Hallo,
folgender fiktiver Fall, dabei bin ich im Moment etwas unschlüssig ob und wenn ja von welcher Versicherung hier möglicherweise eine Schadensregulierung erfolgt bzw. erfolgen soll.
Denn die Wasserzuleitung von Nachbar B geht durch den Keller von Person A.
Bis zum T-Stück im Keller von Person A handelt es sich um eine gemeinsame Wasserzuleitung, die auch über das Grundstück von Person A verläuft. Durch das T-Stück im Keller von Person A wird die gemeinsame Wasserleitung VOR den Wasserzählern dann aufgeteilt und geht zum Wasserzähler von Person A und zum Wasserzähler vom Nachbar B durch die Mittelwand im Keller von Person A.
Nehmen wir an es gibt jetzt einen Rohrbruch auf dem alleinigen Teilstück der Wasserzuleitung vom Nachbar B (ab T-Stück zu seinem Wasserzähler) im Keller von Person A.
Der Keller steht möglicherweise komplett unter Wasser.
Durch welche Versicherung sollte die Schadenregulieren von dem Schaden erfolgen, der durch die Fremde Wasserzuleitung von Nachbar B im Keller von Person A verursacht wurde?
Ist hier die Wohngebäudeversicherung von Person A zuständig trotzdem es sich nicht um seine Wasserzuleitung handelt oder ist hier eine Versicherung (z.B. Privathaftpflicht) vom Nachbar B zuständig, weil es sich ja um seine alleinige Wasserzuleitung handelt, die jedoch durch den Keller von Person A geht?
Liebe Gruße Wuxel
Wasserschaden durch Wasserzuleitung vom Nachbarn
Moderator: FDR-Team
Re: Wasserschaden durch Wasserzuleitung vom Nachbarn
Variante 3, da der Schaden vor dem Zähler von B aufgetreten ist, der Wasserversorger.
Re: Wasserschaden durch Wasserzuleitung vom Nachbarn
Da sind die Versorger manchmal anderer Meinung. Zum Beispiel, dass sie nur bis zur Grundstücksgrenze zuständig sind. Da müsste man erst mal klären, was da im Anschlußvertrag steht.
Im Falle der Fälle dass B´s Leitung die Schuld zugesprochen wird (oder dem Wasserversorger) müsste trotzdem die Gebäudesachversicherung von A den Schaden regulieren. Es ist ja schließlich A´s Haus, was Schaden genommen hat. Wenn möglich wird die Versicherung dann B (oder den Wasserversorger) in Regreß nehmen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Wasserschaden durch Wasserzuleitung vom Nachbarn
OLG Koblenz (Az. 1 U 1281/12)
Ein Wasserversorger ist für den Zustand der Leitungen bis zur Wasseruhr beim Verbraucher verantwortlich.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Wasserschaden durch Wasserzuleitung vom Nachbarn
ich hatte vor jahren einen Wasserrohrbruch vor der Wasseruhr. Der zulieferer hat den Schaden am Rohr behoben, den Schaden im Keller hat die Hausratversicherung übernommen. Lt. Gemeinde und meiner Versicherung ist für den Schaden im Haus die Hausratversicherung zuständig, auch wenn der Schaden nicht nach der Wasseruhr verursacht wurde. Bezahlt wurde für schäden an gelagertem im Keller und die renovierung.lottchen hat geschrieben: ↑18.09.23, 07:47Da sind die Versorger manchmal anderer Meinung. Zum Beispiel, dass sie nur bis zur Grundstücksgrenze zuständig sind. Da müsste man erst mal klären, was da im Anschlußvertrag steht.
Im Falle der Fälle dass B´s Leitung die Schuld zugesprochen wird (oder dem Wasserversorger) müsste trotzdem die Gebäudesachversicherung von A den Schaden regulieren. Es ist ja schließlich A´s Haus, was Schaden genommen hat. Wenn möglich wird die Versicherung dann B (oder den Wasserversorger) in Regreß nehmen.
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