Stadt blockiert Verkauf vom Grundstück
Moderator: FDR-Team
Stadt blockiert Verkauf vom Grundstück
Hallo,
folgender imaginärer Fall.
Eine Industriehalle soll verkauft werden. Die Angelegenheit liegt seit fast 3 Monaten bei der Stadt, die nicht die Verzichtserklärung für das Vorkaufrecht abgibt. Stattdessen soll erst ein Termin mit der Unteren Wasserbehörde durchgeführt werden, die die Einleitung von Oberflächenwasser in die Kanalisation prüfen will.
Frage:
Gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage, die Verzichtserklärung zu blockieren? Was hat die Wasserbehörde mit dem Vorkaufsrecht zu tun? Die Genehmigungen sind doch vom neuen Besitzer einzuholen?
Danke
folgender imaginärer Fall.
Eine Industriehalle soll verkauft werden. Die Angelegenheit liegt seit fast 3 Monaten bei der Stadt, die nicht die Verzichtserklärung für das Vorkaufrecht abgibt. Stattdessen soll erst ein Termin mit der Unteren Wasserbehörde durchgeführt werden, die die Einleitung von Oberflächenwasser in die Kanalisation prüfen will.
Frage:
Gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage, die Verzichtserklärung zu blockieren? Was hat die Wasserbehörde mit dem Vorkaufsrecht zu tun? Die Genehmigungen sind doch vom neuen Besitzer einzuholen?
Danke
Re: Stadt blockiert Verkauf vom Grundstück
Guckst du §28 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Stadt blockiert Verkauf vom Grundstück
Danke, dem Link entnehme ich eine Frist von 3 Monaten. Was mir nicht klar ist, ist das Hinzuziehen von weiteren Ämtern. Sind diese relevant für das Vorkaufsrecht und den eigentlichen Kaufvertrag?
Re: Stadt blockiert Verkauf vom Grundstück
Man bedenke, dass die Frist erst nach vorliegen eines rechtskräftigen Kaufvertrages anfängt zu laufen.
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Re: Stadt blockiert Verkauf vom Grundstück
Dieser liegt sein knapp 3 Monaten in diesem theoretischen Fall vor.
Re: Stadt blockiert Verkauf vom Grundstück
Knapp 3 Monate heißt weniger als 3 Monate?
Und es zählt natürlich das Datum des Eingangs bei der Gemeinde. Rechtswirksam ist auch nur ein notariell beurkundeter Kaufvertrag, nicht eine rein privat abgeschlossene (Vor-)Vereinbarung.
Re: Stadt blockiert Verkauf vom Grundstück
Ja, der notariell beurkundeter Kaufvertrag liegt vor. Es sind nicht ganz 3 Monate voll aber die Stadt signalisiert, dass es länger dauern wird. Die Untere Wasserbehörde "muss" erst die Koaleszenzabscheider begutachte. Gefühlt wird da auf Zeit gespielt und der Grund ist unklar.
Re: Stadt blockiert Verkauf vom Grundstück
BVerwG, Beschluss v. 28.8.2020, 4 B 3.20
Wie mir scheint liegt hier eventuell ein Altlastenproblem vor.Kernpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Aussage, dass ein wirksamer Kaufvertrag, der den Fristenlauf des § 28 Abs. 2 BauGB auslöst, erst dann vorliegt, wenn alle nach zivil- oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen erteilt worden sind. Das Bundesverwaltungsgericht verweist hierzu auf § 463 BGB, der die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts im Privatrecht regelt. Dieser Paragraf bestimmt, dass das Entstehen des Rechts zur Ausübung des Vorkaufsrechts an das Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrags geknüpft ist. Das ist erst dann der Fall, wenn auch die für die Wirksamkeit des Vertrags erforderlichen Genehmigungen erteilt sind.
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Re: Stadt blockiert Verkauf vom Grundstück
Und was soll das mit der Ausübung des Vorkaufrechtes zu tun haben?„axl__“ hat geschrieben:Die Untere Wasserbehörde "muss" erst die Koaleszenzabscheider begutachte.
Kann es sein, dass hier noch irgendeine andere Genehmigung für die Wirksamkeit des Kaufvertrages erforderlich ist.
Re: Stadt blockiert Verkauf vom Grundstück
Das verstehe ich eben auch nicht. Aussage der Stadt: es wird auf die Antwort der Unteren Wasserbehörde gewartet, ob die Wasserrechtliche Erlaubnis (die eigentlich bis 34 gültig ist) in Ordnung ist.
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