Familienzusammenführung

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Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

ExDevil67 hat geschrieben: 11.09.23, 11:46 Ist denn gesichert das diese Erklärung in jedem (Einzel)Fall verlangt wird und in jedem (Einzel)Fall unzumutbar ist?
Aus meiner beruflichen Erfahrung kenne ich keinen Fall, in dem es geflüchteten aus Eritrea zumutbar war, die Botschaft auch nur zu betreten.

Siehe auch: Wie eine Diktatur Steuern von Asylbewerbern abzockt (vom 05.06.2015).
TG
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von TG »

Ja, jeder Geflüchtete aus Eritrea muß einen Nationalpaß bei der ABH vorlegen, um die Identität nachzuweisen. Ist dieser nicht vorhanden, muß die Botschaft konsultiert werden. Das verweigern die Betroffenen, weil sie eine Reueerklärung unterschreiben müssen, sowie 2% ihres Einkommens pro Jahr des Verlassens des Staates zahlen müssen.
Gruß TG
TG
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von TG »

Don Cojone hat geschrieben: 08.04.23, 16:58 Wollte nur hinzufügen:


2. Der Altern der Kinder gilt nach dem Zeitpunkt des Antrages nach Familienzusammenführung, nicht nach Bewilligung. Es spielt also keine Rolle, dass ein Kind inzwischen volljährig geworden ist.

Kann ich das irgendwo nachlesen?


3. Am bestens zu einer Fachdientsberatung für Migrant_innen gehen, damit ihr nichts falsch macht. AWO, IB, ..., es gibt viele und sind leicht zu googeln. Flüchtlingsräte haben manchmal Listen nach Bundesländern auf ihren Webseiten.

Die wissen auch nicht weiter.
Gruß TG
FM
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von FM »

TG hat geschrieben: 11.09.23, 09:08
ExDevil67 hat geschrieben: 11.09.23, 08:56
Das wird man vermutlich erst wissen wenn man bei der Botschaft war und von dieser eine Reueerklärung vorgelegt bekommen hat.
Dahin wird sie definitiv nicht gehen und eine Reueerklärung selbstverständlich nicht unterschreiben. Sie hat 8 J. ohne ihre Mutter gelebt.
Wie ist jetzt am sinnvollsten vorzugehen? Schriftlich eine Erklärung an die ABH geben?
Wie will sie denn ohne Pass überhaupt nachweisen, dass sie die Tochter der anderen Person ist, und wer die Erklärung (über was?) unterschreibt? Die bloße Erklärung "ich bin AB und meine Mutter ist XY" hat kaum Beweiswert. Selbst bei der Mutter ist fraglich, ob sie noch sicher bezeugen kann, das ist ihre Tochter (wenn sie zuletzt erst 10 war und jetzt 18). Aber per DNA-Gutachten müsste es doch gehen.
TG
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von TG »

FM hat geschrieben: 01.11.23, 17:50
TG hat geschrieben: 11.09.23, 09:08
ExDevil67 hat geschrieben: 11.09.23, 08:56

Wie will sie denn ohne Pass überhaupt nachweisen, dass sie die Tochter der anderen Person ist, und wer die Erklärung (über was?) unterschreibt? Die bloße Erklärung "ich bin AB und meine Mutter ist XY" hat kaum Beweiswert. Selbst bei der Mutter ist fraglich, ob sie noch sicher bezeugen kann, das ist ihre Tochter (wenn sie zuletzt erst 10 war und jetzt 18). Aber per DNA-Gutachten müsste es doch gehen.
Es gibt eine Taufurkunde mit Übersetzung aus dem Heimatland, darin steht der Name der Mutter und des Vaters.
Gruß TG
FM
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von FM »

TG hat geschrieben: 01.11.23, 18:40 Es gibt eine Taufurkunde mit Übersetzung aus dem Heimatland, darin steht der Name der Mutter und des Vaters.
Taufurkunden enthalten aber meist kein Foto und wenn wäre es oft sehr veraltet.
TG
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von TG »

Es gibt keine Geburtsurkunden in Eritrea, nur Taufurkunden.
Gruß TG
FM
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von FM »

Geburtsurkunde würde auch nicht die Identität nachweisen. Dazu benötigt man ein Dokument mit biometrischen Merkmalen wie Foto, Fingerabdruck, Körpergröße, Augenfarbe und Unterschrift.

Aber wie gesagt, wenn das Mutter-Tochter-Verhältnis das entscheidende Merkmal ist, müsste das per DNA-Test beweisbar sein.
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