Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner
Moderator: FDR-Team
Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner
Hallo,
ich weiß, als Mitglied einer Genossenschaft ist man eigentlich Nutzer und nicht Mieter, aber ich hoffe, daß hier
trotzdem Tips gegeben werden können.
Eine Wohnanlage einer Baugenossenschaft in einem Ort irgendwo in Bayern.
Sie besteht aus Alt- und Neubauten auf einem großen Gelände. Direkt neben der Wohnanlage wurde von der
Gemeinde und der Baugenossenschaft mit viel Geld ein Spielplatz saniert und seither gepflegt. Eine Wiese in
unmittelbarer Nähe, wo Kinder bolzen konnten, wurde ein größerer Kindergarten gebaut. Ein anderer Bolzplatz
ist in etwas weiterer Enfernung in Felder intergiert und wurde extra dafür gebaut.
Jetzt gibt es aber Kinder in der Anlage, die eine spezielle Fläche zwischen zwei Wohnblocks auserkoren haben,
und hier einen Fußballplatz zu integrieren. Diese Kinder machen jedoch einen Höllenlärm den ganzen Nachmittag,
so daß man Terassen und Balkone und auch Räume, die zu dieser Seite liegen, nicht nutzen kann. Den Eltern der
Kinder ist dies egal, hautsache sie haben ihre Kinder los, die Baugenossenschaft will hier wohl nichts unternehmen,
daß hier wieder mehr Ruhe herrscht. Dies ist ja eine unangenehme Angelegenheit.
Es geht hier nicht um "normal" spielende Kinder sondern rein um die Bolzerei und den damit verbundenen höllischen
Lärm.
Was haben die betroffenen Bewohner für Möglichkeiten gegenüber der Baugenossenschaft ? Ist ein Zurückhalten
(Einfrieren) von Nutzungsgebühren von evtl. 10 % möglich ? Abzug von Teilen der Kosten zur Pflege des betroffenen
Bereichs der Anlage ?
Die Bewohner der Anlage sind vom Alter durchmischt und wohnen alle sehr gerne in der Anlage.
Wie sind eure Meinungen darüber ? Danke im voraus für eure Meinungen
Grüßle sischi
ich weiß, als Mitglied einer Genossenschaft ist man eigentlich Nutzer und nicht Mieter, aber ich hoffe, daß hier
trotzdem Tips gegeben werden können.
Eine Wohnanlage einer Baugenossenschaft in einem Ort irgendwo in Bayern.
Sie besteht aus Alt- und Neubauten auf einem großen Gelände. Direkt neben der Wohnanlage wurde von der
Gemeinde und der Baugenossenschaft mit viel Geld ein Spielplatz saniert und seither gepflegt. Eine Wiese in
unmittelbarer Nähe, wo Kinder bolzen konnten, wurde ein größerer Kindergarten gebaut. Ein anderer Bolzplatz
ist in etwas weiterer Enfernung in Felder intergiert und wurde extra dafür gebaut.
Jetzt gibt es aber Kinder in der Anlage, die eine spezielle Fläche zwischen zwei Wohnblocks auserkoren haben,
und hier einen Fußballplatz zu integrieren. Diese Kinder machen jedoch einen Höllenlärm den ganzen Nachmittag,
so daß man Terassen und Balkone und auch Räume, die zu dieser Seite liegen, nicht nutzen kann. Den Eltern der
Kinder ist dies egal, hautsache sie haben ihre Kinder los, die Baugenossenschaft will hier wohl nichts unternehmen,
daß hier wieder mehr Ruhe herrscht. Dies ist ja eine unangenehme Angelegenheit.
Es geht hier nicht um "normal" spielende Kinder sondern rein um die Bolzerei und den damit verbundenen höllischen
Lärm.
Was haben die betroffenen Bewohner für Möglichkeiten gegenüber der Baugenossenschaft ? Ist ein Zurückhalten
(Einfrieren) von Nutzungsgebühren von evtl. 10 % möglich ? Abzug von Teilen der Kosten zur Pflege des betroffenen
Bereichs der Anlage ?
Die Bewohner der Anlage sind vom Alter durchmischt und wohnen alle sehr gerne in der Anlage.
Wie sind eure Meinungen darüber ? Danke im voraus für eure Meinungen
Grüßle sischi
Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner
Die genossenschaftliche Treuepflicht hindert den Nutzer nicht daran, berechtigte Mietminderungen zu tätigen. Allerdings hat der Nutzer beim Thema bolzende Kinder schlechte Karten. Selbst wenn ein Bolzplatz in weiterer Entfernung ist, ist Kindern nicht unbedingt zuzumuten, diesen auch zu nutzen. Wenn sich die Mehrheit der Nutzer des Gebäudes gegen die Bolzerei ausspricht, hat man eventuell eine Chance, aber allein wird man kaum dagegen ankommen. Zudem ist ein Lärmprotokoll möglicherweise hilfreich. Trotzdem sind die Chancen gering. Vielleicht vergeht den Kindern ja die Lust, genau da zu spielen, wenn man sich mit einem Stuhl mitten auf die auserkorene Fläche setzt und ein Buch liest.
Was eine mögliche Minderung betrifft, sollte sich der Nutzer unbedingt mit einem Anwalt besprechen. Alles andere kann nach hinten losgehen.
Was eine mögliche Minderung betrifft, sollte sich der Nutzer unbedingt mit einem Anwalt besprechen. Alles andere kann nach hinten losgehen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
- alle Angaben ohne Gewähr -
Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner
Das die Kinder die Lust verlieren kenne ich aus eigener Erfahrung. Auf dem Nachbargrundstück haben die umliegenden Anwohner einen Bolzplatz errichtet So richtig mit Fangzaun und Toren. Gespielt wurde anfangs täglich 2 Stunden.
Nach 14 Tagen wurden es 1-2 Stunden die Woche und jetzt hin und wieder im Monat.

Nach 14 Tagen wurden es 1-2 Stunden die Woche und jetzt hin und wieder im Monat.

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner
Haha, das wäre ja super.
Leider kann man hier keinen Bolzplatz aus Platzgründen anlegen.
Der kernteil der bolzer sind immer die gleichen und die Anführerin ist
ein Mädchen, das vom Vater noch dazu animiert wird.
Nachdem von der Genossenschaft ja hier offenbar nicht der Wille
da ist, mit den Eltern der Kinder eine Lösung zu finden, hätten wir
eben andere Meinungen gehört, was man gegen die Genossenschaft
unternehmen kann, dass hier eine gute Lösung für alle rauskommt.
Die Bewohner hier sind ja keine unmenschen, wollen nur in Frieden
miteinander leben.
Leider kann man hier keinen Bolzplatz aus Platzgründen anlegen.
Der kernteil der bolzer sind immer die gleichen und die Anführerin ist
ein Mädchen, das vom Vater noch dazu animiert wird.

Nachdem von der Genossenschaft ja hier offenbar nicht der Wille
da ist, mit den Eltern der Kinder eine Lösung zu finden, hätten wir
eben andere Meinungen gehört, was man gegen die Genossenschaft
unternehmen kann, dass hier eine gute Lösung für alle rauskommt.
Die Bewohner hier sind ja keine unmenschen, wollen nur in Frieden
miteinander leben.
Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner
Für ein beweiskräftiges Lärmprotokoll wäre es allerdings notwendig, dass ein anerkannter Sachverständiger geeignete und vielleicht auch geeichte Messgeräte installiert. Bei geringen Chancen sollte man sich überlegen, ob man die Kosten dafür übernehmen möchte, sofern man nicht entsprechend versichert ist.
Die lediglich eigene Notiz im Kalender an einem Tag "von 13 bis 14:47 Uhr und von 17 bis 18:30 Uhr war es laut" beweist gar nichts.
Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner
Danke für eure Info´s.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 6656
- Registriert: 24.07.07, 10:47
- Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet
Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner
Meine Meinung:
Gut das die Kidds sich an der Frischen Luft körperlich bewegen und soziale Kontakte knüpfen.
Das "Ruhe" Bedürfnis, was ich durchaus nachvollziehen kann, halte ich persönlich auch für sehr wichtig.
Wie wäre die Idee, wenn dieser Punkt bei der nächsten Genossenschaftsversammlung als ein Top auf die Tagesordnung gebracht werden würde?
Gemeinsam könnte man über das Problem sprechen und nach möglichen Lösungsvorschlägen für alle beteiligten Parteien suchen.
Ich kenne Spielflächen die mit Lärmschutzwänden bedacht sind oder Flächen die nur zeitlich genutzt werden dürfen.
Gut das die Kidds sich an der Frischen Luft körperlich bewegen und soziale Kontakte knüpfen.

Das "Ruhe" Bedürfnis, was ich durchaus nachvollziehen kann, halte ich persönlich auch für sehr wichtig.

Wie wäre die Idee, wenn dieser Punkt bei der nächsten Genossenschaftsversammlung als ein Top auf die Tagesordnung gebracht werden würde?
Gemeinsam könnte man über das Problem sprechen und nach möglichen Lösungsvorschlägen für alle beteiligten Parteien suchen.
Ich kenne Spielflächen die mit Lärmschutzwänden bedacht sind oder Flächen die nur zeitlich genutzt werden dürfen.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner
Liest sich für mich so, daß es den Spielplatz schon bei der Anmietung der Wohnung gab. Daß die Genossenschaft Eigentümer des Grundstücks mit dem Spielplatzes wäre, les ich nicht.Direkt neben der Wohnanlage wurde von der Gemeinde und der Baugenossenschaft mit viel Geld ein Spielplatz saniert und seither gepflegt.
Also wäre die Frage zu stellen, welchen Einfluß ein Wohnungseigentümer hat um eine ruhige Nachbarschaft zu seinen Wohnungen zu halten/schaffen. Durch Vorschriften für den Bau bzw. die Unterhaltung einer lärmschonenden Umgebung in einem Wohngebiet werden sicher amtliche Vorschriften mit Grenzen für die Zumutbarkeit bestehen. Wenn diese einhalten sind ist die Gemeinde nicht mehr der Ansprechpartner.
Dann wäre die Frage, was erst vorhanden war. Hat ein Mieter in einem so lärmbelasteten Gebiet seine Wohnung gewählt, wird er kein Mietminderungsrecht haben. Es gibt aber Beispiele wo MieterInitiativen in solchen Problemfällen etwas erreicht haben.
Dies bedeutet aber es müssen Mehrheiten für Änderungsvorschläge gewonnen und mobilisiert werden.
Dazu müssen/sollten Genossenschaftsmitglieder in der evtl. erforderlichen Zahl für einen Antrag auf Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes für die nächste Genossenschaftsversammlung gewonnen werden.
Dazu muß aus der Satzung der Genossenschaft ersehen werden, wie groß (MItgliederstärke) die Unterstützung durch andere Genossenschaftsmitglieder sein muß, damit ein Thema auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Die Erfahrung zeigt, daß Beiträge unter "Verschiedenes" nicht zu dem gewünschte Beschluß führen werden, weil es dann dafür nicht die erforderliche Textvorlage gab.
Gruß Spezi
Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner
Zwischen Genossenschaft und Mietern wurde ein Gespräch geführt mit dem Ergebnis, daß man sich mit den
betroffenen Eltern zusammen setzt und bespricht.
Bei den Gebäuden handelt es sich hier um mehrere neue Blöcke, die auf dem noch vorhandenen freien
Grund der Genossenschaft integriert wurden.
Um nicht einen eigenen neuen Spielplatz bauen zu müssen war mit der Gemeinde vereinbart worden,
daß der vorhandene direkt neben an liegende vernachlässigte Spielplatz von der Genossenschaft kostspielig
saniert wurde und ist somit ein Gemeinschaftsspielplatz.
Es geht hier ja nicht um das reine Spielen der Kinder, sondern lediglich darum, daß die Eltern auf ihre Kinder
einwirken, auf andere Bewohner auch Rücksicht zu nehmen. Es sind in der Regel eigentlich nur die Eltern gefragt,
die von anderen Toleranz fordern und selbst keine Rücksicht auf andere Bewohner nehmen.
Mal sehn, was da noch raus kommt.
Grüßle sischi
betroffenen Eltern zusammen setzt und bespricht.
Bei den Gebäuden handelt es sich hier um mehrere neue Blöcke, die auf dem noch vorhandenen freien
Grund der Genossenschaft integriert wurden.
Um nicht einen eigenen neuen Spielplatz bauen zu müssen war mit der Gemeinde vereinbart worden,
daß der vorhandene direkt neben an liegende vernachlässigte Spielplatz von der Genossenschaft kostspielig
saniert wurde und ist somit ein Gemeinschaftsspielplatz.
Es geht hier ja nicht um das reine Spielen der Kinder, sondern lediglich darum, daß die Eltern auf ihre Kinder
einwirken, auf andere Bewohner auch Rücksicht zu nehmen. Es sind in der Regel eigentlich nur die Eltern gefragt,
die von anderen Toleranz fordern und selbst keine Rücksicht auf andere Bewohner nehmen.
Mal sehn, was da noch raus kommt.
Grüßle sischi
Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner
Der zu akzeptierende Toleranzlevel ist vom Gesetzgeber wie auch von der Gerichtsbarkeit so hoch angesetzt, dass max.die gesetzlichen Ruhezeiten ein zu halten sind.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
- Letzte Themen