Aiwanger

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

Tastenspitz
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Re: Aiwanger

Beitrag von Tastenspitz »

bavarian tax collector hat geschrieben: 14.09.23, 14:08 Wir Waldorf und Statlers freuen uns, dass unsere Jugendsünden nur analog dokumentiert wurden!
Zum Glück :engel:
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Oktavia
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Re: Aiwanger

Beitrag von Oktavia »

Strafrechtlich ist das was die Herrren Aiwanger mutmaßlich getan haben lang verjährt. Relevant für heute ist der Umgang damit heute. Boah, da kann ich mich nicht erinnern..., das war mein großer Bruder, etc. Wenn man die Reaktionen des Herren heute im Kontext mit seinen Worten heute setzt steht zu vermuten, dass er seine anerzogene Nähe zum Rechtsextremismus nie abgelegt hat. Er hat nur geringfügig Kreise gefuttert damit man ihn wählen kann.
@ bavarian tax collector, jeder/r macht im Leben mal Dinge die nicht in Ordnung sind. Es ist der Umgang mit diesen "Fehlern" und das Lernen daraus die den Unterschied machen. Du sagst dass du deine Verhaltensweisen reflektiert hast und bestimmte Dinge heute nicht mehr tun würdest. Du bist in diesem Forum aber auch kein Hardliner der menschenfeindliche Äußerungen tätigt. Würdest du häufig Argumentieren wie z.B. Nordland, dann würde ich dir einen Wandel der Einstellung sicher nicht abnehmen. :wink:
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Roni
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Re: Aiwanger

Beitrag von Roni »

Und hätte er es gemacht wie Scholz:

Ich kann mich nicht mehr erinnern

War ja schon etwas länger her.
Tastenspitz
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Re: Aiwanger

Beitrag von Tastenspitz »

Oktavia hat geschrieben: 28.09.23, 07:07 Wenn man die Reaktionen des Herren heute im Kontext mit seinen Worten heute setzt steht zu vermuten, dass er seine anerzogene Nähe zum Rechtsextremismus nie abgelegt hat.
Steile These über jemand, der sich für den Vorfall vor ~ 35 Jahren entschuldigt und distanziert hat.
Wer hat ihm das denn anerzogen?
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Evariste
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Re: Aiwanger

Beitrag von Evariste »

FM hat geschrieben: 13.09.23, 10:40 Das mag für deine Jugendsünden so zutreffen, aber das genannte Flugblatt zu produzieren oder zu verbreiten (beides ist für Hubsi nicht nachgewiesen) wäre auch damals schon eindeutig eine Straftat gewesen. Und einem 16jährigem Gymnasiasten war das auch bekannt.
Hm. Welche Straftat haben SIe denn im Sinn? Ich sehe hier allenfalls einen Tatbestand im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
... und selbst darüber könnte man noch diskutieren (War das Flugblatt "geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören"? Geht aus dem Text eine Billigung oder Verharmlosung des nationalsozialistischen Unrechts hervor?)

Den Abs. 3 gibt es aber sowieso erst seit 1994.
Oktavia
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Re: Aiwanger

Beitrag von Oktavia »

Tastenspitz hat geschrieben: 28.09.23, 08:58
Oktavia hat geschrieben: 28.09.23, 07:07 Wenn man die Reaktionen des Herren heute im Kontext mit seinen Worten heute setzt steht zu vermuten, dass er seine anerzogene Nähe zum Rechtsextremismus nie abgelegt hat.
Steile These über jemand, der sich für den Vorfall vor ~ 35 Jahren entschuldigt und distanziert hat.
Wer hat ihm das denn anerzogen?
Sorry aber eine Entschuldigung habe ich bisher nicht vernommen. Das wäre auch nicht nötig nach so langer Zeit. Bei so einer moralisch schwerwiegenden Tat wäre jedoch eine Erklärung des inneren Wandels nötig gewesen. Einfach zu sagen, "sorry kann mich nicht erinnern, aber wenn da was gewesen sein sollte entschuldige ich mich mal vorsichtshalber" reicht mir nicht.
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Tastenspitz
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Re: Aiwanger

Beitrag von Tastenspitz »

Oktavia hat geschrieben: 29.09.23, 06:49 eine Erklärung des inneren Wandels nötig gewesen.
Naja. Er ist seit über 20 Jahren in verschiedensten Ebenen der Politik tätig. Vom Stadtrat bis zum Landesminister. Das könnte man als einen solchen Beleg ansehen. Allerdings muss man sich dann erstmal dem stellen, was bei jedem anderen Menschen in D gültig ist. Der Unschuldsvermutung. Justiziabel ist da sowieso nichts mehr nach der Zeitspanne.
Oktavia hat geschrieben: 29.09.23, 06:49 Einfach zu sagen, "sorry kann mich nicht erinnern, aber wenn da was gewesen sein sollte entschuldige ich mich mal vorsichtshalber
Hier haben wir im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:
1. Es ist so. Er kann sich nach fast 40 Jahren nicht mehr an alles erinnern. Was er noch in Erinnerung hat, hat er auch eingestanden und nur die Urheberschaft nicht preisgegeben. Klingt zumindest für mich schlüssig hier seinem Bruder erstmal die Möglichkeit zu geben, sich selber zu entscheiden.
2. Er hat hier gelogen und wesentliches verschwiegen. Da stellt sich die Frage, was könnte das sein? Viel bleibt da nicht.
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Evariste
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Re: Aiwanger

Beitrag von Evariste »

Vielleicht noch ein Punkt, der in der Diskussion nicht erwähnt wurde, der aber möglicherweise auch eine Rolle spielt.

Nehmen wir an., Herr A erinnert sich noch ziemlich genau an alles, was damals war. Und er teilt das mit. Dann wird mit 99%iger Wahrscheinlichkeit irgendjemand auftauchen, der sagt "Moment, das war aber ganz anders". (Das ist fast unvermeidlich, weil sich persönliche Erinnerungen nun mal über die Jahrzehnte verändern. Und Unterlagen und Dokumente aus der Zeit gibt es ja wohl nicht mehr, außer dem Flugblatt, das der Lehrer aufgehoben hat.) Das wird zu 100% von der Presse aufgegriffen und dann geht es weiter mit "Aiwanger hat gelogen". Auch hier würde eigentlich die Unschuldsvemutung gelten (also die Vermutung, dass Herr A recht haben könnte), aber wir haben ja gesehen, dass das nicht viel zählt.

Das wäre jedenfalls für mich ein Grund - wenn ich an der Stelle von Aiwanger wäre - mich mit konkreten Aussagen zurückzuhalten. Das Geraune über "Warum kann er sich nicht mehr erinnern?" ist immer noch besser als eine Diskussion, ob AIwanger oder der Mitschüler/Lehrer lügt.
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