Hallo zusammen!
Wir brauchen Hilfe im folgenden Fall:
Familie M hat im März 2023 eine Wohnung für den Zeitraum 29.12.2023 bis 07.01.2024 angemietet und die Anzahlung in Höhe von 900€ geleistet.
Am 24.06.2023 hat Familie M aufgrund eines Pflegefalls in der Familie (nicht absehbar wie lange das Familienmitglied gepflegt werden muss) die Anmietung beim Vermieter storniert.
Die Rückmeldung des Vermieters war, dass 90% Stornogebühren anfallen, sofern keine Ersatzbuchung gefunden werden kann. Sollte eine Ersatzbuchung gefunden werden, ist die Stornierung kostenfrei.
Am 23.10. meldet der Vermieter zurück, dass jetzt eine Vermietung für 9Tage gefunden wurde, jedoch für die fehlenden 3 Tage eine Gebühr von 936€ anfällt.
Dies würde mit der Anzahlung verrechnet.
Familie M traut dem Vermieter nicht und frägt über Freunde die Wohnung für diesen Zeitraum an um diese Aussage des Vermieters zu überprüfen. Die schriftliche Rückmeldung des Vermieters ist, dass der komplette Zeitraum von 29.12. bis 07.10.24 bereits ausgebaucht ist.
Familie M setzt dem Vermieter eine Frist von einer Woche, mit dem Hinweis, dass 3 schriftliche Aussagen des Vermieters vorliegen, dass die Wohnung im kompletten Zeitraum vermietet ist.
Der Vermieter lässt die Frist verstreichen und zahlt die Anzahlung nicht zurück.
Was kann Familie M jetzt rechtlich machen?
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Rückerstattung einer Anzahlung einer Ferienwohnung nach Storno durch Mieter
Moderator: FDR-Team
Re: Rückerstattung einer Anzahlung einer Ferienwohnung nach Storno durch Mieter
Eine Anzeige bringt das Geld nicht zurück.
Mahnbescheid gegen den Vermieter beantragen oder gleich Klage einreichen.
Mahnbescheid gegen den Vermieter beantragen oder gleich Klage einreichen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Rückerstattung einer Anzahlung einer Ferienwohnung nach Storno durch Mieter
Danke für deine Rückmeldung.
Wie ich verstehe ist damit Familie M aber im Recht, die komplette Anzahlung zu erhalten?!
Oder hat der Vermieter irgendeine Handhabe, das Geld zu behalten?
Re: Rückerstattung einer Anzahlung einer Ferienwohnung nach Storno durch Mieter
29.12.-07.01. sind bei mir 10 Nächte. Wie da (bei "für 9 Tage Mieter gefunden" noch 3 Tage fehlen können erschließt sich mir nicht.
Wie wurde denn gebucht? Über ein Portal? Beim Vermieter persönlich? Waren die Stornierungskosten bei Buchung bekannt? Gibt es AGB?
Das weiß man wenn der Richter entschieden hat. Ob die Zeugenaussage der Freunde, die die E-Mail des Vermieters vorlegen, ausreicht um zu beweisen, dass der vollständige Zeitraum vermietet ist, kann hier niemand sagen. Und welches Ass der Vermieter vielleicht noch im Ärmel hat auch nicht.
Wie wurde denn gebucht? Über ein Portal? Beim Vermieter persönlich? Waren die Stornierungskosten bei Buchung bekannt? Gibt es AGB?
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Re: Rückerstattung einer Anzahlung einer Ferienwohnung nach Storno durch Mieter
Es wurde direkt beim Vermieter gebucht.
Auf der Homepage des Vermieters sind die AGBs nicht ersichtlich.
Per Mail wurden die Stronokosten erst nach der Stornierung mitgeteilt.
Er nehme Bezug auf die üblichen Regelungen.
Auf der Homepage des Vermieters sind die AGBs nicht ersichtlich.
Per Mail wurden die Stronokosten erst nach der Stornierung mitgeteilt.
Er nehme Bezug auf die üblichen Regelungen.
Re: Rückerstattung einer Anzahlung einer Ferienwohnung nach Storno durch Mieter
Also sowas würde ich anwaltlich prüfen lassen. Eine kostenpflichtige Stornierung bei mehr als 6 Monate bis zum Mietzeitraum erachte ich als ziemlich frech.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Rückerstattung einer Anzahlung einer Ferienwohnung nach Storno durch Mieter
Würde ich auch mit zum Anwalt gehen, zumindest für eine Erstberatung.
Wie wo wurden eigentlich die Stornogebühren vereinbart?
Denn bei
Wie wo wurden eigentlich die Stornogebühren vereinbart?
Denn bei
dürfte auch schnell die Frage im Raum stehen ob die, unabhängig von Höhe und Zeiträumen, überhaupt wirksam vereinbart wurden.
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