Aus meiner beruflichen Erfahrung kenne ich keinen Fall, in dem es geflüchteten aus Eritrea zumutbar war, die Botschaft auch nur zu betreten.
Siehe auch: Wie eine Diktatur Steuern von Asylbewerbern abzockt (vom 05.06.2015).
Moderator: FDR-Team
Aus meiner beruflichen Erfahrung kenne ich keinen Fall, in dem es geflüchteten aus Eritrea zumutbar war, die Botschaft auch nur zu betreten.
Don Cojone hat geschrieben: ↑08.04.23, 16:58 Wollte nur hinzufügen:
2. Der Altern der Kinder gilt nach dem Zeitpunkt des Antrages nach Familienzusammenführung, nicht nach Bewilligung. Es spielt also keine Rolle, dass ein Kind inzwischen volljährig geworden ist.
Kann ich das irgendwo nachlesen?
3. Am bestens zu einer Fachdientsberatung für Migrant_innen gehen, damit ihr nichts falsch macht. AWO, IB, ..., es gibt viele und sind leicht zu googeln. Flüchtlingsräte haben manchmal Listen nach Bundesländern auf ihren Webseiten.
Wie will sie denn ohne Pass überhaupt nachweisen, dass sie die Tochter der anderen Person ist, und wer die Erklärung (über was?) unterschreibt? Die bloße Erklärung "ich bin AB und meine Mutter ist XY" hat kaum Beweiswert. Selbst bei der Mutter ist fraglich, ob sie noch sicher bezeugen kann, das ist ihre Tochter (wenn sie zuletzt erst 10 war und jetzt 18). Aber per DNA-Gutachten müsste es doch gehen.
FM hat geschrieben: ↑01.11.23, 17:50TG hat geschrieben: ↑11.09.23, 09:08Es gibt eine Taufurkunde mit Übersetzung aus dem Heimatland, darin steht der Name der Mutter und des Vaters.ExDevil67 hat geschrieben: ↑11.09.23, 08:56
Wie will sie denn ohne Pass überhaupt nachweisen, dass sie die Tochter der anderen Person ist, und wer die Erklärung (über was?) unterschreibt? Die bloße Erklärung "ich bin AB und meine Mutter ist XY" hat kaum Beweiswert. Selbst bei der Mutter ist fraglich, ob sie noch sicher bezeugen kann, das ist ihre Tochter (wenn sie zuletzt erst 10 war und jetzt 18). Aber per DNA-Gutachten müsste es doch gehen.