Anwalt vernichtet Titel nach Bezahlung

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berkay26
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Anwalt vernichtet Titel nach Bezahlung

Beitrag von berkay26 »

Hallo Leute.

Folgender fiktive Fall

Herr X vereinbart mit einer Kanzlei, die einen Vollstreckbaren Titel hat, eine Ratenzahlung. Nach der Zahlung der Schlussrate schreibt Herr X die Kanzlei an und bittet um den entwerteten Titel und ein Erledigungsschreiben.

Herrx bekommt einen NICHT unterschriebenen Brief der Kanzlei, in dem steht, im Wortlaut, das die Sache erledigt ist und das Anwaltlich verichert wird, der Titel sei vernichtet.

Hier entstehen 2 Fragen.
1. Ist dieser Brief ohne Unterschrift rechtsgültig?
2. Darf die Kanzlei den Titel einfach so vernichten?

Was sagt eure Fachkenntnis dazu??

Dankeschön
Mann sollte sich die Ruhe und Gelassenheit eines Stuhles anlegen. Der muss auch mit jedem Ars... klar kommen.
Jdepp
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Re: Anwalt vernichtet Titel nach Bezahlung

Beitrag von Jdepp »

Der Schuldner hat einen Anspruch auf Aushändigung oder, falls das wie hier nicht mehr möglich ist, einen Anspruch auf öffentlich beglaubigtes Anerkenntnis das die Schuld erloschen ist. Öffentlich beglaubigt ist das vorgelgte Schreiben anscheinend nicht.

Ergibt sich aus 371 BGB in analoger Anwendung.
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