Hallo,
folgender Sachverhalt würde mich Interessieren, weiß aber nicht genau, ob die Schilderung zum Betreuungsrecht oder Sozialrecht
paßt. Bitte bei der Zuordnung um Hilfe. Vielen Dank!
Jemand hat COPD, hat Pflegegrad 1, ist hilfebedürftig, hat also Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von € 125,-- und
ist Hamburger. Er wohnt zur Untermiete und hat das Glück, daß seine Vermieterin Pflegefachkraft ist. Sie wohnen zwar in einer Wohnung, sind aber nicht verheiratet und leben auch nicht in häuslicher Gemeinschaft zusammen.
Die Frage ist nun, erfüllt die Vermieterin bei diesen Gegebenheiten die Voraussetzungen zur Registrierung im Rahmen der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe?
Im voraus meinen herzlichsten Dank!
Jerrie
Wird eine Vermieterin im Rahmen der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe anerkannt?
Moderator: FDR-Team
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