Frage zum Recht auf Begrünung

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Re: Frage zum Recht auf Begrünung

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,
Gebrandmarkter hat geschrieben: 18.09.23, 20:17 Die WEG muss das Dach (so wie ursprünglich auch vorhanden) bis zur Oberkante Dachhaut wiederherstellen, sodass ich ein Unternehmen bauftragen kann,
Muss ?????

Sie könnte, wenn sie wollte.
ktown
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Re: Frage zum Recht auf Begrünung

Beitrag von ktown »

Ich glaube sie sollten sich mal von einem unabhängigen Experten beraten lassen. 300kg/m² ist eine intensive Dachbegrünung und keine Extensive. Nimmt man ein Leichtdachbegrünung liegt man bei nur 50kg/m². Aber das ist ein anderes Thema und gehört eher in ein Forum für Bautechnik.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Frage zum Recht auf Begrünung

Beitrag von Gebrandmarkter »

Verpflichteter hat geschrieben: 18.09.23, 22:11Sie könnte, wenn sie wollte.
Sie "könnte"? Sie könnte das Gemeinschafteigentum sanieren, für das ein Eigentümer ein Sondernutzungsrecht hat?
Das bedeutet im Umkehrschluss die Nutzung von X-Prozent des eigenen Wohnraum hängt vom Wohlgefallen der
Gemeinschaft ab? Das finde ich eine krasse Theorie.

Wenn jetzt die Wohnungstür (zählt zum Gemeinschaftseigentum) ein Loch hat, sodass man dadurch beim Vorbeigehen
in die Wohnung schauen kann, so könnte die Gemeinschaft die Tür reparieren?
Es tut mir leid. Aber das passt nicht in mein Gerechtigkeitsverständnis. Eigentum verpflichtet (schon klar). Aber es kommen
auch Rechte. Was sind diese Rechte wert, wenn man sie nicht ausüben kann?
ktown hat geschrieben: 18.09.23, 22:24 Ich glaube sie sollten sich mal von einem unabhängigen Experten beraten lassen. 300kg/m² ist eine intensive Dachbegrünung und keine Extensive.
Ja korrekt. Es ist die Grenze, wenn man die Wassermenge zur Verkehrslast hinzurechnet. Mit Sicherheitsmarge ist es irgendwo
zwischen extensiv und intensiv.
Verpflichteter
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Re: Frage zum Recht auf Begrünung

Beitrag von Verpflichteter »

Gebrandmarkter hat geschrieben: 19.09.23, 19:11 Das bedeutet im Umkehrschluss die Nutzung von X-Prozent des eigenen Wohnraum hängt vom Wohlgefallen der
Gemeinschaft ab? Das finde ich eine krasse Theorie.
Nein, mit Theorie hat das nichts zu tun.
Anhand des des vorgetragenen Beispiel versetze ich mich in die Lage eines Miteigentümers.

Laut Teilungserklärung konnte der Sondereigentümer statt des Holzdecks extensiv begrünen.
Hat er nicht.
Hätte er, wäre die Dachhaut heute begrünt und die Orginalhaut noch 40a vor sich.

Also würde ich sagen: .... warte bis die Dachhaut soweit "verbraucht" ist bis sie auf Kosten der Gemeinschaft saniert werden muss. Willst du nicht warten, lass eine Reparaturbahn auf deine Kosten auftragen....

Dann würde ich ggf.mit mir handeln lassen. Dachhaut hat z.B. 20a hinter sich und noch 10a vor sich.
Dann könnte die Gemeinschaft 66% einer neuen Haut übernehmen und der SE 33%.
Gebrandmarkter
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Re: Frage zum Recht auf Begrünung

Beitrag von Gebrandmarkter »

Verpflichteter hat geschrieben: 20.09.23, 17:17 Anhand des des vorgetragenen Beispiel versetze ich mich in die Lage eines Miteigentümers.
Danke :daumenhoch
Verpflichteter hat geschrieben: 20.09.23, 17:17Hat er nicht.
Der Vorbesitzer hatte nicht begrünt. Wohnung wurde c.a. 2003 gebaut. Der erste Eigentümer hatte Holz oben drauf. das war beim Kauf 2018 so marode, dass es weggemacht werden musste weil Verletzungsgefahr bestand. Dann waren mehrere Dachdecker da, die alle gleichlautend sagten: die Dachhaut hält eine Begrünung nicht aus (Druckfestigkeit unklar).

Seitdem 1 Wasserschaden aufgrund der undichten Dachhaut in 2021. Wohnung darunter ist frisch renoviert (jahrelanger Stress mit Handwerkern usw). Anfang dieses Jahres habe ich die (seit anfang dieses Jahres) neue Hausverwaltung auf die direkte Gefahr eines Wasserschadens hingewiesen.. Dann Mitte diesen Jahres 2 weitere Wasserschäden im Bereich von Wartungsfugen. Alles 3 Wasserschäden gingen gerade noch glimpflich aus, weil ich es gemerkt habe (vor Ort war)Alles wurde mit Notmaßnahmen dicht gemacht. Man könnte also sagen die Dachhaut ist dicht, aber im Prinzip abgängig. Bei Holzbelag wäre auch nicht klar, ob sie es aushält (punktueller Druck durch aufliegende Standfüße). Allerdings waren die 3 Wetterereignisse ungewöhnlich stark. Seitdem gab es keine neuen solchen Unwetter. Mit ist also nicht klar, ob beim nächsten Unwetter nicht wieder so etwas bevorsteht.

Lt. Dachdecker kann es sein, dass die Dachhaut bei Begrünung noch 2-3 Jahre durchhält, muss sie aber nicht. Da ich direkt darunter Wohne, würde mich ein Wasserschaden direkt betreffen und zu einem größeren Aufwand führen, den ich dann an der Backe hätte.

Ein Angebot für ein Gutchtachten zur feststellung, was die Dachhaut noch aushält wurde durch mich eingeholt, aber von der Verwaltung nicht beauftragt.

Ja das ist halt der schwierige Punkt. Alle Dachdecker schlagen die Hände überm Kopf zusammen. Aber ein normaler Regenguss führt nicht zu Wassereinbruch. Er also legt fest, wann sie verbraucht ist. Man kann sie halt auch ohne jede Belastung (durch Begrünung oder Holz) noch 15 Jahre so weiter pflicken (und ich kann sie eben nicht nutzen).

Es ist kompliziert...
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