Flüchtlingsunterkunft Wohn- oder Gewerbemietrecht

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FM
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Flüchtlingsunterkunft Wohn- oder Gewerbemietrecht

Beitrag von FM »

Wenn man möblierte Wohnungen an eine Kommune selbst oder an die Wohnbaugesellschaft der Kommune vermietet, damit diese eine Wohngemeinschaft minderjähriger Flüchtlinge mit Betreuungspersonal dort unterbringt - ist das Wohn- oder Gewerbemietrecht?

Annahme: es ist ein reines Wohnhaus, wird auch de facto von den Flüchtlingen zum Wohnen genutzt, aber Mieter sind nicht diese Bewohner sondern die Gemeinde, Stadt, das Landratsamt oder eben eine Wohnbaugesellschaft deren Gesellschafter diese Kommune ist, und diese nutzt die Räume um ihre Aufgaben nach Kinder- und Jugendhilferecht, Asylrecht oder Sozialrecht zu erfüllen.

Es geht nur um die mietrechtliche Frage, also z.B. wegen Unterschieden bei Miethöhe, Kündigungsfrist etc. in Bezug auf den Vertrag Eigentümer/Kommune. Mit den Bewohnern wird vermutlich auch die Kommune gar keinen Vertrag abschließen. Die baurechtliche Frage ob das bisher reine Wohnhaus gewerblich genutzt werden darf, wird die Kommune wohl mit sich selbst klären müssen (z.B. das Jugendamt mit dem Bauamt).
Spezi
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Re: Flüchtlingsunterkunft Wohn- oder Gewerbemietrecht

Beitrag von Spezi »

Es kommt auf den Nutzungszweck an.
Wenn Wohnungen oder Wohnräume zu Wohnzwecken genutzt werden, gilt natürlich Mietrecht.
Wenn ein gewerbl. Betrieb für seine MIetarbeiter Wohnraum anmietet/schafft und die Nutzung auch zu Wohnzwecken erfolgt, gilt auch Mietrecht.
Gruß Spezi
lottchen
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Re: Flüchtlingsunterkunft Wohn- oder Gewerbemietrecht

Beitrag von lottchen »

Unmöbliert würde ich sagen Gewerbemietvertrag. Wie üblicherweise ein Kindergarten oder ein Kinderheim. Ändert die Möblierung daran was? Ich meine nein. Dadurch ist es jetzt eher wie ein Hotel. Das wäre dann allerdings eine Beherbergungsstätte, die auch ein paar spezielle Anforderungen zu erfüllen hat.

Wenn das Ganze als Gewerbe eingestuft wird und in dem Haus auch noch normale Wohnungen sind müssten die Decken (falls Altbau und Holzdecken) zwischen Gewerbe und Wohnung erst mal vom Brandschutz her ertüchtigt werden, Rettungswege markiert werden usw.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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