Zum Glückbavarian tax collector hat geschrieben: ↑14.09.23, 14:08 Wir Waldorf und Statlers freuen uns, dass unsere Jugendsünden nur analog dokumentiert wurden!

Moderator: FDR-Team
Zum Glückbavarian tax collector hat geschrieben: ↑14.09.23, 14:08 Wir Waldorf und Statlers freuen uns, dass unsere Jugendsünden nur analog dokumentiert wurden!
Steile These über jemand, der sich für den Vorfall vor ~ 35 Jahren entschuldigt und distanziert hat.
Hm. Welche Straftat haben SIe denn im Sinn? Ich sehe hier allenfalls einen Tatbestand im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB:
... und selbst darüber könnte man noch diskutieren (War das Flugblatt "geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören"? Geht aus dem Text eine Billigung oder Verharmlosung des nationalsozialistischen Unrechts hervor?)Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Sorry aber eine Entschuldigung habe ich bisher nicht vernommen. Das wäre auch nicht nötig nach so langer Zeit. Bei so einer moralisch schwerwiegenden Tat wäre jedoch eine Erklärung des inneren Wandels nötig gewesen. Einfach zu sagen, "sorry kann mich nicht erinnern, aber wenn da was gewesen sein sollte entschuldige ich mich mal vorsichtshalber" reicht mir nicht.Tastenspitz hat geschrieben: ↑28.09.23, 08:58Steile These über jemand, der sich für den Vorfall vor ~ 35 Jahren entschuldigt und distanziert hat.
Wer hat ihm das denn anerzogen?
Naja. Er ist seit über 20 Jahren in verschiedensten Ebenen der Politik tätig. Vom Stadtrat bis zum Landesminister. Das könnte man als einen solchen Beleg ansehen. Allerdings muss man sich dann erstmal dem stellen, was bei jedem anderen Menschen in D gültig ist. Der Unschuldsvermutung. Justiziabel ist da sowieso nichts mehr nach der Zeitspanne.
Hier haben wir im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: