Händler bietet Rückabwicklung als einzige Option - geht das?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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mattberlin
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Händler bietet Rückabwicklung als einzige Option - geht das?

Beitrag von mattberlin »

Liebe Gemeinde,

man stelle sich vor, A kauft ein Notebook direkt bei einem PC-Hersteller. A hat sich das Notebook wegen seiner technischen Daten ausgesucht.

Es stellt sich leider heraus, dass der WLAN-Empfang mangelhaft ist. Es kommt zu folgenden Nachbesserungen.
1. Nachbesserung: WLAN-Antenne getauscht
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht

2. Nachbesserung: WLAN-Karte getauscht
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht

3. Nachbesserung: Mainboard getauscht
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht
--> Zusätzlich ist AHCI (eine Zugriffsart für Speicher) nicht mehr verfügbar, mit der Folge, dass A das System (mit Zeitaufwand) neu installieren müsste

4. Nachbesserung: Mainboard nochmals getauscht
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht
--> AHCI-Fehler immer noch vorhanden

5. Nachbesserung: Neues Gerät
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht
--> AHCI-Fehler immer noch vorhanden
--> Heulendes Lüftergeräusch


Der Mangel "WLAN-Empfang" wurde von den Service-Technikern jeweils bestätigt und dokumentiert im Servicebericht.
Man muss davon ausgehen, dass es sich um einen konstruktiven Mangel handelt.
Der Händler, respektive Hersteller, bietet lediglich an, das Gerät zurück zu nehmen.
A möchte aber ein mangelfreies Notebook mit (einigermaßen) gleichen technischen Daten haben zu dem Preis, den A ursprünglich bezahlt hatte.


Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Kann A tatsächlich nur auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages ausweichen?
Oder kann A nicht gemäß $ 439 (1) BGB auf die Lieferung einer mangelfreien Sache bestehen, auch wenn ein alternatives Notebook mit ähnlichen Daten desselben Herstellers teurer ist?

2. Ein alternatives Notebook eines anderen Herstellers mit ähnlichen (aber etwas schlechteren) technischen Daten ist teurer.
Kann A vom Händler bei Rückabwicklung zusätzlich die Differenz zum teureren Model des anderen Herstellers verlangen?

3. Steht A für den ganzen Zeit-(Aufwand) für die 5 Nachbesserungen eine Kompensation zu?


Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen.
ExDevil67
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Re: Händler bietet Rückabwicklung als einzige Option - geht das?

Beitrag von ExDevil67 »

Ich würde hier zur Haltung des Händlers tendieren. Mehrere Nachbesserungsversuche waren erfolglos, da bleibt dann irgendwann nur noch die Rückabwicklung.
Und wenn man schon anfängt in Gesetzen nachzulesen, nicht nur bis dahin lesen wo es einem passt.

Der §439 BGB hat noch einen Absatz 4.
ktown
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Re: Händler bietet Rückabwicklung als einzige Option - geht das?

Beitrag von ktown »

zu 2.: Eine Rückabwicklung bedeutet, dass beide Vertragsparteien so gestellt werden wie vor dem Kauf. Ergo gibt es keinen Schadenersatz für den Kauf eines anderen Produkts.
zu 3: Nein. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
mattberlin
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Re: Händler bietet Rückabwicklung als einzige Option - geht das?

Beitrag von mattberlin »

Hallo zusammen,

ich habe diesbezüglich einen RA konsultiert.

Demnach ergibt sich folgende Schrittkette:
1. Rückabwicklung Kaufvertrag
2. A kauft sich ein neues vergleichbares Notebook (Größe, Auflösung, CPU, Speicher)
3. Wenn das neue Notebook höher im Preis ist, so müsste der PC-Hersteller bzw. Händler, bei dem A das mangelhafte Notebook erstanden hatte, die Differenz erstatten.
Elektrikör
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Re: Händler bietet Rückabwicklung als einzige Option - geht das?

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

dann mach DAS, was du meinst und berichte hier


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
FM
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Re: Händler bietet Rückabwicklung als einzige Option - geht das?

Beitrag von FM »

mattberlin hat geschrieben: 17.09.23, 14:46 Hallo zusammen,

ich habe diesbezüglich einen RA konsultiert.

Demnach ergibt sich folgende Schrittkette:
1. Rückabwicklung Kaufvertrag
2. A kauft sich ein neues vergleichbares Notebook (Größe, Auflösung, CPU, Speicher)
3. Wenn das neue Notebook höher im Preis ist, so müsste der PC-Hersteller bzw. Händler, bei dem A das mangelhafte Notebook erstanden hatte, die Differenz erstatten.
Und womit begründet er Punkt 3?

Es hilft dem Meinungsaustausch ja nicht weiter, wenn man nur weiß, dass irgendein Rechtsanwalt dieser Meinung ist. Man könnte jetzt zwar raten warum, aber einfacher ist es, die gemeinte Rechtsgrundlage wird genannt.
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