Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren
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Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren
Guten Tag allerseits,
folgender Sachverhalt:
A wurde 2007 die Fahrerlaubnis für 1 Jahr entzogen. Danach hätte sie problemlos wieder beantragt werden können. Dies hat A scheinbar nicht getan. In diesem Monat nun wurde A mit etwas zu wenig Abstand geblitzt und es drohen 1 Punkt und 100 EUR.
A nutzt einen Firmenwagen und muss nun Angaben zur Person machen. Wie ist die Rechtslage bei wahrheitsgemäßen Angaben?
Vielen Dank und freundliche Grüße
folgender Sachverhalt:
A wurde 2007 die Fahrerlaubnis für 1 Jahr entzogen. Danach hätte sie problemlos wieder beantragt werden können. Dies hat A scheinbar nicht getan. In diesem Monat nun wurde A mit etwas zu wenig Abstand geblitzt und es drohen 1 Punkt und 100 EUR.
A nutzt einen Firmenwagen und muss nun Angaben zur Person machen. Wie ist die Rechtslage bei wahrheitsgemäßen Angaben?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren
Tja, da dürfte A ein Verfahren nach §21(1) Nr 1 StVG erwarten und der verantwortlichen Person beim AG eines nach §21(1)Nr 2 StVG.
Und dann sollte man hoffen das da kein übermotivierter Staatsanwalt oder Richter im Spiel ist. Bei einem Firmenwagen dürfte es naheliegend sein das das keine einmalige Tat war und keiner auf die Idee kommt nach Beweisen für weitere Fahrten zu suchen.
Und dann sollte man hoffen das da kein übermotivierter Staatsanwalt oder Richter im Spiel ist. Bei einem Firmenwagen dürfte es naheliegend sein das das keine einmalige Tat war und keiner auf die Idee kommt nach Beweisen für weitere Fahrten zu suchen.
Zuletzt geändert von ExDevil67 am 18.09.23, 15:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren
Weiß der AG von der Problematik?
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren
Danke für die bisherigen Antworten. A hat den Führerschein vorliegen, wurde angeblich damals irgendwie versäumt den abzugeben. Meines Wissens fuhr A ab ca. 2013 wieder Auto, da er dachte dies wäre verjährt. Beantragung hat er nie durchgeführt.
Arbeitgeber weiß folglich nichts, da ihm sicherlich der Führerschein vorgelegt wurde.
Arbeitgeber weiß folglich nichts, da ihm sicherlich der Führerschein vorgelegt wurde.
Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren
Okay, damit rückt die Einstellung des Verfahrens gegen die verantwortliche Person in greifbare Nähe.falognileh hat geschrieben: ↑18.09.23, 16:03 Arbeitgeber weiß folglich nichts, da ihm sicherlich der Führerschein vorgelegt wurde.
Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren
Wie jetzt: Der Führerschein wurde zwar theoretisch entzogen, aber nie praktisch abgegeben? Und da hat die Zulassungsstelle nie was unternommen um an das Papier zu gelangen?
Was sollte da verjähren? Die Ungültigkeit des Papiers?falognileh hat geschrieben: ↑18.09.23, 16:03 Meines Wissens fuhr A ab ca. 2013 wieder Auto, da er dachte dies wäre verjährt.
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Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren
Der AG muß regelmäßig den FS angucken --> hat er das gemacht?falognileh hat geschrieben: ↑18.09.23, 16:03 Arbeitgeber weiß folglich nichts, da ihm sicherlich der Führerschein vorgelegt wurde.
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren
Vermutlich. Nur solange der AN noch die physische Repräsentanz der Fahrerlaubnis in Form der grauen / rosa Pappe oder der entsprechenden Scheckkarte vorlegt, wird dem AG kaum was auffallen können.Elektrikör hat geschrieben: ↑18.09.23, 17:13Der AG muß regelmäßig den FS angucken --> hat er das gemacht?falognileh hat geschrieben: ↑18.09.23, 16:03 Arbeitgeber weiß folglich nichts, da ihm sicherlich der Führerschein vorgelegt wurde.
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Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren
Ja, dies wird so gehandhabt.
Die anderen Fragen kann ich nicht beantworten. Das weiß ich nicht, müsste ich mit A sprechen. Kann ich ihm noch irgendwas raten, was er tun kann/könnte?
Die anderen Fragen kann ich nicht beantworten. Das weiß ich nicht, müsste ich mit A sprechen. Kann ich ihm noch irgendwas raten, was er tun kann/könnte?
Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren
Er sollte damit rechnen, dass der Arbeitgeber fristlos kündigt.
Also alles in allem schon wichtig genug, um einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Also alles in allem schon wichtig genug, um einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
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Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren
Gebe ich ihm weiter. Danke für die Antworten an einen Neugierigen. Schönen Tag Euch!
Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren
Ich wäre eher bei zwei. Einem mit Schwerpunkt Arbeitsrecht für den Themenkomplex Arbeitsplatz und einen mit Schwerpunkt Strafrecht für das kommende Strafverfahren. Wenn einer beide Themen kann, umso besser. Klar sollte einem aber auch sein, Wunder darf man nicht erwarten. Das kann in meinen Augen in beiden Fällen nur um Schadensbegrenzung gehen.
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