Muss ?????Gebrandmarkter hat geschrieben: ↑18.09.23, 20:17 Die WEG muss das Dach (so wie ursprünglich auch vorhanden) bis zur Oberkante Dachhaut wiederherstellen, sodass ich ein Unternehmen bauftragen kann,
Sie könnte, wenn sie wollte.
Moderator: FDR-Team
Muss ?????Gebrandmarkter hat geschrieben: ↑18.09.23, 20:17 Die WEG muss das Dach (so wie ursprünglich auch vorhanden) bis zur Oberkante Dachhaut wiederherstellen, sodass ich ein Unternehmen bauftragen kann,
Sie "könnte"? Sie könnte das Gemeinschafteigentum sanieren, für das ein Eigentümer ein Sondernutzungsrecht hat?
Ja korrekt. Es ist die Grenze, wenn man die Wassermenge zur Verkehrslast hinzurechnet. Mit Sicherheitsmarge ist es irgendwo
Nein, mit Theorie hat das nichts zu tun.Gebrandmarkter hat geschrieben: ↑19.09.23, 19:11 Das bedeutet im Umkehrschluss die Nutzung von X-Prozent des eigenen Wohnraum hängt vom Wohlgefallen der
Gemeinschaft ab? Das finde ich eine krasse Theorie.
DankeVerpflichteter hat geschrieben: ↑20.09.23, 17:17 Anhand des des vorgetragenen Beispiel versetze ich mich in die Lage eines Miteigentümers.
Der Vorbesitzer hatte nicht begrünt. Wohnung wurde c.a. 2003 gebaut. Der erste Eigentümer hatte Holz oben drauf. das war beim Kauf 2018 so marode, dass es weggemacht werden musste weil Verletzungsgefahr bestand. Dann waren mehrere Dachdecker da, die alle gleichlautend sagten: die Dachhaut hält eine Begrünung nicht aus (Druckfestigkeit unklar).