UG schließen und klagen

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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lottchen
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UG schließen und klagen

Beitrag von lottchen »

A ist geschäftsführender Gesellschafter einen kleinen UG. Die UG gerät in Schieflage, u.a. weil 2 Auftraggeber ihre Rechnungen nicht bezahlen. A muss privat Geld reinstecken, damit es überhaupt weiter geht. Die UG verklagt einen dieser beiden Auftraggeber, es ist aber nicht abzusehen, wann da mal ein Urteil fallen wird. Und ob der Unterlegene in Revision geht....Also wann mal Geld fließt wenn überhaupt ist völlig unklar. Den zweiten Auftraggeber muss die UG erst verklagen und natürlich die Kosten dafür dann auch erst mal vorschießen...Die Angestellten sind bereits in Kurzarbeit, weil auch Folgeaufträge fehlen. A erwägt, die Firma zu schließen um nicht noch mehr Geld reinstecken zu müssen. Muss A die Firma "auf kleiner Flamme" (also ohne aktiven Betrieb mit den kleinstmöglichen Kosten) weiterlaufen lassen um die beiden Klagen durchziehen zu können (denn das will er unbedingt)? Oder kann er die Firma liquidieren und die Klagen trotzdem als Privatperson weiterlaufen lassen? Gibt es für Letzteres irgendeine Möglichkeit?
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ExDevil67
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Re: UG schließen und klagen

Beitrag von ExDevil67 »

lottchen hat geschrieben: 11.09.23, 14:40 Oder kann er die Firma liquidieren und die Klagen trotzdem als Privatperson weiterlaufen lassen? Gibt es für Letzteres irgendeine Möglichkeit?
Letzteres dürfte ohne eine offizielle Übertragung der Forderung auf die Privatperson A nicht gehen. Dabei wäre "nur" zu beachten das A und die UG juristisch zwei Personen sind und dementsprechend die UG dabei nicht über den Tisch gezogen werden darf.
Gefühlt würde ich dann eher den Weg über den Liquidation gehen. AFAIK gehört das (gerichtliche) eintreiben offener Forderungen zu den Aufgaben eines zu bestellenden Liquidators. Dauert dann halt entsprechend das ganze Prozedere.
lottchen
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Re: UG schließen und klagen

Beitrag von lottchen »

ExDevil67 hat geschrieben: 11.09.23, 15:11 Dabei wäre "nur" zu beachten das A und die UG juristisch zwei Personen sind und dementsprechend die UG dabei nicht über den Tisch gezogen werden darf.
Das dürfte nun das kleinste Problem sein. Da A bereits mehr in die UG gesteckt hat als dass diese einklagen kann. Es muss doch möglich sein, dass die UG ihre Forderungen an A abtritt.
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ExDevil67
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Re: UG schließen und klagen

Beitrag von ExDevil67 »

lottchen hat geschrieben: 12.09.23, 22:22 Da A bereits mehr in die UG gesteckt hat als dass diese einklagen kann. Es muss doch möglich sein, dass die UG ihre Forderungen an A abtritt.
Jein. Also das abtreten ist grundsätzlich möglich. Frage für den Steuerberater wäre dann aber ob man die bereits erfolgten Zahlungen noch nachträglich entsprechend umdeklarieren kann.
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