrieben: ↑05.09.23, 09:54 2. Jeder Eigentümer hat sein Sondereigentum nd die im räumlichen Bereich seines Sondereigentums befindlichen Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (z.b. Renster Rollläden und Außentüren) - jedoch ausgenommen Außenanstriche - auf seine Kosten so instand zu halten, wie dies im Interesse der Gemeinschaft erforderlich ist und dabei zu gewährlieisten, dass keinem anderen Wohnungseigentümer oder Hausbewohner über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.
Daher ist meine Meinung, dass wenn E den Rollladen ordentlich instand gehalten hat, die ETG die Instandsetzung = Reparatur bezahlen muss. Denn in der TE ist offensichtlich dazu nichts abweichend von den gesetzlichen Regelungen vereinbart worden.
Wenn der Rollladenbauer nun einen kompletten Tausch empfiehlt ist das schön und gut (und wirtschaftlich vielleicht sogar richtig), dies müsste dann aber aus meiner Sicht durch die ETG beschlossen (und folglich auch bezahlt) werden.
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Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
Hallo,,
in der Technik:
Instandhaltung = Oberbegriff / Überschrift und unterteilt sich in:
Wartung
Inspektion
Instandsetzung
Verbesserung
MfG
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Instandsetzung
Verbesserung
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?
So wie ich es sehe, gibt es im Wohnungseigentum keine rechtliche Normierung zu diesem Begriff.
Ein paar Richter haben in Einzelfallentscheidungen beurteilt was sie sich darunter vorstellen.
MfG
uwe
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